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Simone Lang

SPD 16.07.2020 Sitzungen 7/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir auch in diesem Plenum dem Gesundheitsbereich besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden lassen. Gesundheit ist ein Grundrecht. Eine moderne, flächendeckende und zukunftssichere gesundheitliche Versorgung sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein. Der Öffentliche Gesundheitsdienst, der im Mittelpunkt des vorliegenden Antrags steht, ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung, wie es schon von den Vorrednern erwähnt wurde. Gerade in Zeiten von Corona wurde dies mehr als deutlich. Corona zeigt jedoch auch, dass der ÖGD gestärkt werden muss. Auch braucht es – insofern setzt der Antrag richtige Akzente – eine Novellierung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen. Der ÖGD muss gesichert und gefördert werden. Der ÖGD muss zukunftsfähig gestaltet werden. Das kann jedoch nicht – so wird es im Antrag suggeriert – nur von Dresden aus geschehen; denn die Verantwortung für die personelle und sachliche Ausstattung der Gesundheitsämter liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Das geschieht im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Grenzen der Einflussnahme, die sich daraus ergeben, werden im Antrag völlig ausgeblendet. Zudem wird versucht – genau hierin liegt für mich der zentrale Knackpunkt des Antrags –, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. Es wird festgestellt, dass die Erfahrungen aus der Corona-Krise genutzt werden sollen, um den ÖGD umzubauen. Die Engpässe und Ausbaubedarfe wären deutlich geworden. Danach folgt eine umfassende, aber ziemlich unbegründete Aufzählung von Maßnahmen zur Veränderung. Ich wage es an dieser Stelle sehr stark zu bezweifeln, dass dem Antrag eine fundierte Problemanalyse der Situation des ÖGD in Zeiten von Corona – die Zeit ist im Übrigen noch gar nicht vorbei – zugrunde liegt. Ich glaube – an dieser Stelle sollten wir ganz ehrlich sein –, an dem Punkt sind wir alle noch nicht. Ich sehe, es braucht Veränderungen. Es braucht eine Weiterentwicklung des ÖGD in Sachsen entsprechend dem Leitbild für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst, aber wie der ÖGD zukunftsfähig gestaltet werden kann und was sich tatsächlich in Zeiten von Corona gezeigt hat, das können wir noch nicht ganz konkret sagen. Schritt Nummer eins ist daher: Wir müssen die Struktur des ÖGD in den Blick nehmen, die Funktionsweise in Zeiten von Corona kritisch betrachten, mit Praktikerinnen und Praktikern ins Gespräch kommen und daraus die richtigen politischen Schlüsse ziehen. Ich halte von Schnellschüssen im Gesundheitsbereich relativ wenig. Das ist wenig nachhaltig. Danach können wir den zweiten Schritt, die in dem Antrag geforderte Reform, angehen, aber nicht andersherum. Insofern begrüße ich es, dass die Staatsregierung die Etablierung eines dementsprechenden Beirats für öffentliche Gesundheit auf den Weg bringen will. Zum zweiten Punkt des Antrags, der Novellierung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst: Der Punkt ist richtig und wichtig. An dieser Stelle handelt die Staatsregierung bereits. Auch hierbei sollten dringend die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten berücksichtigt werden. Ich möchte zum Schluss noch eine Forderung, die dem Antrag zu entnehmen ist, sehr positiv hervorheben und unterstreichen: die Forderung nach einem Landesgesundheitsamt. Diesen Wunsch teile ich gern. Andere Bundesländer machen es uns vor. Es braucht eine zentrale Anlaufstelle. Das würde die Strukturen stärken. Mit diesem Thema sollte sich daher der Beirat, der auch aus Vertreterinnen und Vertretern der Praxis besteht, beschäftigen. Die Perspektive der Praktikerinnen und Praktiker würde mich genau an dieser Stelle sehr interessieren. Lassen Sie es mich noch einmal abschließend auf den Punkt bringen: Gehen wir zunächst den ersten Schritt und bauen kein krisenfestes System über Nacht um. Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat sich auch unter dem Druck der Pandemie bewährt. Die Weiterentwicklung ist nötig, sollte aber auf der Grundlage einer genauen Bestandsanalyse geschehen. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Simone Lang von der SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf in den Fraktionen? – Nein. Dann bitte ich Herrn Staatsminister Dulig, das Wort zu nehmen. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Durch die Corona-Krise erfährt der Öffentliche Gesundheitsdienst momentan viel Aufmerksamkeit und Wertschätzung. Darüber freue ich mich, auch wenn es traurig ist, dass es erst einer solchen Pandemie bedarf, dass man den Wert dieser Arbeit sieht. Aber es bleibt dabei: großer Dank und Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, kurz ÖGD, im Freistaat Sachsen haben bei der Bewältigung der Pandemie außerordentliche Leistungen erbracht und tun dies selbstverständlich weiterhin. Der ÖGD ist neben der ambulanten und der stationären ärztlichen Versorgung eine unverzichtbare Säule unseres Gesundheitswesens. Er erfüllt wichtige Aufgaben bei der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Menschen im Freistaat Sachsen. Das gilt nicht nur im Fall einer Pandemie. Aber durch die Pandemie sind die enorme Bedeutung und die Unverzichtbarkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für die breite Öffentlichkeit sichtbar geworden. Die Pandemie hat gezeigt, dass sich die Strukturen des ÖGD in Sachsen, die bestehenden Verantwortlichkeiten und die Verfahrensabläufe grundsätzlich bewährt haben. Selbstverständlich fühlen wir uns dem im Antrag benannten Leitbild für einen modernen öffentlichen Gesundheitsdienst – „Der ÖGD: Public Health vor Ort“ – verpflichtet. Das Sozialministerium war an der Erstellung dieses Leitbildes maßgeblich beteiligt, und der Beschlussvorschlag wurde durch dieses in die Gesundheitsministerkonferenz 2018 eingebracht. Voraussetzung dafür, dieses Leitbild mit Leben zu erfüllen und die vielfältigen Aufgaben zu bewältigen, ist ein starker, gut ausgestatteter Öffentlicher Gesundheitsdienst. Ich stimme mit dem Anliegen des vorliegenden Antrages überein. Wir können dabei aber nicht ausblenden, dass die Verantwortung für die personelle und sachliche Ausstattung der Gesundheitsämter den Landkreisen und kreisfreien Städten in Ausübung ihrer kommunalen Selbstverwaltung obliegt. Dies schließt eine direkte Einflussnahme der Staatsregierung in diesem Bereich aus. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist selbstverständlich in vielen Bereichen aktiv, um die Leistungsfähigkeit des ÖGD zu befördern. So bietet der Freistaat Sachsen beispielsweise bereits seit 2005 einen eigenen Amtsarztkurs an und fördert über die Richtlinie Heilberufe die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten der Gesundheitsämter zu Fachärztinnen und Fachärzten für öffentliches Gesundheitswesen. Ärztinnen und Ärzte des Sozialministeriums und der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen sind Mitglieder des Ausschusses „ÖGD, Hygiene und Umweltmedizin“ der Sächsischen Landesärztekammer. Dort engagieren sie sich für die Anwerbung von Ärztinnen und Ärzten für die Gesundheitsämter. Darüber hinaus plant das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Moment die Etablierung eines Beirates Öffentliche Gesundheit, dem Vertreterinnen und Vertreter der Praxis angehören sollen. Eine erste Aufgabe dieses Beirates soll die Beschreibung und die Analyse des Ist-Standes der Strukturen und Abläufe im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen sein. Anhand dieser Analyse ließen sich verschiedene Punkte – wie notwendige personelle Ressourcen, die im Antrag angesprochene Einrichtung eines Landesgesundheitsamtes, aber auch Krisenabläufe und Meldestrukturen – prüfen. Im Übrigen sind die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, insbesondere aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, zu berücksichtigen. Der Bund beabsichtigt, den Gesundheitsämtern über die Länder finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, zum einen für Personalaufstockung – zeitlich befristet auf fünf Jahre –, zum anderen für Investitionen in die Informations- und Kommunikationstechnologie, insbesondere im Bereich des Meldewesens und der Krisenreaktion. Die sächsischen Gesundheitsämter verfügen bereits über ein leistungsfähiges und vor allen Dingen landeseinheitliches elektronisches Meldesystem. Aber die Pandemie hat durchaus Punkte aufgezeigt, an denen eine Weiterentwicklung und Verbesserung des Systems möglich und sinnvoll ist. Diese Weiterentwicklungen werden wir aus den Mitteln des Bundes finanzieren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein wesentlicher Punkt des vorliegenden Antrages ist im Abschnitt 2 die Forderung, dem Landtag einen Gesetzentwurf für eine grundlegende Novellierung des geltenden Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen vorzulegen. Dazu kann ich Ihnen sagen: Eine Novellierung ist vorgesehen, der entsprechende Gesetzentwurf wird zurzeit erarbeitet. Dabei werden die bisherigen Erfahrungen und neuen Rahmenbedingungen berücksichtigt, sowie erforderliche Konkretisierungen und Anpassungen vorgenommen. Nun zu einem Punkt, der ebenfalls wichtig und auch im Antrag enthalten ist: Ich kann Ihnen versichern, dass wir eine höhere tarifliche Bezahlung von Amtsärztinnen und Amtsärzten begrüßen würden. Eine Zahlung der Angleichung aus Landesmitteln, wie sie der Antrag vorsieht, ist aber nicht möglich, dies wäre – das habe ich vorhin ausgeführt – ein Eingriff in die kommunale Tarifautonomie. Dennoch ist es mir wichtig, dieses Anliegen aktiv zu kommunizieren. Frau Staatsministerin Köpping – die ich entschuldigen muss, weil sie gerade in einer Verhandlung ist – hat sich Anfang Juni dieses Jahres mit einem Schreiben an die kommunalen Arbeitgeber gewandt und darum gebeten, sich in den anstehenden Tarifverhandlungen für eine angemessene höhere Vergütung, insbesondere im ärztlichen Bereich, einzusetzen. Dazu wird das SMS zeitnah ein Gespräch mit dem kommunalen Arbeitgeberverband führen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zum Schluss zusammenfassen: Der Öffentliche Gesundheitsdienst im Freistaat Sachen erfüllt seine Aufgaben in vorbildlicher Art und Weise. Dafür gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein großes Dankeschön. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Seine Strukturen haben sich unter dem Druck der Pandemie bewährt. Die Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Sachsen entsprechend dem Leitbild für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst ist auf einem guten Weg, und die Novelle des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen ist in Vorbereitung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Staatsminister Dulig. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, kommen wir zum Schlusswort. Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE, bitte.

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