Valentin Lippmann
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Vertretung der Kollegin Kuhfuß, die krank ist, werde ich den Redebeitrag übernehmen. Das Corona-Virus zeigt uns einmal mehr, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst eine wichtige und tragende Säule der Gesundheitsversorgung ist. Es werden aktuelle Risikobewertungen vorgenommen, Hygienekonzepte zum Infektionsschutz geprüft und Infektionsketten nachverfolgt. Die Fachkräfte der kommunalen Gesundheitsbehörden haben in den vergangenen Monaten Großartiges geleistet, auch wenn sie manchmal diesbezüglich im Hintergrund stehen. Dafür möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken. Neben der Corona-Krisenbewältigung gibt es eine Zahl kontinuierlicher Aufgaben, die nicht aus dem Blick geraten dürfen, wie die Vorschuluntersuchung, die Sexual- und Aidsberatung, die Reisemedizin, der Impfschutz und die Suchtberatung. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wurde in den vergangenen Jahren deutschlandweit heruntergespart, so auch in Sachsen. Das haben wir GRÜNE und viele andere immer wieder kritisiert. Es ist notwendig zu überlegen, welche Unterstützung die Kommunen vonseiten des Landes jetzt brauchen und welche darüber hinaus vom Bund notwendig ist. Es kommt Bewegung in die Debatte, wie auch dieser Antrag zeigt. Das ist gut so. Der Bund hat im Rahmen des Konjunkturpakets den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit einem Finanzierungsvolumen von knapp 4 Milliarden Euro beschlossen. Der Pakt wird am 30. August – so die bisherige Planung – bei der Gesundheitsministerkonferenz der Länder konkret untersetzt werden. Eckpunkte stehen bereits im beschlossenen Konjunkturpaket. Kurz umrissen: Der Bund will den Ländern finanziell unter die Arme greifen und somit die zusätzlichen erforderlichen Stellen in den Gesundheitsämtern vor Ort für die kommenden fünf Jahre finanzieren, soweit die Anstellung bis Ende des Jahres 2021 erfolgt ist. Ein Grund für den Personalmangel im Öffentlichen Gesundheitsdienst ist zweifelsohne die deutlich schlechtere Bezahlung. In den Tarifverträgen des ÖGD soll künftig sichergestellt werden, dass die Höhe des ärztlichen Gehaltes mit anderen Bereichen des Gesundheitswesens mithalten kann. Die Nachwuchsgewinnung soll erleichtert werden, indem Themen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stärker in den Ausbildungszielen und -inhalten der Approbationsordnung der Ärzte verankert werden. Die Mindestpersonalausstattung soll künftig klarer definiert werden über das Konstrukt eines Mustergesundheitsamtes. – So weit, so gut. Nun zum vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE. Zunächst muss ich sagen, dass der Antrag an der einen oder anderen Stelle mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE! Sie machen eine Reihe landespolitischer Maßnahmen auf und versuchen den Eindruck zu erwecken, es herrsche weiterhin quasi Stillstand, wohl wissend, dass zur gleichen Zeit Bund und Länder genau darüber beraten, wie es besser werden kann, und dass der Öffentliche Gesundheitsdienst deutschlandweit ganz konkret mit mehreren Milliarden Euro zusätzlich ausgestattet werden soll. Wer den Gesundheitsdienst wirklich stärken will, der sollte es nicht losgelöst von dieser Bundesinitiative machen und auch nicht über die Köpfe der Kommune hinweg. Vielmehr müssen wir schauen, wie der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst von Bund und Ländern ausgestaltet wird und in welchen Bereichen hier, in Sachsen, dann auch weitere Unterstützung notwendig ist. Im Antrag werden grundlegende Strukturfragen aufgemacht, ohne die Kommunen dabei ansatzweise mitzunehmen. Die zugrunde liegende Annahme, das Land könne durchregieren, trägt nun einmal in der Realität nicht. Die Forderung nach einem Landesgesundheitsamt als Fachaufsichtsbehörde ist ein ernsthaft zu diskutierender Vorschlag. Es ist unstrittig, dass es Argumente für eine Weiterentwicklung der Landesuntersuchungsanstalt in dieser Richtung gibt. Die Auswirkungen einer solchen Entscheidung wären aber komplex. So etwas können und sollten wir hier nicht einfach auf die Schnelle als Gesetzesauftrag beschließen. Solche Fragen sollten, eben weil es so kompliziert ist, anhand eines konkreten Gesetzentwurfes diskutiert werden. Die Staatsregierung arbeitet derzeit daran, das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen zu überarbeiten, wie in der Stellungnahme zum Antrag auch zu lesen ist. Noch etwas: Sie machen mit Ihrem Antrag sehr weitreichende Forderungen auf, die den kommunalen Gesundheitsbehörden ein nie da gewesenes Gewicht in der allgemeinen Gesundheitsversorgung geben würden. So wird nach einem der zahlreichen Spiegelstriche – ich zitiere – „die Öffnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Übernahme von Aufgaben der ambulanten medizinischen Grundversorgung insbesondere in unterversorgten Regionen“ gefordert. Dazu können wir als GRÜNE nur sagen: Vorsicht, Realitätsalarm! Der Öffentliche Gesundheitsdienst schafft es derzeit nicht, seinen bisherigen originären Aufgaben vollständig gerecht zu werden. Im ländlichen Raum ist er derzeit überdies kaum präsent, aber laut der Fraktion DIE LINKE soll er dort den Hausarzt oder die Hausärztin gleich mit ersetzen. Das ist in Anbetracht der aktuellen Lage eine höchst gewagte Forderung, die weit über das Ziel hinausschießt, und für mich ein weiteres Indiz dafür, dass dieser Antrag an der einen oder anderen Stelle nicht hinreichend substanziell ausgearbeitet ist. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Die Forderung des Bundesverbandes und nicht von uns!) Hinzu kommen an Allgemeinheit kaum zu übertreffende Formulierungen wie die von der „Garantie eines Rechtsanspruches auf ein individuell erreichbares Höchstmaß an Gesundheit für jede Einwohnerin und jeden Einwohner“. Ich frage mich ernsthaft, was damit gemeint ist. Wahrscheinlich gibt es allein in der Linksfraktion, aber definitiv in diesem Hohen Hause eine Vielzahl von und Vielfalt an Vorstellungen, was für das Höchstmaß der eigenen Gesundheit alles so notwendig wäre, ein steuerfinanzierter Yogakurs oder ordentliche Laufschuhe für alle. Das wäre zweifelsohne diskussionswürdig, aber würde die Aufgaben doch überfrachten. Ich musste fast schmunzeln bei dem Gedanken daran. Allerdings ist die Forderung nach einem Rechtsanspruch vor diesem Hintergrund mit einem solchen Allgemeinplatz doch etwas zu ernst, als dass man dem zustimmen könnte. Nein, mit diesem Antrag machen Sie, anders als behauptet, den Öffentlichen Gesundheitsdienst eben nicht auf allen Ebenen moderner und leistungsfähiger. Sie machen ihn schlussendlich zu einer überdimensionierten Wünsch-dirwas-Veranstaltung, die am Ende keinem hilft. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Das sagen Sie einmal den Fachverbänden!) Deshalb lehnen wir den Antrag ab und streiten gern inhaltlich darüber, unter anderem über die Frage der Schaffung eines Landesgesundheitsamtes, anhand konkret vorliegender Gesetzentwürfe. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Lippmann von der Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt bitte ich Simone Lang von der SPD-Fraktion.
