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Prof. Dr. Roland Wöller

16.07.2020 Sitzungen 7/13

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Freiheit und Sicherheit sowie unsere Demokratie sind genauso selbstverständlich wie sie heute be-Wählern dar? Es ist ja geradezu abenteuerlich, was nach Wahlen in Wahlergebnisse hineininterpretiert wird. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, von Ihnen!) Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, wir haben eine repräsentative Demokratie – und ja, der Wähler darf in Sachsen alle fünf Jahre an die Urne treten, seine Präferenzen zur Landtagswahl kundtun und nach dem Wortlaut der Verfassung Volksinitiativen in die Wege leiten. Doch reicht dies wirklich aus, um den Willen der Wähler hinreichend abzubilden? Die bisherige Volksgesetzgebung steht faktisch nur auf dem Papier, und viel zu oft wird die Entscheidung des Wählers am Wahltag als Blankoscheck der Regierungskoalitionäre für faule Kompromisse und vermeintlich alternativlose Entscheidungen in der laufenden Wahlperiode begriffen. Doch wie weit kann der Wählerwille ignoriert werden, ohne dass die Demokratie Schaden nimmt? Wir als AfD-Fraktion sind der Meinung, dass das System der repräsentativen Demokratie einer gründlichen Verbesserung bedarf. Dieser Gesetzesentwurf soll der Anstoß dafür sein. Vielen Dank! (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Wiesner von der AfD-Fraktion. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf des Gesetzes zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zu überweisen. Wer dem Überweisungsvorschlag an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Somit ist dem einstimmig zugestimmt worden; damit ist die Überweisung beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4. Meine Damen und Herren! Ich eröffne jetzt Gesamtkonzept bekämpfen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD droht sind. Der Schutz und die Verwirklichung unserer freiheitlichen Verfassungsordnung ist eine der vornehmsten Pflichten der Staatsorgane des Freistaates Sachsen. Das schulden wir uns und jenen, die in der friedlichen Revolution für Freiheit und Demokratie auf die Straße gegangen sind. Die Zeiten sind rauer geworden. Unsere offene Gesellschaft ist verwundbar. Fliehkräfte in Form von Extremismus und Radikalismus fordern unser Gemeinwesen in der realen und virtuellen Welt heraus. Es gibt keinen guten und schlechten Extremismus. Wir ächten jede Form extremistischer Gesinnung – sie mündet in Hass und Gewalt und verbreitet Angst und Furcht. Sicherheit gewinnt an Bedeutung. Die gesamte Gesellschaft ist gefordert, der Staat ist gefordert. Der Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus sind derzeit unsere größte Herausforderung. Sie bedrohen zunehmend unsere Demokratie und unser friedliches Zusammenleben. Die Anschläge von Halle, Kassel und Hanau haben gezeigt, welche Gewalt und welchen Hass es in unserer Gesellschaft gibt. Die Zahl der Rechtsextremisten ist 2019 im Freistaat Sachsen zum wiederholten Male angestiegen. Insgesamt sind rund 3 400 Personen – das sind gegenüber 2018 mit 2 800 Personen nochmals 600 mehr – in extremistischen Bestrebungen aktiv. Rund 2 000 Personen gelten als gewaltorientiert. Dagegen gehen wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vor. Dies haben die Regierungsparteien auch im Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus“ vereinbart. Ich möchte Ihnen jetzt nicht alle Maßnahmen aufzählen und erläutern, die im Sinne des Gesamtkonzepts bereits wirken – wie etwa die Soko Rex, das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum oder die Zentralstelle Extremismus in Sachsen. Vielmehr beschränke ich mich auf einige wenige Aspekte. Die Stichworte, die ein solches Gesamtkonzept kennzeichnen, sind erstens Frühwarnung, zweitens Ausstattung, drittens Kooperation und viertens Prävention. Zum ersten Punkt, der Frühwarnung: Frühwarnung erlaubt es uns im Vorfeld, rechtsradikale Umtriebe zu erkennen und einzugreifen. Das Landesamt für Verfassungsschutz leistet mit seiner Früherkennungs- und Analysefähigkeit einen entscheidenden Beitrag dazu. Vor einigen Tagen haben wir den Startschuss für die inhaltliche, strukturelle und personelle Neuausrichtung des Landesamtes gegeben. Es wird auf rechtssicherer Grundlage seine Aufgaben erfüllen – im Verbund mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und im Verbund mit den anderen Landesämtern. Daneben richten wir im Staatsministerium des Innern zum 1. September dieses Jahres eine Koordinierungsstelle ein, die der Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von extremistischen Bestrebungen im Geschäftsbereich des SMI dienen soll. Meine Damen und Herren, Mitarbeiter in der Verwaltung und der Polizei sind in besonderem Maße an unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gebunden. Das Vertrauen in das rechtsstaatliche Handeln von Staatsbediensteten ist ein hohes Gut, das besonders gerechtfertigt werden muss. Ziel der Koordinierungsstelle ist es, die Akteure der Extremismusabwehr innerhalb des SMI und der nachgeordneten Behörden zu vernetzen und frühzeitig alle wichtigen Informationen zu extremistischen Bestrebungen von Bediensteten zu bündeln. Die Früherkennung und die Prävention haben in dieser Koordinierungsstelle eine Schlüsselrolle, die ihr in Zukunft zukommen wird. Zum zweiten Punkt, der Ausstattung: Die personelle Stärkung von Polizei und Strafverfolgungsbehörden muss weitergehen – auch die technische. Ich freue mich, dass wir mit der Fraunhofer Gesellschaft einen starken Partner in der angewandten Forschung haben, mit dessen Unterstützung die sächsische Polizei die digitale Umgestaltung ihrer Arbeit stetig auf der Höhe der Zeit vorantreibt. Dies ist auch deshalb wichtig, weil wir den technologischen Wettlauf mit den Kriminellen gewinnen müssen. So haben wir zum 1. Januar dieses Jahres das Innovationslabor für Digitalisierung der sächsischen Polizei – kurz InnoLab – als Stabsstelle im Polizeiverwaltungsamt eingerichtet. Es soll technologische Entwicklungen früh erkennen, ihre Relevanz für die Polizeiarbeit einschätzen und nützliche Ideen umsetzen. Der Schwerpunkt liegt hier zwar auf der Bekämpfung der Kriminalität im engeren Sinne, aber die technischen Neuerungen dienen auch der Gefahrenabwehr extremistischer Bestrebungen. Eine verhinderte Straftat, meine Damen und Herren, ist besser als eine aufgeklärte Straftat. Zum dritten Punkt, der Kooperation: Die Akteure müssen zusammenarbeiten. Der Wirkverbund zwischen dem Verfassungsschutz und der Polizei ist dabei wichtig. Es gibt zwar ein Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei, aber das bedeutet kein Kooperationsverbot. Deshalb ist der Wirkverbund so wichtig, um radikale Tendenzen nicht nur früh aufzuspüren, sondern auch rechtzeitig gegen sie vorgehen zu können. Ostritz hat gezeigt, wie dies auch gemeinsam mit der Zivilgesellschaft gelingen kann. Das Innenministerium und die Landesdirektion Sachsen unterstützen die Gemeinden und Behörden mit Blick auf rechtsextremistische Veranstaltungen und Versammlungen. Das Expertennetzwerk bei der Landesdirektion hat bereits begonnen, die kommunalen Entscheidungsträger in schwierigen Rechtsfragen zu unterstützen. Wir werden dieses Netzwerk zudem noch ausbauen. Dank dieser Kooperation konnte in Ostritz die Veranstaltung „Kampf der Nibelungen“ erfolgreich verboten werden. Solche Beratungen haben auch in Plauen, Chemnitz oder Mücka stattgefunden. Ferner haben wir die Handreichungen zur verwaltungsbehördlichen Prüfung extremistischer Szeneobjekte an die neue Lage angepasst. Den Erlass „Umgang mit rechtsextremistischen Musikveranstaltungen“ aktualisieren wir derzeit gerade. Rechtsextreme Rockmusik und rechte Kampfsportveranstaltungen haben in Sachsen nichts zu suchen. Es ist wichtig, dass wir versuchen, die Zahl der Teilnehmer schon im Vorfeld zu reduzieren. In diesem Zusammenhang stehen auch die Konsultationen der Landesdirektion Sachsen mit den Waffenbehörden, die am 11. März dieses Jahres begonnen haben. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Nach dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz vom 20. Februar dieses Jahres müssen Waffenbehörden bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung beim Verfassungsschutz abfragen, ob die betreffende Person extremistische Tendenzen hat. Diese Regelabfragen haben wir gemeinsam mit der Innenministerkonferenz erfolgreich nach vorn gebracht und dann auch umgesetzt. Wer verfassungsfeindliche Bestrebungen hat, muss damit rechnen, dass die Behörden ihm die waffenrechtliche Erlaubnis verweigern bzw. die erteilte Erlaubnis entziehen. Auf Antrag Sachsens hat die Innenministerkonferenz die Einrichtung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe beschlossen, um zu prüfen, inwieweit sich das novellierte Waffenrechtsgesetz in der Praxis bewährt hat. Gerade nach Halle und Hanau darf es keine blinden Flecken geben. Besonders wichtig ist – viertens – die Prävention. In Artikel 1 des Grundgesetzes steht nicht nur der Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, sondern auch der Folgesatz: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Wohlgemerkt: aller staatlichen Gewalt, nicht nur der Polizei. Sicherheit und Schutz der Menschenwürde sind eine gesamtstaatliche Aufgabe. Unsere Polizei ist neben Sportvereinen, Kulturvereinen und Kirchen der wesentliche, aber nur ein Akteur im Bereich der Sicherheit. Deshalb haben wir vor einem Jahr die Allianz Sicherer Sächsischer Kommunen, ASSKomm, ins Leben gerufen. Ich habe das heute Vormittag ausgeführt. Immer mehr Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen setzen auf die kommunale Prävention, und wir unterstützen sie dabei. Alle diese Kommunen fördern wir finanziell und beraten sie in Sicherheitsfragen. Auch hier ist das Ziel, extremistische Tendenzen auf lokaler Ebene früh zu erkennen und ihnen kooperativ entgegenzutreten. Wir müssen vorbeugen, bevor es zu Straftaten und zu Strafverfolgung kommt. Die Erfahrung zeigt: Prävention wirkt, und genau darauf setzen wir. Meine Damen und Herren! Wachsamkeit ist der Preis unserer Freiheit und Sicherheit. Der Kampf gegen jede Form des Extremismus und insbesondere gegen den Rechtsextremismus ist notwendiger denn je, und das mit vereinten Kräften. Diese Auseinandersetzung ist ein Prozess. Deshalb werden wir das Gesamtkonzept gegen den Rechtsextremismus noch verfeinern, und wir werden die offenen Flanken schließen. Der vorliegende Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD enthält wertvolle Vorschläge hierzu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt können die Fraktionen Stellung nehmen. Wir beginnen mit den antragstellenden Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, danach AfD und DIE LINKE. Ich übergebe das Wort an die Fraktion der CDU. Kollege Anton, bitte schön.

Protokoll ↗