Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind in einer Phase der Pandemie in Sachsen, in der wieder viel möglich ist – natürlich unter den Hygiene- und Schutzauflagen, das sage ich immer wieder dazu. Gerade haben wir eine neue Corona-Schutzverordnung verabschiedet, die ab dem 18. Juli 2020 in Kraft tritt. Darin sind weitere Lockerungen auch für Soloselbstständige und Kleinunternehmer, insbesondere für Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende vorgesehen. Im Bereich von Kulturveranstaltungen kann der Mindestabstand verringert werden, soweit eine verpflichtende Kontaktnachverfolgung durchgeführt und geeignete Hygienemaßnahmen getroffen wurden. Wenn eine Kontaktnachverfolgung möglich ist, dann sollen Theater und Opernhäuser den Mindestabstand reduzieren dürfen. Wir bemühen uns schon lange, soweit es geht etwas möglich zu machen. Wir wissen, dass an unseren Maßnahmen Arbeitsplätze und natürlich auch Existenzen hängen und sich Menschen um ihre Zukunft und ihre Familien Sorgen machen. Ich kann mich an Zuschriften des Schaustellervereins erinnern. Sie gehörten zu denjenigen, die am längsten von unseren Maßnahmen betroffen sind. Für sie sind Volksfeste und Märkte ihr täglich Brot. Durch Corona war urplötzlich auf Monate hinaus der Umsatz weg. Zuletzt konnten sie auf den Weihnachtsmärkten Ende 2019 Einnahmen verbuchen. Damals war für uns alle Corona noch weit weg und nur eine Notiz aus China. Wenige Monate später führte das dazu, dass Kredite, Mieten und Unterhaltskosten nicht mehr in vollem Umfang gezahlt werden konnten. Dazu waren die Perspektiven zwischenzeitlich sehr schlecht. Wann größere Menschengruppen überhaupt wieder möglich werden, war völlig unklar. Der zunächst gesetzte Termin der Bundesregierung für den 31. August 2020 schien eher eine Zwischenmarke zu sein, eine Verlängerung darüber hinaus sehr wahrscheinlich. Der Brief des Leipziger Schaustellervereins sprach davon, dass ihm die Bitte an uns nicht leichtfiel. Sie wünschten sich nicht nur eine baldige Wiedereröffnung der Volksfeste, sondern eben auch einen Umsatzausgleich. Solch eine Bitte um Hilfe fiel ihnen deswegen nicht leicht, weil ihr Bestreben es schon immer gewesen ist, durch Eigenleistung ihr Geld selbst zu verdienen, also sich selbst zu kümmern und nicht vom Staat abhängig sein zu müssen. So berichteten es mir auch Künstlerinnen und Künstler in Chemnitz, die mich angeschrieben hatten und mit denen ich am 30. Juni 2020 vor Ort sprach. Ich habe es ganz oft wahrgenommen, auch von den Künstlerinnen und Künstlern, das sie wieder arbeiten möchten. Das sei die Hauptsache. Dabei werden selbst Wege gesucht. Der Schaustellerverein etwa hat beizeiten ein sehr umfangreiches Hygienekonzept erstellt, damit wir Argumente haben, um Volksfeste wieder zulassen zu können. Wieder andere finden kreative Wege, ihre Kunst anzubieten. Das können natürlich nicht alle. Eine Buchlesung im Internet, naja, die hat eher keine Gäste. Wir müssen deswegen bei der Absicherung und den Rahmenbedingungen so gut wie möglich unterstützen. Das machen wir. Das ist heute mehrfach erwähnt worden. Wir ermöglichen es dort, wo es vertretbar ist. Wir tragen, daran möchte ich erinnern, die Verantwortung dafür, dass Menschen in Sachsen ihren Lebensunterhalt verdienen können. Wir tragen aber auch die Verantwortung dafür, dass ihre Gesundheit so gut wie möglich geschützt wird. Die Soloselbstständigen und Kleinunternehmer, insbesondere im Bereich von Kunst und Kultur, wurden bei den Hilfsprogrammen und Unterstützungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen nicht vergessen. Der Freistaat Sachsen unterstützt umfangreich die von der CoronaPandemie betroffenen Einrichtungen und Akteure auch in der Kultur und im Tourismus. Für die Kunst- und Kulturschaffenden gab und gibt es bereits vielfältige Hilfsmöglichkeiten. Die Maßnahmen dienen in der Regel der Aufrechterhaltung des Unternehmens bzw. ihrer jeweiligen Tätigkeit. Meine Kollegin Frau Barbara Klepsch und mein Kollege Herr Martin Dulig haben hier verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht. Mit dem Sozialschutzpaket hat die Bundesregierung insbesondere für den Kreis der Soloselbstständigen und Kleinunternehmer einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung geschaffen. Damit können nach den aktuellen Regelungen Soloselbstständige und Kleinunternehmer Leistungen der Grundsicherung in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Mit dieser Sonderregelung soll sichergestellt werden, dass auch Soloselbstständige und Kleinunternehmer ihre Lebenshaltungskosten weiter decken können. Das ist sicherlich nicht die Lösung des Grundanliegens, nämlich der Erzielung von Einkommen, aber es ist in Anbetracht der grundsätzlichen Problematik eine Erleichterung für die Existenzsicherung. Ich weiß, dass viele die Grundsicherung trotzdem nicht beantragen möchten. Ich kann das auch ein ganzes Stück weit nachvollziehen. Künstlerinnen und Künstler müssen folgendes Gefühl haben: Ich bin gar nicht erwerbslos, ich habe nur kein Einkommen. Dazu kommt, dass der Grundsicherung nach wie vor ein gewisses Stigma anhängt. Die von Bundesarbeitsminister Heil maßgeblich eingeleiteten Vereinfachungen und Entspannung beim Arbeitslosengeld I und II sind zunächst richtig und ein Fingerzeig in die Zukunft. Ich sprach gestern in meiner Regierungserklärung davon, dass die Krise auch Chancen für Neues bietet, für soziale Innovationen, dass wir neue Wege vielleicht verlängern oder gar ausbauen. Ist es dafür zum Beispiel nicht sinnvoller, unsere Grundsicherung flexibler zu machen und sie zu einem Bürgergeld weiterzuentwickeln? Sollten wir unsere Arbeitslosenversicherung nicht zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln? Sollten wir nicht mehr Möglichkeiten schaffen, dass Freiberufler ein attraktives Angebot haben, um Teil der Solidarversicherungsgemeinschaft zu werden? Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der LINKEN,. Ich halte das von Ihnen im Antrag geforderte Grundeinkommen für keinen sinnvollen Ansatz. Natürlich erscheint es als eine Vorstufe des bedingungslosen Grundeinkommens, wie es vielfach diskutiert wurde. Es ist gut, dass darüber diskutiert wird. Das kann ich aber aus dem Grund nicht unterstützen, aus dem sich die Schaustellerinnen und Schausteller so schwertaten, bei uns überhaupt um Hilfe zu bitten. Es geht doch eigentlich darum, dass Menschen arbeiten können. Dabei müssen wir sie als Politik und Staat unterstützen und alle Möglichkeiten geben. Der Kultursenator aus Hamburg beschrieb die Gefahr hinter dieser Art von Grundeinkommen in einem Interview kürzlich so: „Das kann auch eine unsoziale und nur scheinplausible Stillhalteprämie sein.“ Und auch dem nächsten Gedanken von ihm möchte ich mich anschließen: Wenn es nur bestimmte Berufsgruppen bekämen, müsste der Staat entscheiden, wer es bekommt und wer nicht. Wenn man sich diesen Gedanken kurz vor Augen hält, wird man sehen, wie hochproblematisch diese Idee sein kann. Trotzdem haben wir in den vergangenen Wochen gesehen, dass wir am Sozialsystem etwas verändern müssen. Auf einiges bin ich bereits gestern früh eingegangen. Wir müssen uns diese Schritte aber – besonders auf Bundesebene – trauen. Der Vorschlag aus dem Antrag ist für mich dabei kein zielführender. Abschließend möchte ich noch einmal auf die Schaustellerinnen und Schausteller eingehen. Der Brief, den ich erhalten hatte, war von einem freundlichen und sehr konstruktiven Ton geprägt. Ich freue mich sehr, dass das Infektionsgeschehen mit unserer neuen Verordnung eine weitere Lockerung zuließ: Jahrmärkte und Volksfeste sollen mit einem genehmigten Hygienekonzept stattfinden dürfen, wenn eine Abgrenzung durch eine Umzäunung, eine Besucherbeschränkungen und weitere Hygienemaßnahmen umgesetzt werden. Unter diesen Bedingungen können nun auch die Schaustellerinnen und Schausteller wieder arbeiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Staatsministerin Köpping für die Staatsregierung. Nun das Schlusswort, Kollege Sodann, Fraktion DIE LINKE, bitte schön.
