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Franz Sodann

Die Linke 16.07.2020 Sitzungen 7/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! AfD! Vorliegend heute unser Antrag „Künstler*innen und Kulturschaffende vor Armut in der Krise schützen: Grundeinkommen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen!“ – mit dem Vermerk der Priorität. Diesen Vermerk hat dieser unser Antrag sehr zu Recht, zeugt schon die erste Aussage in der Stellungnahme der Staatsregierung von Unwissen und Arroganz. Zitat: „Eine generelle Aussage, dass alle Soloselbstständigen – – (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) – Herr Barth, Sie wollen mir etwas sagen? Dann treten Sie vor, stellen eine Frage oder machen Sie eine Intervention, so möglich! Zitat: „Eine generelle Aussage, dass alle Soloselbstständigen und Kleinunternehmer, insbesondere die Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffenden, von den Auswirkungen besonders hart betroffen sind, lässt sich nach den Erkenntnissen der Staatsregierung nicht pauschal treffen.“ – So gehen Sie über Menschen hinweg, und das noch völlig an der Realität vorbei. Sie ignorieren ganz einfach Petitionen mit Hunderttausenden Unterschriften, offene Briefe, zum Beispiel vom Verband der Gründer und Selbstständigen, von der Allianz der Freien Künste, und geben keinen Deut auf Bundesratsbeschlüsse, Bundestagsanträge, Aussagen und Umfragen von Wirtschaftsinstituten; keinen Deut auf die Tatsache, dass ein Viertel der 4,1 Millionen Soloselbstständigen und Kleinunternehmen davon ausgehen, ihrer Tätigkeit alsbald nicht mehr nachgehen zu können. Und das lässt sich eins zu eins auch auf Sachsen herunterbrechen. Sie sehen gar nicht, dass andere Bundesländer sehr wohl die Dringlichkeit von Unterstützung in diesem Bereich erkannt haben und vor allen Dingen auch schon handeln: Bayern, Thüringen, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie in Ihrer Stellungnahme schreiben, dass für den überwiegenden Teil mittlerweile wieder die Möglichkeit besteht, künstlerische, gewerbliche und wirtschaftliche Tätigkeiten aufzunehmen, so suggeriert das, alles wäre wie vor Corona. Sie wissen ganz genau, dass dies mitnichten vor Armut in der Krise schützen: und Kleinunternehmer*innen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung so ist, denn jede Kneiperin, jeder Kneiper, jeder Kaffeehausbesitzer, jeder Betreiber von privaten Theatern etc. wird Ihnen erzählen, dass es gar nicht möglich ist – auch aufgrund von Auflagen und Abstandsgeboten –, Umsätze annähernd wie vor Corona zu generieren. In einigen Fällen ist die Schließung immer noch billiger als die Wiedereröffnung. Viele Aufträge sind nicht nur für die letzten Monate weggebrochen, sondern für das gesamte Jahr. Richtig ist, dass Sie, Frau Ministerin Klepsch, in letzter Zeit einiges für die Kunst, die Kultur und Kulturschaffenden, Kreativen, Musikschulen gemacht haben und im Haushalts- und Finanzausschuss bei Minister Vorjohann herausgeholt haben. Wir unterstützen ausdrücklich die Fortführung und finanzielle Erweiterung des Programms „Denkzeit“ und die Möglichkeit der Förderung von Onlineauftritten; aber ich sage Ihnen auch: Das betrifft bestimmt viele aus der Branche, aber eben nicht alle. Sicher werden Sie nachher auch ausführen, dass es ja noch mehr Programme und Hilfen gibt wie „Sachsen hilft sofort“, „Soforthilfe Bund“, „Härtefälle Corona“ etc., jedoch fördern alle nur Betriebskosten, welche nachzuweisen sind, und eben keine Lebenshaltungskosten – und wenn, dann nur in Form von Darlehen. Die soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler dieses Landes sollen ihr Leben also auf Kredit finanzieren. Viele von ihnen arbeiteten schon vor Corona in prekären Verhältnissen und werden es danach höchstwahrscheinlich, so sie es überhaupt noch können, auch wieder tun, wenn wir nicht endlich einmal gegensteuern. Eines will ich Ihnen auch sagen: Bei Soloselbstständigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft zwischen Betriebsund Lebenshaltungskosten zu unterscheiden, entbehrt jeglichen Bezugs zur Realität. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Sodann, gestatten Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 7?

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