Thomas Schmidt
Wie gesagt, es gibt das Strukturstärkungsgesetz, in dem bereits viele Dinge drinstehen. Die Richtlinie baut genau darauf auf. Wir wollen das ganz bewusst nicht noch durch andere Dinge überlagern, die den gesamten Prozess erschweren. Ich kann Ihnen aber sagen, welche Gegenstände überhaupt gefördert werden; einiges habe ich schon genannt: wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege. Die große Überschrift war jetzt „Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen“. – Also, Straßenbau ist nicht förderfähig. Es sind Projekte der öffentlichen Vorsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Investitionen in Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau, die förderfähig sind. Ferner sind förderfähig Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, touristische und kulturelle Infrastruktur, Infrastrukturen für Forschung und – das habe ich schon gesagt – Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung, zum Wassermanagement und zum Lärmschutz sowie Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung usw. Das sind die Gegenstände, die direkt aus dem Strukturstärkungsgesetz abgeleitet sind. Dort ist es wohl der § 4 im Investitionsgesetz: Kohleausstieg. Das sind die Projekte, die über das Land förderfähig sind. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Kollege Pallas, bitte.
