Thomas Schmidt
Es ist so, dass wir – wie ich erwähnte – einen Arm haben, der über das Land abgewickelt wird. Dann haben wir einen Arm für Sachsen. Das sind diese 6,5 Milliarden Euro, die über den Bund direkt abgewickelt werden, und dazu gehört das Programm „STARK“. Es sind 100 Millionen Euro pro Jahr, davon 20 Millionen Euro für Sachsen. Im Gegensatz zu der eigentlichen Umsetzung, bei der nur der Freistaat, Gemeinden, Zweckverbände oder für die Daseinsvorsorge zuständige Gesellschaften Anträge stellen können, können hier auch andere Personen Anträge stellen, um die Vernetzung in den Braunkohleregionen herzustellen und Forschungsprojekte umzusetzen. Es gibt eine Förderung bis 90 % Fördersatz, und es sind auch juristische Personen, Vereine, Verbände antragsberechtigt. Begleitend zu dem gesamten Strukturwandelprozess können wir weitere Projekte entstehen lassen – so stelle ich es mir persönlich vor –, die man auch über die Gemeinden woanders fördern kann. Ich bin dem Bund sehr dankbar, dass wir dieses Instrument haben. Zur Antragstellung sei noch gesagt: Es ist so, dass die Projektlaufzeiten vier Jahre betragen. 90 % sind die Fördersumme, wie ich bereits sagte. Das wird direkt vom Bund ausgekehrt und über die Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle wohl am Ende beschieden. Das steht im Gegensatz zu dem anderen Arm, bei dem der Prozess über unsere Sächsische Agentur für Strukturentwicklung und am Ende der Bescheid über die Sächsische Aufbaubank erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine Direktförderung des Bundes. Mehrere Themenbereiche können gefördert werden. Das können wir Ihnen gerne noch im Nachhinein zuarbeiten, aber es ist ein sehr vielfältig einsetzbares Instrument, das sich direkt an die Akteure vor Ort richtet. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Jetzt hat die AfD die Möglichkeit zur Befragung. Bitte, Frau Schwietzer.
