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Sören Voigt

CDU 11.06.2020 Sitzungen 7/11

Die gibt es doch gar nicht!) Meine Damen und Herren! Selbstlob stinkt. Deshalb nur ganz kurz: 600 Millionen Euro, ordentlich verteilt auf Landkreise, auf kreisfreie Städte, auf kreisangehörige Gemeinden, alles ganz solide gemacht, alles als Zuschuss. Ich meine, aus Hintergrundrauschen gehört zu haben, dass wir mit den 600 Millionen Euro ganz gut liegen. Es gibt auch kommunale Interessenvertreter, die für diesen Gesetzentwurf gedankt haben, da dies offenbar noch eine Motivation für die CDU war, den einen oder anderen Euro draufzulegen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Aber streiten wir uns nicht darüber. Am Dienstag, dem 5. Mai, nach drei Wochen Verhandlungen, verkündeten die Chefs der kommunalen Spitzenverbände und der Finanzminister, dass sich die Regierung und die Kommunen auf ein Corona-Hilfspaket eingelassen hätten. An diesem Tag, Herr Gebhardt, unterschrieben Sie den Antrag, den wir heute besprechen: „Corona-Rettungsschirm für sächsische Kommunen aufspannen“. Ich sitze im Haushaltsausschuss, ich sitze im Ausschuss für Regionalentwicklung. Im Ausschuss haben wir nicht über den Antrag gesprochen, den heben Sie einfach ins Plenum hinein, um sozusagen von dem Geldkuchen noch ein Häppchen für die Kommunen abzubekommen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Aber ich sage es einmal so: Das ist Ihre Sache. Am Donnerstag, dem 28. Mai, kam dann der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Über diesen Gesetzentwurf – Herr Gebhardt, ich weiß nicht, ob Sie sich in der Fraktion darüber unterhalten – haben wir heute nach Ende des Plenums eine Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, in der wir das Gesetz einer kritischen Prüfung unterziehen wollen. Nun schaue ich mir einfach einmal an, was Sie in Ihrem Antrag alles Schönes fordern, und werde Ihnen sagen, ob es das schon gibt oder ob es das noch nicht gibt. Sie hatten hier in der letzten Debatte von „logische Politik machen“ und von „Qualität der politischen Arbeit“ gesprochen. Logische Politik ist für mich, dass Anträge der LINKEN, wenn sie fachlich gut und zeitlich richtig sind, auf jeden Fall die Zustimmung unserer Landtagsfraktion finden werden. Aber die Qualität Ihrer politischen Arbeit werden wir jetzt einmal näher beleuchten. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Na gut!) Schauen wir uns einmal Ihre Drucksache an. Unter Ziffer III fordern Sie – ich lese nur die entscheidenden Passagen vor –: „Dabei sollen insbesondere die nachfolgenden Punkte geprüft werden: 1. Verzicht auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtraghaushaltes im Jahr 2020.“ – Richtige Forderung. „2. Verzicht auf ausgeglichene Haushalte im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2023.“ – Richtige Forderung. „3. Verzicht auf die Einhaltung von Haushaltssicherungskonzepten im Finanzzeitraum von 2020 bis 2023.“ – Richtige Forderung. „4. Ermöglichung vereinfachter Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023.“ – Gute, seriöse und richtige Forderung. „5. Sicherung kommunaler Liquidität durch die Ermöglichung von Kassenkrediten ohne die bestehenden haushaltsrechtlichen Restriktionen.“ 6. Entlastung der Kommunen und weitere Forderungen. – Alles richtig und alles gut. Aber, lieber Herr Gebhardt, wahrscheinlich stellen sich Ihre Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss lieber mit Plakaten von der Antifa vor den Landtag. Sie sollten vielleicht einmal die Gesetzentwürfe etwas näher studieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?) – Ja, ja, und deshalb verrate ich Ihnen jetzt etwas: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung regelt unter anderem in Artikel 3 Nr. 7 den § 129 Abs. 2 unserer Gemeindeordnung neu. Ich sage es in einfacher Sprache für die LINKEN, damit Sie es auch verstehen: (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Wir haben ein SMI, und das Innenministerium kann durch Rechtsverordnung bestimmte haushaltsrechtliche Beschränkungen, die die Gemeinden haben, sozusagen per Rechtsverordnung auflösen. Das ist bereits aktuelle Lage. Woran es noch mangelt in der derzeitigen Pandemie (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich denke, es gibt keine Pandemie?) – oder in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation –, dass die Mindereinnahmen nicht durch Kredit finanziert werden können, das repariert dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung. Deshalb sage ich: Alles, was Sie wollen, besprechen wir heute im Haushalts- und Finanzausschuss, und die Show, lieber Herr Gebhardt, die Sie hier machen, ist Schall und Rauch.

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