landtag.sachsen.de ↗

Ronny Wähner

CDU 11.06.2020 Sitzungen 7/11

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Schutzmaßnahmen gegen Corona, die wir in Sachsen, in Deutschland, aber auch vor allem die, die in Europa und auf der ganzen Welt getroffen wurden, haben massivste wirtschaftliche Folgen, insbesondere auch für unsere Unternehmen hier in Sachsen. Damit hängt natürlich auch das Steueraufkommen von uns allen zusammen, vom Freistaat, aber auch vor allem von unseren sächsischen Kommunen. Diese haben neben der Grundsteuer, die relativ aufkommensstabil ist, vor allem die Gewerbesteuer als Ertragssteuer, die sehr schwankungsanfällig ist, und dies nicht nur in wirtschaftlich angespannten Zeiten, sondern auch in Normallagen. Aber gerade in der jetzigen Zeit ist mit Sicherheit davon auszugehen oder steht fest, dass es zu flächendeckendem Ausfall und zu einem starken Rückgang dieses Steueraufkommens kommt. Uns als CDU-Fraktion und der Staatsregierung war bewusst, dass wir unsere Kommunen in dieser Situation unterstützen müssen; denn vieles, was unseren Freistaat lebens- und liebenswert macht, wird durch unsere Städte, Gemeinden und Landkreise vor Ort realisiert. Deshalb muss Hilfe vom Freistaat kommen, und diese muss vor allem schnell kommen. Denn was wir vor allem verhindern wollten, ist, dass die Kommunen gezwungen sind, im großen Umfang Haushaltssperren auszusprechen, dass damit Investitionen angehalten werden und Ausgaben im Haushalt nicht mehr oder nur noch im geringen Umfang getätigt werden können. Dies wiederum hätte eine Verstärkung der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise zur Folge. Das Positive ist: Es wurde gehandelt. In diesem Zusammenhang danke ich der Staatsregierung, besonders unserem Finanzminister, Herrn Vorjohann, der sich am 5. Mai mit den kommunalen Spitzenverbänden über einen Schutzschirm von über 750 Millionen Euro verständigt hat. Herr Schultze, wenn Sie das nur als „Knirps“ bezeichnen, dann weiß ich nicht, welches Verhältnis Sie zu Finanzen haben. Aber ich meine, eine Dreiviertelmilliarde ist durchaus ein sehr ordentlicher Betrag für unsere Kommunen. Das dazu notwendige Gesetz wurde im Kabinett schon beschlossen und liegt jetzt dem Haus zur Beschlussfassung vor. Ebenso hat der Haushalts- und Finanzausschuss bereits einen Teil aus dem Corona-Bewältigungsfonds, fast 400 Millionen Euro, beschlossen, die zur Absicherung der Zusage dieses Schutzschirms benötigt werden. Das schnelle Handeln ist ganz wichtig. Denn unsere Kommunen brauchen verlässliche Planungsgrundlagen, um zu wissen, was sie in diesem laufenden Haushalt noch umsetzen können. Aufgrund des schnellen Handelns war es möglich, dass der SSG schon, natürlich unter Vorbehalt des Beschlusses des Gesetzes hier, den Kommunen mitteilen konnte, welcher Teil des Gewerbesteuerausfalls und des prognostizierten Einkommensteueranteils der Gemeinden ersetzt wird. Damit haben die Kämmerer und Kämmerinnen eine Planungsgrundlage, um die Sache aktiv zu begleiten bzw. Maßnahmen treffen zu können. Über den Einkommensteueranteil möchte ich noch einmal den Schwenk zu uns als Freistaat machen. Wenn man den Antrag der LINKEN liest und den Vortrag von Herrn Schultze verfolgt hat, könnte man ja den Eindruck gewinnen, dass nur die kommunale Ebene einen Steuerausfall zu verkraften hat. Aber weit gefehlt. Gerade an der Einkommensteuer hängt auch der große Finanzierungsanteil für uns als Freistaat. Wie groß dieser Ausfall sein wird, das ist noch niemandem bekannt. Aber auch wir als Freistaat schaffen es nur, diesen laufenden Haushalt so weiterzuführen, wenn wir Kredite aufnehmen. Auch die Planung für den nächsten Doppelhaushalt können wir nur unter Vermeidung massivster Einschnitte realisieren, indem wir eine Kreditaufnahme tätigen. Auch diese Hilfe für die Kommunen finanzieren wir mit Krediten. Wir tragen also sehr viel Last als Freistaat. Das sollte man sich immer vor Augen halten. Das war und ist auch nur möglich, weil wir in der Vergangenheit eine solide, ordentliche Finanzpolitik betrieben haben. Nur damit ist es möglich, dass uns auch in Zukunft diese Kredite nicht überlasten. Das sollte sich jeder noch einmal vor Augen halten. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Bei der Bewältigung dieser Corona-Folgen sitzen wir als Freistaat mit den Kommunen in einem Boot. Das ist für uns keine neue Sicht, sondern das, was wir seit Jahren leben, die Solidargemeinschaft mit unserer kommunalen Familie. Das ist auch Grundlage unseres Finanzausgleichsgesetzes. Gerade im Gleichmäßigkeitsgrundsatz I kommt zum Tragen, dass wir gemeinsam an positiven Entwicklungen teilhaben und im Umkehrschluss aber auch Lasten gemeinsam tragen. Daraus ist die logische Folge, dass wir auch den Kommunen noch mehr Möglichkeiten eröffnen, notwendige Investitionen zum Teil über Kredite abzusichern, sodass keine Stopps ausgesprochen werden müssen, wo sie nicht verantwortungsvoll oder sinnvoll sind. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass dieser Spielraum vor Ort verantwortungsvoll genutzt, aber nicht ausgenutzt wird. Uns als CDU-Fraktion ist bewusst: Nur gemeinsam mit den Kommunen werden wir die Auswirkungen dieser Krise bewältigen. Die notwendigen Dinge sind auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund ist Ihr Antrag in der zeitlichen Abfolge überflüssig, und überflüssige Sachen beschließen wir als CDU nicht. Deswegen lehnen wir ab. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Alle Reden von Ronny Wähner Protokoll ↗