Kathleen Kuhfuß
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! Die letzten Wochen waren herausfordernd für uns alle, keine Frage. Niemand stellt dies in Abrede, die Koalition nicht und die Staatsregierung nicht. Nur bringen uns schrille Töne allein nicht weiter, und so liest sich – wenig überraschend – auch dieser Antrag der AfD. Er umschreibt die Ausnahmesituation der letzten Monate, allein, um sie als schädlich und völlig übertrieben für die Bevölkerung anzuprangern. Populisten brauchten eine Schwarz-Weiß-Erzählung und verleugnen die Vielzahl von Grautönen. So trifft die AfD auch in diesem Antrag vor allem Pauschalaussagen. Es ist die Aufgabe des Staates, ein gesundes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendlichen zu fördern, und es ist seine Pflicht, Kinder vor Gewalt und lebensbedrohlicher Vernachlässigung zu schützen – keine Frage. Dazu stehe ich, und ich hoffe, Sie auch. Die Überschrift des AfDAntrags soll uns aber suggerieren, dass die Kontaktbeschränkungen, die zur Eindämmung des Virus geführt haben, eine Kindeswohlgefährdung zur automatischen Konsequenz haben. Die AfD postuliert, dass es nachhaltige Schäden bei der physischen, psychischen, sozialen und kognitiven Entwicklung der Kinder durch die CoronaSchutzmaßnahmen geben wird. Schauen wir es uns einmal genauer an. Durch die Kontaktbeschränkungen haben Kinder mehr Zeit mit ihren Eltern und Geschwistern verbracht statt mit Freunden in Kita und Schule. Spielplätze waren geschlossen. Draußen zu spielen war weiterhin erlaubt und sogar gewünscht. Das klingt nicht nach Bullerbü, das ist mir schon klar, aber es ist keine pauschale Kindeswohlgefährdung. Glauben Sie mir das, ich bin insoweit erfahrene Fachkraft für Kinderschutz. Die AfD stellt in ihrem Prioritätenantrag die Situation bewusst verkürzt dar. Die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aller werden als kindeswohlgefährdende Freiheitsbeschränkungen umschrieben und die angeblichen schweren Folgen auf eine ganze Generation abgeleitet. Das ist nicht nur fachlich falsch, es ist blanker Populismus. Doch aus dem Frontalangriff erfolgen keinerlei politische Forderungen, die zur Lösung beitragen könnten. Der Antrag führt in vielen Punkten auf, was wir in der Krise intensiv diskutiert und beantwortet haben: Wer muss unbedingt in der Krisensituation trotzdem weiter betreut werden? Welche Familien brauchen unbedingt auch in der Krisensituation Hilfe? Welche Einrichtungen müssen wir prioritär offenhalten? – Das alles war bereits beim allerersten Erlass Thema und wurde bei jeder neuen Regelung bedacht. Die Staatsministerin hat mehrfach im Monat darüber berichtet und Rückmeldungen für uns als Obleute im Ausschuss eingeholt. Offenbar ist diese zeitnahe und verbindliche Absprache nicht bei Ihnen intern kommuniziert worden. Ich bitte an dieser Stelle darum, einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass die Todesfälle in Sachsen und Gesamtdeutschland sehr viel geringer sind als bei unseren europäischen Nachbarn und anderen Industrienationen, weil wir die Kontaktbeschränkungen rechtzeitig eingeführt haben und somit das Infektionsgeschehen ausgebremst werden konnte. Das könnte man als Beleg dafür sehen, dass die Abwägungen, die wir getroffen haben, zur Abwendung großer Schäden geführt haben – muss man aber nicht. Doch die Politik der AfD beruht im Kern darauf, ein allgemeines Staatsversagen zu unterstellen. Hätten wir anders gehandelt, wäre es sehr wahrscheinlich, dass die AfD der Koalition und der Staatsregierung heute den Tod vieler, insbesondere älterer Menschen vorwerfen würde. Ich weiß, dass die häusliche Isolation der letzten Wochen Risiken für alle Generationen birgt: Überforderungen, ein neuer Alltag, Einsamkeit, psychische Belastungen durch die Ausnahmesituation und die Ungewissheit mit dem Blick auf die Entwicklungen in den kommenden Monaten. Das haben wir als BÜNDNISGRÜNE immer wieder lautstark ins Bewusstsein gerufen, auch hier im Parlament. Wir haben darauf reagiert. Zum Beispiel hat unsere Gleichstellungsministerin Katja Meier die Plätze in den Frauenschutzhäusern aufgestockt, sodass Frauen und ihre Kinder darin Schutz vor Gewalt finden konnten. Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal gezeigt, wie wichtig es ist, ein stabiles soziales Netz zu spannen. In einem Autorinnenpapier mit meinen Kolleginnen Lucie Hammecke und Petra Čagalj Sejdi habe ich eine Vielzahl von Maßnahmen zusammengefasst, damit in der Krise niemand allein gelassen wird. Wir regen darin zum Beispiel einen Masterplan Kinderschutz in der Krise an und stellen darin einen gemeinsamen Standard aller sächsischen Jugendämter für ein Agieren in dieser Situation in den Mittelpunkt. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und sich informieren können. Dazu braucht es den Ausbau der Telefonangebote und mehr zielgruppenspezifische Öffentlichkeit. Wir sehen, dass die Jugendarbeit gestärkt werden muss und Kontinuität braucht, denn hier finden Kinder und Jugendliche professionelle Begleitung und bei Bedarf Unterstützung. Das alles sind Ansätze, die wir unter anderem auch im Landesjugendhilfeausschuss diskutieren werden; denn im Kern geht es darum, unser sächsisches Jugendhilfesystem weiterzuentwickeln. Das ist die Aufgabe von Politik: weiterentwickeln und nicht, wie es hier wieder von der AfD gemacht wird, Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen. Den Antrag der AfD lehnen wir selbstverständlich ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die Fraktion SPD; Frau Friedel, bitte schön.
