Barbara Klepsch
Zum einen sind die privatwirtschaftlich getragenen Einrichtungen, wenn sie wirtschaftlich tätig sind, auf alle Fälle von dem sächsischen Darlehensprogramm umfasst. Das ist zumindest der eine Punkt: Sachsen hilft sofort. Dort fällt diese Branche mit hinein – und auch im Bundesprogramm. Wir haben mit unseren 30 Millionen Euro einen Schwerpunkt gesetzt für freigemeinnützige Träger. Es wird aber auch einen Teil geben, bei dem Gemeinnützigkeit nicht die Grundvoraussetzung ist; aber es muss um den Themenblock Kunst und Kultur gehen. Von den 30 Millionen Euro steht ein Teil für nicht gemeinnützige Einrichtungen zur Verfügung. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die SPD-Fraktion. An Mikrofon 3 Herr Richter, bitte schön.
