Barbara Klepsch
Unseren sächsischen Kulturräumen sind rund 500 Einrichtungen zugehörig bzw. werden sie durch die Kulturräume gefördert und unterstützt. Es gibt fast 900 Projekte/Maßnahmen. Die Förderung der Kulturräume teilt sich auf: Zum einen zahlt der Freistaat einen Betrag an die Kulturräume – 93 Millionen Euro sind es zurzeit für das Jahr 2020 –, zum anderen kommen Gelder aus den Kommunen. Jede Kommune, die auch eine Einrichtung hat und diese gefördert bekommt, zahlt einen Sitzgemeindeanteil. All das fließt im Ganzen an die Kulturräume. Natürlich setzt sich die Finanzierung der Kulturräume so zusammen, dass auch eigene Einnahmen – und das in nicht unerheblichem Maße, denn über 200 Millionen Euro schlagen dort als eigene Einnahmen zu Buche – berücksichtigt werden. Genau dort ist jetzt aber in den Einrichtungen der große Einbruch. Wir haben uns bewusst bei diesem Programm dazu bekannt, dass wir freie Träger unterstützen. Kommunal getragene Einrichtungen, die ebenfalls durch Kulturräume gefördert werden, werden durch ihre Kommunen unterstützt. Dafür hat der Freistaat ein Kommunalprogramm auf den Tisch gelegt. Die Bundesregierung hat ebenfalls in ihrem großen Programm jetzt eine Unterstützung für die Kommunen vorgesehen. Wenn wir die reichhaltige Kulturlandschaft retten wollen, dann trägt jeder seinen Teil. Wir als Freistaat übernehmen quasi die freien Einrichtungen in den einzelnen Städten und Gemeinden, und die Städte und Gemeinden tragen ihre kommunalen Einrichtungen durch die Krise. Ich glaube, gemeinsam kann es uns gelingen, dass wir diese reiche Kulturlandschaft, die unseren Freistaat Sachsen ausmacht, erhalten. Zu den Ausfallhonoraren: Wir haben bereits zu Beginn der Krise den Kulturräumen Hinweise gegeben. Wir haben Ausfallhonorare – das betrifft die, die vertraglich vereinbart sind –, die ohnehin gezahlt und bei Fördermitteln logischerweise abgerechnet werden können. Wenn sie nicht vertraglich vereinbart sind, haben wir empfohlen, dass sie in Höhe des Kurzarbeitergeldes gezahlt werden. Die kommunale Ebene ist aber dort in der Selbsthoheit. Sie kann dort selber entscheiden. Mir ist bekannt, dass einzelne Kulturräume das gemacht haben, denn wir haben eine Abfrage gestartet. Es kam jetzt nicht wirklich Belastbares zurück. Mir ist aber auch bekannt, dass Kulturräume für sich andere Entscheidungen getroffen haben. Also, wir haben die Empfehlung gegeben; allerdings obliegt die endgültige Entscheidung den Kulturräumen vor Ort.
