Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich hoffe, dass der Zwischenruf von Herrn Dr. Keiler protokolliert ist. Wir können uns ja bei Gelegenheit einmal darüber auseinandersetzen. Ich habe keinen Baseballschläger, aber das zeigt, welches Niveau Sie hier an den Tag legen. Herr Kollege Wippel, ich habe mich eigentlich nur hier hingestellt, weil ich jeweils zwei Dinge kurz korrigieren will bzw. hier nur sagen will. Sie können sicher sein, dass wir mit unserer Staatsministerin regelmäßig reden. Da brauchen Sie sich überhaupt keine Sorgen machen. Zu Ihren Ausführungen, die wirklich wirr waren, zur Frage, was wir zum Polizeigesetz erzählt haben, sollten Sie doch bitte noch einmal in den einschlägigen Protokollen des Innenausschusses und des Verfassungs- und Rechtsausschusses nachschlagen bzw. in dem des Plenums. Wir haben uns darauf bezogen, dass der § 89 a StGB so weit ausgeweitet ist, dass man in Deutschland gar keinen Terroranschlag mehr vorbereiten kann, ohne bereits eine Straftat begangen zu haben, und wir deswegen im Regelungsbereich der Strafprozessordnung sind, wo die Telekommunikationsüberwachung einhellig geregelt ist, übrigens auch der Trojaner, und es deswegen keine Komplementärvorschrift im Polizeigesetz braucht. Ich habe es Ihnen jetzt noch einmal versucht zu erklären. Vielleicht haben Sie es verstanden. Das war unser Argumentationsgang. Jetzt verstehe ich, warum Sie es damals nicht verstanden haben. Sie haben es auch ein Jahr später nicht verstanden. Ich sage es einmal so: Ich bin schon ein bisschen verwundert, wie man aus einer Debatte „Unteilbar-Demos, Polizeigesetz-Demos, Corona-Demos: Wer wird gehört, Herr Ministerpräsident?“ jetzt einen gefühlt 20-minütigen Exkurs zum Polizeigesetz machen kann. Das zeigt doch, wie dehnungsfähig Ihre Überlegungen sind, was man in diesem Hohen Haus diskutieren sollte. Vielleicht bleiben Sie zukünftig einfach einmal beim Thema. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
