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Dr. Rolf Weigand

AfD 18.03.2020 Sitzungen 7/7

Ich hatte nur eine kurze Rede vorbereitet, um in der heutigen Situation nur auf wesentliche Punkte einzugehen. Ihr Hochschulzulassungsgesetz ist kein großer Wurf. Wir werden zähneknirschend unter Kritik zustimmen, um die Medizinerausbildung im Freistaat Sachsen zum kommenden Wintersemester nicht zu gefährden. Nun zur Kritik. Erstens: Sie erhöhen den Zulassungsbereich der Bestnoten aller Studenten, also derer mit einem Notendurchschnitt von 1,0 von 20 auf 30 %. Herrn Staatsminister Gemkow kann ich da wenig kritisieren, denn es war seine Vorgängerin Frau Stange von der SPD, welche sich da auf Bundesebene zu wenig stark gemacht hat. Die Frage bleibt aber für mich: Wie kann man von einem Notendurchschnitt von 1,0 auf die persönliche Eignung, später als Arzt zu praktizieren, schließen? Eine weitere Erhöhung dieser Quote auf 30 % ist daher falsch. Unsere Kritik teilt dabei auch die Sächsische Landesärztekammer. Zweiter Kritikpunkt: Es fehlt weiterhin eine Landarztquote im Gesetz. Wie wollen wir ohne Quote junge Ärzte in den ländlichen Raum bekommen? Bei 364 freien Hausarztsitzen, über 61 % mehr als im Jahr 2016, muss hier dringend gehandelt werden. Aber das werden wir heute als AfD mit einem eigenen Gesetzentwurf tun. Das Positive am Gesetzentwurf ist die Erleichterung für Sanitäter und ähnlich Qualifizierte, ein Medizinstudium aufzunehmen. Das ist ein gutes Zeichen für diese gut qualifizierten Personen, welche sicherlich auch einen Arztberuf aufnehmen und nicht in die Wissenschaft gehen werden. Wir stimmen dem vorliegenden Hochschulzulassungsgesetz zu, aber eine wichtige Landarztquote fehlt. Dies werden wir lösen und bringen heute dazu einen eigenen Gesetzentwurf ein.

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