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Sebastian Gemkow

18.03.2020 Sitzungen 7/7

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie trotz der gegenwärtigen Krise diesen Tagesordnungspunkt möglich gemacht haben – nur ganz wenige Worte, um es nicht zu überspannen –, sodass wir mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen, nämlich zum Zulassungsverfahren für das Medizinstudium. Inhaltlich liegt der Fokus des Gesetzentwurfes darauf, die Auswahlkriterien für die Zulassung zu den medizinischen Studiengängen verfassungskonform festzulegen. Dazu zählen kurz zusammengefasst der Studieneignungstest, das Auswahlgespräch, die Berufsqualifikationen und weitere Qualifikationen. Außerdem wurden Regelungen für im Mindestmaß anzuwendende Kriterien und zur Gewichtung einzelner Kriterien getroffen. Es wurde eine Vorabquote für beruflich Qualifizierte eingeführt, um ihnen im Vergleich zu Abiturienten eine chancengerechtere Zulassung zum Studium zu ermöglichen. Mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes zum 2. April 2020 wird das Sächsische Hochschulzulassungsgesetz umfassend und zukunftsfest geändert sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der beiden Änderungsanträge zu beschließen und den Antrag auf Eilausfertigung zu unterstützen; denn ganz zentral ist, dass wir insbesondere die geeignetsten Bewerber für ein Medizinstudium in Sachsen für das Wintersemester 2020/2021 gewinnen können. Dazu brauchen wir die Klarheit und eine unverzügliche, verfassungskonforme und vor allem rechtssichere Gesetzeslage, um das Studium der Studienbewerber hier bei uns in Sachsen zu ermöglichen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/1971. Es liegt ein Änderungsantrag vor in der Drucksache 7/2057 der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Soll er noch eingebracht werden? (Dr. Stephan Meyer, CDU: Er ist schon eingebracht!) Erklärungen

Protokoll ↗