Valentin Lippmann
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Aus unserer Sicht muss man zwei Punkte zur Dringlichkeit sagen. Zum einen: Es gibt eine Fachregierungserklärung. Die AfD wäre gut beraten gewesen, sich diese anzuhören und in diesem Lichte einen Entschließungsantrag vorzulegen, wie es beispielsweise DIE LINKE getan hat. Das sieht das Parlamentsrecht vor und wäre der angemessene Weg gewesen. Bisher erweckt sich nach den Ausführungen des Kollegen Zwerg der Eindruck, dass dieser Dringlichkeitsantrag vor allen Dingen deshalb eingereicht wurde, um hier das erste Wort ergreifen zu können. Das ist zwar eine beliebte Strategie in diesem Hohen Hause, aber in Anbetracht der Lage ein aus unserer Sicht unangemessenes Verhalten. Es gilt erst einmal, die Exekutive und die Staatsregierung zu hören, was die dringend notwendigen Maßnahmen angeht. Deshalb haben wir Zweifel an der Dringlichkeit dieses Antrags. Zudem hat die Antragstellerin die Dringlichkeit selbst konterkariert, indem sie in dem Antrag Punkte fordert, die selber nicht eingehalten werden. Sie haben das komplette Plenum des Landtags zusammengetrommelt, um diesen Antrag zu beschließen – ohne Not, ohne Sinn und ohne Verstand. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ihre Argumentation ist heuchlerisch und bigott. Würde der Landtag mit 120 Leuten Atemschutzmasken produzieren, hätte ich volles Verständnis dafür, dass wir hier zusammenkommen, aber nicht, um sich Ihre heiße Luft bei diesem Thema anzuhören. Von daher haben wir erhebliche Zweifel, ob dieser Antrag dringlich ist. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der Staatsregierung)
