Christian Piwarz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch völlig klar: Schulgärten gehören fest zum sächsischen Bildungssystem dazu. (Beifall bei der CDU und der SPD) Ich kann mich gut erinnern: Ich war in der letzten Woche zu einem Schulbesuch an der 102. Grundschule hier in Dresden. Wer sie nicht kennt: Das ist in der Johannstadt. Wer die Johannstadt nicht kennt: Das ist ein Viertel, in dem, sagen wir einmal, Grün nicht die dominierende Farbe ist, was das Stadtbild betrifft. (Heiterkeit bei der CDU und der AfD) Was ich ganz spannend fand: Es ist eine Schule, die mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert ist, die Schulen in unserem Land, gerade in großen Städten, haben und bei denen es ganz besonders wichtig war, der Schulleitung, aber auch den engagierten Lehrerinnen und Lehrern sowie den Schülern einen Schulgarten aufzubauen; und wer ein wenig die Plattenbaulandschaft der Johannstadt kennt: Es ist wirklich ein wohltuender Farbtupfer, dass es dort möglich ist, mit viel Energie diesen Schulgarten aufzubauen. Ein zweites Beispiel – ich war vor einiger Zeit dort – ist die Bewegte Grundschule Hermsdorf, in der es zu dem Thema Bewegung auch das Thema Schulgarten gibt und das eine mit dem anderen ganz selbstverständlich zusammengehört: ein Schulgarten, der über viele Jahre hinweg mit viel Liebe gepflegt und erhalten wurde. Sie hatten damals nur eine Ameisenplage, mit der sie hoffentlich mittlerweile fertig geworden sind. Aber auch das zeigt, dass man beim Thema Schulgarten verschiedene Herausforderungen zu bewältigen hat; und es ist ganz klar, dass sächsische Schulen und auch ich von der Bedeutung des Schulgartens und des Lernens an diesem Ort überzeugt sind. Trotzdem ist es richtig, dass es Schulgartenunterricht als eigenes Fach in Sachsen nicht gibt. Das Lernen im Schulgarten erfolgt im Rahmen unseres Sachunterrichts, und dieses Fach gehört im Kanon der grundlegenden Bildung zum Kernbereich in der Grundschule. Der Sachunterricht unterstützt Schüler, ihr Leben und die Welt zu erschließen, zu verstehen und gestalten zu können. In den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule aus dem Jahr 2015 heißt es: „Ausgehend von der Lebenswelt der Kinder, nimmt der Sachunterricht die Fragen der Kinder auf und klärt sie exemplarisch mithilfe fachlicher Konzepte, Methoden und Theorien, und gerade die Kompetenzen im naturwissenschaftlichen, im technischen, im sozial- und auch im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, die Kinder dort erwerben, bilden die Grundlage für anschlussfähiges Lernen in den Fächern der weiterführenden Schulen.“ Schon daran erkennen Sie die Bandbreite der Themen im Fach Sachunterricht. Sie reicht von der Gestaltung des Zusammenlebens und Lernens über Fragen von Gesundheit und Ernährung sowie den Umgang mit der Natur bis hin zum Kennen der Heimat: des Freistaates Sachsen und der jeweiligen Heimatgemeinde. Damit ist nur exemplarisch verdeutlicht, welches Spektrum dieses Fach abdeckt. Dazu kommt, dass der Sachunterricht auf besondere Weise darauf angelegt ist, Perspektiven zu vernetzen. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist beispielsweise eine solche Perspektive. Der Schulgarten ist dabei ein – ich betone nochmals: ein – außerschulischer Lernort von vielen; denn auch Museen, Bibliotheken, dem Wald, Handwerksbetrieben vor Ort oder dem Bauernhof kommt im Unterricht eine besondere Bedeutung zu. Im Lehrplan Sachunterricht ist der Schulgarten aus guten Gründen als Lernort ausgewiesen, allerdings mit Empfehlungscharakter. Die Umsetzung von verbindlichen Lernzielen, zum Beispiel das Anwenden des Wissens über Blütenpflanzen bei gärtnerischen Arbeiten, kann auch an anderen außerschulischen Lernorten, beispielsweise in Kleingärten, im Bauernhof, in einem Biotop oder auch an Hochbeeten an Schulen erfolgen. Schauen wir einmal genau ins Gesetz: Die Schulen können – in § 3 a Abs. 1 und § 35 Abs. 1 ist es geregelt – den Unterricht und andere schulische Veranstaltungen auf der Grundlage der Lehrpläne in eigener Verantwortung planen und gestalten. Diese Eigenverantwortung ist mir als Kultusminister, ist der Koalition sehr wichtig, denn sie gibt den Schulen Gestaltungsspielräume, um die sehr unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen zu können. Einheitliche Vorgaben sind hier eher fehl am Platze, und sie sind ausdrücklich nicht gewollt. Im Übrigen – auch dieser Hinweis sei noch gestattet und ist wohl auch notwendig – ist für die Ausstattung der Schulen zur Erfüllung der Lehrpläne gemäß § 21 unseres Schulgesetzes der Schulträger verantwortlich, und wie Sie wissen, obliegt dies dem Schulträger als freiwillige Pflichtaufgabe. Dieses System der Freiwilligkeit ohne Zwang und ohne Reglementierung ist sehr erfolgreich. Bereits mehrfach wurde unser sächsischer Schulgartenwettbewerb angesprochen. Seit 1993 findet er statt. In dieser Zeit haben sich über 1 800 Schulen mit über 100 000 Schülerinnen und Schülern daran beteiligt und damit ihren Schulgarten zu einem besonderen Ort gemacht. Auch der Zuspruch zur Teilnahme am aktuell laufenden elften Wettbewerb mit 36 Bewerbern spricht, glaube ich, für sich. Das ist der letzte Beweis, dass es keiner weiteren staatlichen Regulierung an dieser Stelle bedarf. Schulgärten sind ein wichtiger Bestandteil unseres Bildungssystems. Sie werden das auch bleiben. Dazu braucht es aber diesen Antrag nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister Piwarz. Wir kommen nun zum Schlusswort der AfD-Fraktion. Herr Dr. Weigand, bitte schön.
