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Sabine Friedel

SPD 30.01.2020 Sitzungen 7/6

Herr Präsident, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Taubert, wenn in Sachsen 50 000 Bürgerinnen und Bürger einen Volksantrag zur Einführung einer Gemeinschaftsschule einreichen, dann sind wir, die wir hier in der Politik tätig sind, in der Verantwortung, uns mit diesem Wunsch ganz ernsthaft und intensiv auseinanderzusetzen. Das tun wir, und ich freue mich, dass diese Debatte und diese Aussprache heute hier stattfinden, obwohl das bei ersten Beratungen nicht selbstverständlich ist. Wir sind als SPD Teil des Bündnisses gewesen und gemeinsam mit den GRÜNEN jetzt sozusagen in einer gewissen Sonder- oder Doppelrolle, die auch für uns bemerkenswert und eine Herausforderung ist. Wir haben Unterschriften gesammelt, wir haben den Kompromiss im Bündnis herbeigeführt, mitgetragen, und wir haben jetzt – wir waren Bündnispartner mit der LINKEN – im Unterschied zu der LINKEN die Aufgabe und gleichzeitig auch die Möglichkeit umzusetzen, was in Sachen Gemeinschaftsschule in Sachsen gemacht werden kann. Warum haben wir uns dafür entschieden, Teil des Bündnisses zu sein? Weil wir an der Gemeinschaftsschule neben vielen anderen Punkten, die alle schon genannt wurden, etwas ganz besonders wertvoll finden: Die Gemeinschaftsschule ist eine Schule der Vielfalt, eine Schule für alle. Dass in unserer Gesellschaft Vielfalt etwas Normales, etwas Alltägliches ist, dass wir sie nicht wegsortieren können, sondern dass es im Gegenteil sinnvoll ist, sie als Motor zu begreifen, weil sie uns alle gemeinsam weiterbringt – das ist der Kerngedanke von Gemeinschaftsschulen, der uns so gefällt und der uns auch im Engagement antreibt. Was heißt das? Das heißt, dass die Gemeinschaftsschule eine Schule für alle ist, in der jedes Kind individuell gefördert wird. Alle Lernziele und Aufgaben werden auf das persönliche Lernniveau abgestellt. Alle Kinder sitzen in einer Klasse. Durch den binnendifferenzierten Unterricht geht trotzdem niemand verloren, weder der Überflieger, der sich langweilt, noch derjenige, der vielleicht nicht ganz so schnell hinterherkommt. Jeder bekommt sein eigenes Tempo und seine eigenen Herausforderungen. Dieser Schlüssel zum Gelingen der Gemeinschaftsschule, der binnendifferenzierte Unterricht, ist der Schlüssel zu guter Bildung generell. Das wissen wir auch aus vielen Studien und Untersuchungen. Binnendifferenzierung trägt dazu bei, die Unterrichtsqualität zu erhöhen und den Bildungserfolg für Kinder gelingen zu lassen. Deshalb brauchen wir Binnendifferenzierung auch in jeder Schulart. Das ist der Punkt, bei dem ich immer gern sage: Wir dürfen auch nicht Gefahr laufen, die Gemeinschaftsschule zu überhöhen. Das Wohl und Wehe des sächsischen Schulsystems hängt nicht an der Gemeinschaftsschule, weder wird es durch die Gemeinschaftsschule zu neuen Höhenflügen aufbrechen, noch wird es ohne die Gemeinschaftsschule untergehen. Das Wohl und Wehe des sächsischen Bildungssystems hängt an der Unterrichtsqualität. (Beifall des Abg. Holger Gasse, CDU) Das ist auch das, was uns Frau Prof. Stanat, die Direktorin des IQB, in den Kultusblog geschrieben hat. Diese Unterrichtsqualität, die Binnendifferenzierung ist auch schon seit 30 Jahren Aufgabe aller Lehrkräfte. In unserem Schulgesetz heißt es im § 1, Erziehungs- und Bildungsauftrag: „Jedes Kind ist nach seinen Fähigkeiten und seinen Neigungen zu unterrichten.“ Das Tolle an der Gemeinschaftsschule ist, dass die Gemeinschaftsschule uns die Illusion nimmt, die wir im normalen Schulsystem haben, dass man Kinder nach ihren Fähigkeiten und Neigungen sortieren könne. Deshalb halten wir es für richtig und gut, die Gemeinschaftsschule in Sachsen einzuführen. Aus unserer Sicht ist der pragmatische Weg, der im Volksantrag schon beschrieben wird, derjenige, wie man diese Schule am besten behandeln sollte. Überall dort, wo alle es wollen, wird sie eingeführt. Überall dort, wo Vorbehalte bestehen, versuchen wir, in der bestehenden Schulart die Unterrichtsqualität zu erhöhen und Binnendifferenzierung zu erreichen. Mit so einem pragmatischen Verständnis werden wir in den kommenden Wochen in das Verfahren gehen. Es ist uns sehr wichtig, dass die Grundidee der Gemeinschaftsschule, wie sie im Volksantrag beschrieben ist, mit allen Facetten bestehen bleibt. Gleichzeitig halten wir es für richtig, auch miteinander darüber zu diskutierten, welche Probleme manche befürchten und welche Kompromisse wir schließen müssen, um diese Befürchtungen zu zerstreuen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion der kommenden Wochen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Friedel. Somit hätten alle Fraktionen zum Volksantrag gesprochen. Nun könnte die Staatsregierung sprechen, wenn gewünscht. – Das sehe ich nicht. (Staatsminister Christian Piwarz: Nein, das ist die Stunde des Parlaments!) Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Schule und Bildung zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Somit ist diesem Antrag auf Überweisung einstimmig stattgegeben worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Noch einmal recht herzlichen Dank, Frau Taubert. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz über den sozialen Drucksache 7/891, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Frau Nagel, bitte schön.

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