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Christopher Hahn

AfD 30.01.2020 Sitzungen 7/6

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem von Frau Taubert eingebrachten Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen“ hat es nach 18 Jahren wieder eine Initiative der Bürger in den Sächsischen Landtag geschafft. Im Übrigen betraf auch der letzte Volksantrag das Thema Schule. Bildung ist eben nicht nur ein wichtiges Thema für die Bevölkerung, sondern bildet vor allem das Fundament für den Wohlstand unserer freiheitlichen Gesellschaft. Es wäre also fatal, an diesem Fundament ohne Bedacht und Weitsicht zu rütteln. Wie ordnen wir nun den hier vorliegenden Antrag ein? Längeres gemeinsames Lernen steht in diesem Fall nicht nur für einen über die Klasse 4 hinaus bestehenden Klassenverband, um so beispielsweise Kindern etwas mehr Zeit für ihre individuelle Entwicklung zu geben, nein, im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die parallele Einführung von Gemeinschaftsschulen, die alle Klassenstufen umfassen können, also von der Einschulung bis zum Abitur. Wir als AfD-Fraktion sprechen uns dafür aus, dass Kinder über die 4. Klasse hinaus länger gemeinsam lernen können. So sollten sie sich erst nach Klasse 8 entsprechend ihrer individuellen Begabung und Leistungsstärke für den Weg entweder in Richtung eines Ausbildungsberufes oder für den direkten Weg in eine Hochschule entscheiden. Genau das sollte in Zukunft geschärft werden: ein hochwertiger Realschulabschluss als Basis für eine Berufsausbildung oder das Abitur, welches die Studierfähigkeit garantieren kann. Natürlich muss es darüber hinaus möglich sein, das Abitur später nachzuholen oder mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder entsprechender Erfahrung ein Studium zu ermöglichen. Man sollte vor allem daran denken, dass wir in Sachsen im Bereich Bildung nicht nur sehr gut abschneiden, sondern mit unseren Schulstrukturen mittlerweile Vorbild auch für andere Bundesländer sind. Aber zurück zum Volksantrag. An vielen Stellen fehlen uns konkrete Regelungen und Vorhaben. Kurz drei Beispiele: Erstens. Wie gestaltet sich der binnendifferenzierte Unterricht ganz praktisch, wenn ab Klassenstufe 5 Schüler innerhalb einer Klasse jeweils nach ihrem eigenen Niveau unterrichtet werden sollen? Es ist bereits jetzt häufig so, dass Lehrkräfte an ihre Grenzen stoßen, weil sie in großen Klassenverbänden mit zunehmender und vor allen Dingen bedingungsloser Integration und Inklusion alleingelassen werden. Realität und Praxis zeigen uns, dass das Leben anders aussieht. (Beifall bei der AfD) Zweitens. Wie kann beispielsweise sichergestellt werden, dass die Anforderungen bzw. eingebrachten Leistungen für das Abitur vergleichbar mit denen eines Gymnasiums sind, wenn sich Gemeinschaftsschulen zwar am sächsischen Lehrplan orientieren, aber von den Stundentafeln abweichen können? Hier möchten wir klar definierte Regeln, die Schüler aus den bisherigen Schulformen nicht benachteiligen. Drittens. Warum gelten für Schüler aus Gemeinschaftsschulen keine Bildungsempfehlungen für den entsprechenden Weg zu einem Schulabschluss? An diesem Punkt sind uns bereits die derzeitigen Regelungen im Schulgesetz, wonach Eltern auf Empfehlung der Schule selbst entscheiden können, nicht ausreichend genug. Wir brauchen wieder eine verbindliche Bildungsempfehlung der Schule – nicht nur, um Frust und unnötige Überforderung bei Schülern zu vermeiden, deren Begabung in anderen Bereichen liegt. Einer zunehmenden Akademisierung ist dementsprechend entgegenzuwirken. Denn was bringt es einem Absolventen mit einer schlechten Abiturnote, wenn er sein Naturwissenschaftsstudium bereits nach dem 2. Semester aufgeben muss, weil er den Anforderungen nicht gewachsen ist? Wäre es nicht sinnvoller und vor allem nachhaltiger für den Wirtschaftsstandort Sachsen, wenn wir junge Menschen bereits in der Schule motivieren, einen handwerklichen Beruf zu erlernen, damit sie ihr Geschick und ihre Kreativität in ein Produkt oder eine Dienstleistung einfließen lassen können? (Beifall bei der AfD) Auch wir werden hier aus unserer Sicht Notwendiges als Änderungsvorschläge einbringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Hahn. Wir kommen jetzt zur Fraktion DIE LINKE. Frau Neuhaus-Wartenberg, bitte schön.

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