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Prof. Dr. Roland Wöller

29.01.2020 Sitzungen 7/5

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es gehört: Deutschland nimmt im Korruptionsranking von Transparency International im weltweiten Vergleich einen vorderen Platz ein. Gleichwohl ist eine Diskussion zur Korruptionsbekämpfung immer sinnvoll; denn es stimmt, was der ehemalige US-amerikanische Außenminister John Kerry vor einigen Jahren sagte: Korruption kann Staaten ebenso zerstören wie einige der Extremisten, die wir bekämpfen. Dennoch dürfen wir diese Debatte nicht mit Schaum vor dem Mund führen, und zwar erstens, weil – das erlebe ich jeden Tag – in unserer Verwaltung Menschen arbeiten, die nicht nur ihren Job gut machen, sondern auch dem Integritätsanspruch, den wir an sie stellen, mehr als gerecht werden. Zweitens ist sich die Sächsische Staatsregierung der Bedeutung dieses Themas natürlich bewusst. Der kontinuierliche Kampf gegen Korruption wird längst geführt. Meine Damen und Herren, die Kleinen Anfragen, auf denen der vorliegende Antrag beruht, haben doch gezeigt: Die Verwaltungsvorschrift Anti-Korruption aus dem Jahr 2016 befindet sich mitten im Umsetzungsprozess. Um nur eines einmal klarzustellen, Herr Barth: Die VorgängerVerwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2012, die Maßnahmen vorschlägt bzw. vorzeichnet, ist bereits umgesetzt. Sie erwecken hier den Eindruck, als ob dem nicht so sei. (André Barth, AfD: Das habe ich nie behauptet! Und Sie sind noch im Geschäft, Herr Staatsminister!) Wir haben nur eine neue Verwaltungsvorschrift mit weitergehenden Vorschlägen, und diese befinden sich mitten in der Umsetzung; und während die Feststellung korruptionsgefährdeter Arbeitsplätze bis Ende 2020 abgeschlossen sein soll – was Punkt II.2 Ihres Antrags obsolet macht –, wurden unter anderem bereits Ansprechpartner für Anti-Korruption in den Ministerien und Behörden benannt, Innenrevisionen in den Ministerien und führenden Behörden installiert, spezielle Fortbildungen zu diesem Thema durchgeführt sowie ein Verbot der Annahme von Bargeld durchgesetzt. Generell wichtig ist für uns dabei der Ausbau der präventiven Maßnahmen. Es ist also schlicht falsch, zu behaupten, dass es in sächsischen Behörden daran fehlen würde. Warum sage ich das? Die bisherigen Antworten der Staatsregierung auf Ihre Anfragen, Herr Barth, zeigen doch: Ressorts und Behörden setzen überwiegend korruptionspräventive Maßnahmen ein. Dies gilt in der Regel für alle Bediensteten und ist nicht nur auf festgestellte korruptionsgefährdete Arbeitsplätze bezogen, zumal eines klar sein muss: Präventive Maßnahmen werden nicht nur aufgrund festgestellter korruptionsgefährdeter Bereiche oder infolge einer Risikoanalyse eingeleitet. Oft können sie etwa Teil einer organisatorischen Umstrukturierung oder einer Personalentwicklungsstrategie sein. Daher lässt sich auch nicht einfach darstellen, ob und in wie vielen Fällen gerade die festgestellten korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze oder eine Risikoanalyse ursächlich für die Einführung derartiger Maßnahmen waren. Meine Damen und Herren, abschließend ist mir noch ein Punkt wichtig, der auch hier, in der Debatte, herausgestrichen wurde: Die Staatsregierung wird einer Instrumentalisierung des Rechnungshofes ganz sicher nicht zustimmen. Das haben die Kollegen Modschiedler und Pallas bereits zum Ausdruck gebracht, und die Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage hat Ihnen einen umfassenden und aktuellen Überblick über den Sachstand zur gesamten Thematik gegeben. Ein flächendeckendes Gutachten durch den Rechnungshof würde darüber hinaus nicht auf eine bloße Sachverhaltsermittlung, sondern vielmehr auf eine Sachverhaltsbewertung abzielen, und an einer solchen Generalverdächtigung kann niemand ein ernsthaftes Interesse haben. (Beifall des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Das aber wäre – erstens – nicht im Sinne der entsprechenden Rechtsgrundlage, würde sich – zweitens – mit der Intention der bisherigen Kleinen Anfragen decken und widerspräche damit – drittens – einer sparsamen Verwendung von Steuergeldern. Meine Damen und Herren, aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Bevor wir zur Abstimmung schreiten, das Schlusswort, vorgetragen von Herrn Barth von der AfDFraktion. Bitte schön, Herr Barth.

Protokoll ↗