Rico Gebhardt
Kannst mal sehen!) Gefährdungsanalysen wurden bisher noch nicht durchgeführt. Die Landesdirektion Sachsen hat immer noch nicht mit Untersuchungen begonnen. Sie will aber – versprochen – noch in diesem Jahr eine Gefährdungsanalyse durchführen. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen erhält in der Durchführung der Richtlinie die Note „befriedigend“. Erst im Jahr 2019 wurden 92 korruptionsgefährdete Arbeitsplätze festgestellt und einer Gefährdungsanalyse unterzogen. Dennoch hat das Ministerium bereits laufend Vorgangskontrollen und Aufgaben- sowie Personalrotationen durchgeführt. In dem nachgeordneten Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement hat man jedoch die Umsetzung der Vorschrift fast völlig verschlafen. Erst nach einem Weckruf aus dem Finanzministerium beschäftigte sich der Staatsbetrieb nun endlich mit den notwendigen Vorarbeiten. Korruptionsgefährdete Arbeitsplätze stehen bis heute nicht fest, und das fünf Jahre nach Erlass der Richtlinie. Gerade hier, wo der Freistaat Sachsen Bauaufträge in Millionenhöhe vergibt, wo also die größte Korruptionsgefahr besteht, ist noch keine Grundlage für gezielte Maßnahmen für Korruptionsbekämpfung erarbeitet worden. Das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal! (Beifall bei der AfD) Die meisten Behörden sind aufgrund unserer Anfragen aus dem Dornröschenschlaf erwacht und haben mit der Arbeit begonnen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Außer den Landtagsabgeordneten!) – Einige waren jedoch nicht einmal dazu bereit, Herr Lippmann. Anscheinend gibt es für die Staatsregierung wichtigere Themen. Vielleicht drückt die Staatsregierung aber auch gern einmal ein Auge zu. Im Kultusministerium wurden zwar 85 Arbeitsplätze als korruptionsgefährdet eingestuft, und es wurde eine Gefährdungsanalyse durchgeführt; auch allgemeine Hinweise in Schulungen betroffener Personen erfolgten. Jedoch fehlte es an gezielten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, wie Aufgaben- und Personalrotation oder konkrete Vorgangskontrollen. Gleiches gilt für das Umweltministerium. 77 korruptionsgefährdete Arbeitsplätze wurden festgestellt und einer Gefährdungsanalyse unterzogen. Fortbildung und das Lernprogramm „Antikorruption“ wurden absolviert, aber Aufgaben- und Personalrotation oder konkrete Vorgangskontrollen? Fehlanzeige. Lieber Herr Lippmann, wenn Sie Herrn Günther mal wieder sehen, können Sie ihm sagen, dass er jetzt weiß, was er zu tun hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mach ich! – Zurufe der Abg. Albrecht Pallas, SPD, und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Für den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums, besonders im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, und im Ministerium selbst liegt uns sogar ein Prüfbericht des Sächsischen Rechnungshofes aus dem Jahr 2019 vor. Im Beitrag Nr. 17 mit der Überschrift „Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr“ heißt es, ich zitiere: „Beide Behörden haben bisher keine korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze festgestellt. Sie konnten daher auch keine Gefährdungsanalyse vorlegen.“ (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) „Beide Behörden nehmen die Aufgabe der Korruptionsbekämpfung nicht systematisch wahr.“ Und drittens: „Auf korruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen findet weder eine Personal- noch eine Aufgabenrotation statt. Jeder vierte Bedienstete des Wirtschaftsministeriums sitzt schon länger als zehn Jahre auf einem Arbeitsplatz mit hoher Korruptionsgefahr.“ (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Leider überraschen uns diese Ergebnisse nicht. Sie bestätigen genau das, was wir als Antworten auf unsere Kleinen Anfragen bekommen hatten. Das Wirtschaftsministerium und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr sind keine Einzelfälle, sie sind symptomatisch für etwa die Hälfte der von uns abgefragten Behörden. Die andere Hälfte hat zwar das Fundament für eine wirksame Korruptionsbekämpfung gelegt, diese aber dann zur Bauruine verkommen lassen. Nur wenige Behörden, welche die notwendigen Vorarbeiten durchgeführt haben, zogen auch die notwendigen Konsequenzen. Ein solches positives Beispiel ist das Oberbergamt. (Zurufe von der AfD: Aha!) Dieses hatte für 60 Arbeitsplätze, die einer hohen Korruptionsgefährdung ausgesetzt sind, bereits im August 2016, also vor mehr als drei Jahren, eine Gefährdungsanalyse vorliegen. Neben Schulungen zur Antikorruption hatte das Amt umgehend im Jahr 2017 eine zentrale Vergabestelle eingerichtet und eine weitreichende Neuzuweisung von Aufgaben vorgenommen. (Beifall bei der AfD) Mit unserem Antrag möchten wir die Staatsregierung daran erinnern, dass auch sie sich an ihr eigenes Recht gebunden sieht. Wenn man Rechtstreue und -achtung von seinen Bürgern verlangt, muss man selbst mit gutem Beispiel vorangehen, sonst bleiben nichts als hohle Worte. Wir fordern die Staatsregierung daher auf, endlich in ihren Ministerien und Behörden dafür zu sorgen, dass die Verwaltungsvorschrift Antikorruption umgesetzt wird. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Barth. Nun ist die CDU-Fraktion dran. Herr Modschiedler, bitte.
