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Valentin Lippmann

GRÜNE 29.01.2020 Sitzungen 7/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die gewalttätigen Auseinandersetzungen in Connewitz haben viele Menschen erschüttert, nicht wenige empört und einen Großteil schlicht ratlos zurückgelassen. Mich hat diese Debatte bisher weitgehend ratlos zurückgelassen, aber vielleicht kommen wir ja noch zum Kern des Problems. Lassen Sie mich deutlich machen: Gewalt darf, Gewalt kann in einem Rechtsstaat nie gerechtfertigtes Mittel politischer Auseinandersetzung sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) In einem Rechtsstaat liegt das Gewaltmonopol schon allein aufgrund seiner rechtlichen und theoretischen Ordnungsbegründung einzig und allein beim Staat und nicht beim Gutdünken Einzelner. Von daher entzieht sich unsere gesellschaftliche Ordnung von vornherein jedweden wie auch immer gearteten Legitimationsversuchen von Gewalt, es ist unverbrüchlicher Grundsatz des Rechtsstaates und es ist auch klare Linie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es gibt keine politisch legitime Gewalt. Deshalb sind Gewaltexzesse wie in der Connewitzer Silvesternacht, aber auch bei der Demonstration vom letzten Wochenende klar und entschieden zu verurteilen. Wir erleben in letzter Zeit immer wieder politisch motivierte Gewalttaten, bei denen man zu Recht hinterfragen muss, ob es sich hierbei nicht längst nur noch um einen schlecht kaschierten Ansatz von Militanz als Selbstzweck unter dem Deckmantel vermeintlich linksautonomer Folklore handelt. Wenn ausgerechnet am Wochenende bei einer Demonstration für Meinungsfreiheit Journalistinnen und Journalisten angedroht wird, ihnen aufs Maul zu hauen, oder wenn sogar in Haltestellen ein dermaßen großes Repressionspotenzial des autoritären Staates gesehen wird, dass man sich ihrer durch Zerstörung entledigen muss, darf man zu Recht fragen, ob das Zeichen ideologischer Blödheit sind oder nur noch ein schlichter Gewalt-Fetisch. Deshalb gilt: Derartige Gewaltexzesse und vor allem Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten wie auch auf alle anderen Menschen sind entschieden durch die Sicherheitsbehörden zu verfolgen und zu verurteilen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Werte Kolleginnen und Kollegen! Zur Wahrheit gehört auch: Seit dem 1. Januar frühmorgens diskutiert doch hier kaum noch einer über den realen Sachverhalt. Für sich genommen war dies mit einer Vielzahl von verletzten Personen und auch schwer verletzten Polizistinnen und Polizisten schon schlimm genug. Wir befinden uns doch mittlerweile nur noch in einer absurden Auseinandersetzung über tatsächliche oder vermeintliche Reaktionen und Nichtreaktionen und letztendlich nur noch in einem Kampf um die Deutungshoheit. Vor diesem Hintergrund, werte Kolleginnen und Kollegen, darf man durchaus auch den Titel dieser Aktuellen Debatte hinterfragen. Die superlative Pars-pro-totoRhetorik, die hier an den Tag gelegt wird, ist in Anbetracht anstehender Wahlkämpfe sicherlich ganz nett, geht aber am Kern des Problems vorbei. Denn Gewalt ist stets ein Angriff auf unsere Grundwerte, egal durch wen und egal gegen wen sie ausgeübt wird. Das ist unverbrüchlicher Kern unserer Rechtsordnung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten uns in dieser emotional aufgeladenen Debatte auf eigentliche Selbstverständlichkeiten von Rechtsstaatlichkeit verlassen können. Zu diesen gehört erstens, dass Gewalt kein Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele sein kann und es Aufgabe der Verantwortlichen in Politik ist, dies jederzeit auch immer wieder deutlich zu machen. Es ist Aufgabe von Polizei und Justiz, mit entschiedener Klarheit, aber auch mit der notwendigen Gründlichkeit und dem Rechtsstaat innewohnender Besonnenheit Straftaten aufzuklären und zu verfolgen. Zweitens gehört dazu, dass es die Stärke des Rechtsstaates auszeichnet, dass er auch in schwierigen Einsatzsituationen nicht über die Rechtfertigung seiner Handlungen erhaben ist. Es ist legitim, auch schwierige Polizeieinsätze zu hinterfragen. Das ist Teil öffentlicher Kontrolle staatlichen Handelns und bedeutet mitnichten, dass man sich dadurch per se mit Gewalttätern gemein macht. Man muss doch in der Lage sein, in diesem Land polizeiliches Handeln zu hinterfragen, ohne gleich der Solidarität mit Gewalttätern bezichtigt zu werden. So etwas galt mal als die große Tugend des Rechtsstaates. Auf dies lohnt es sich wieder zu besinnen, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Drittens – bei aller Zurückhaltung –: Nicht jeder Superlativ ist geeignet, tatsächliche Problemlagen und Ereignisse hinreichend präzise zu beschreiben. Mich treibt, ehrlich gesagt, mittlerweile die Sorge um, dass uns irgendwann die Begrifflichkeiten ausgehen, mit denen wir schrecklichste Ereignisse noch fassen können, weil irgendwann alles in einer Melange aus Terror, schlimmsten und undenkbaren Straftaten und der Proklamation von Ausnahmezuständen verschwimmt. Dabei lebt das Vertrauen in die Institutionen unseres Rechtsstaates nicht von der Rhetorik des Ausnahmezustandes, sondern davon zu sagen, was ist, und nicht zu proklamieren, was gerade passt. Mehr Nüchternheit und mehr Besonnenheit auf allen Seiten wäre daher ein Gewinn für die Grundwerte unseres Rechtsstaates und auch für diese Aktuelle Debatte. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Pallas, bitte.

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