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Sarah Buddeberg

Die Linke 29.01.2020 Sitzungen 7/5

Nein. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Dann stimmen wir fraktionsweise ab, und zwar über die Mitglieder und Stellvertreter gemeinsam. Ich lasse abstimmen über den Vorschlag der Fraktion CDU. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltungen, damit gewählt. Ich rufe den Vorschlag der Fraktion AfD auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist dennoch der Wahlvorschlag mehrheitlich angenommen worden. Ich rufe den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE auf. Wer gibt die Zustimmung? (Zuruf von der AfD: Wir wählen euch!) Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Es gibt einige wenige Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit ist auch diesem Wahlvorschlag mehrheitlich zugestimmt worden. Ich rufe den Vorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit sind alle gewählt. Ich rufe auf den Vorschlag der Fraktion SPD. Wer möchte diesem folgen? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen. Damit sind alle gewählt. Damit haben wir alle Fraktionen abgearbeitet. Ich frage, ob es eine gewählte Abgeordnete oder einen gewählten Abgeordneten gibt, der die Wahl nicht annehmen möchte. – Das ist nicht der Fall. Ich gratuliere allen Gewählten sehr herzlich und wünsche Erfolg für die Arbeit. Meine Damen und Herren! Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgearbeitet. Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern des Sächsischen Kultursenat Gesetzes über die Errichtung Drucksache 7/1274, Drucksache 7/760, Das Gesetz über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats schreibt in § 3 Abs. 1 Nr. 2 vor, dass drei Mitglieder des Sächsischen Landtags in den Sächsischen Kultursenat gewählt werden. Nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen grundsätzlich das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugrunde zu legen. Die CDU-Fraktion hat somit das Vorschlagsrecht für zwei Abgeordnete. Der AfD-Fraktion steht das Vorschlagsrecht für einen Abgeordneten zu. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den Drucksachen 7/1274 für die CDU-Fraktion und 7/760 für die AfD-Fraktion vor. Auch hier wird nach der Bestimmung der Geschäftsordnung geheim abgestimmt. Wir können aber offen wählen. Ich frage deshalb, ob es dazu Gegenstimmen gibt. – Dann machen wir es so. Wir können sicher nicht gemeinsam abstimmen.

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