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Dr. Matthias Rößler

29.01.2020 Sitzungen 7/5

Meine sehr verehrten 7. Sächsischen Landtags. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Am 13. Januar 2020 ist das ehemalige Mitglied des Sächsischen Landtags, Herr Andreas Hahn, verstorben. Herr Hahn gehörte zu den Abgeordneten der ersten Stunde und hat über drei Legislaturperioden unserem Landesparlament angehört. Sein Arbeitsschwerpunkt war die Haushalts- und Finanzpolitik. Dem entsprechenden Ausschuss gehörte er über die gesamten 13 Jahre an. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank. Meine Damen und Herren! Zu Beginn unserer heutigen Sitzung ist zunächst etwas Formales, aber Wichtiges und Gutes zu erledigen. Herr Dr. Gerd Lippold, Mitglied der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, hat auf sein Mandat als Abgeordneter des Sächsischen Landtags ab 6. Januar 2020 mit sofortiger Wirkung verzichtet. Weiterhin haben Frau Staatsministerin Petra Köpping und Frau Dagmar Neukirch, Mitglieder der SPD-Fraktion, auf ihre Mandate als Abgeordnete des Sächsischen Landtags mit Ablauf des 8. Januar 2020 verzichtet. Darüber hinaus hat Frau Staatsministerin Katja Meier, Mitglied der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, auf ihr Mandat als Abgeordnete des Sächsischen Landtags mit Ablauf des 9. Januar 2020 verzichtet. Das im Landeswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur jeweiligen Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst und die Landeswahlleiterin hat mir Folgendes mitgeteilt: Herr Gerhard Liebscher ist als Listennachfolger von Herrn Dr. Gerd Lippold mit Wirkung vom 14. Januar 2020 Mitglied des Sächsischen Landtags. Frau Simone Lang ist als Listennachfolgerin von Frau Staatsministerin Petra Köpping mit Wirkung vom 9. Januar 2020 Mitglied des Landtags. Herr Volkmar Winkler ist als Listennachfolger von Frau Dagmar Neukirch mit Wirkung vom 9. Januar 2020 Mitglied des Landtags. Frau Ines Kummer ist als Listennachfolgerin von Frau Staatsministerin Katja Meier mit Wirkung vom 20. Januar 2020 Mitglied des Landtags. Auch für sie gilt also zukünftig die in § 2 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Eröffnung Können erfüllen und in Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Unsere Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Diese Verpflichtung möchte ich nun abnehmen und bitte daher Herrn Gerhard Liebscher, BÜNDNISGRÜNE, Frau Simone Lang, SPD, Herrn Volkmar Winkler, SPD, und Frau Ines Kummer, BÜNDNISGRÜNE, zu mir nach vorn. Die übrigen Anwesenden bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Die genannten Abgeordneten werden durch den Präsidenten per Handschlag verpflichtet. – Beifall des ganzen Hauses) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Mertsching, Frau Nicolaus und Herr Lupart. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 14 und 15 festgelegt: CDU 30 Minuten, AfD 24 Minuten, DIE LINKE 14 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 12 Minuten, SPD 10 Minuten, Staatsregierung 20 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Meine Damen und Herren! Im Tagesordnungspunkt 16 ist die Behandlung von Beschlussempfehlungen und Berichten des Wahlprüfungsausschusses zu mehreren Wahleinsprüchen vorgesehen. Gemäß § 12 Satz 1 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes sind diese Beschlussempfehlungen spätestens drei Tage vor der Beratung im Landtag an die Abgeordneten zu verteilen. Die Verteilung der entsprechenden Drucksachen konnte erst am vergangenen Montag erfolgen, sodass die genannte Frist bei einer Behandlung in der heutigen Sitzung nicht eingehalten wäre. Ich schlage Ihnen daher vor, den Tagesordnungspunkt 16 gemäß § 79 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 unserer Geschäftsordnung von der Tagesordnung abzusetzen. Die Beschlussempfehlungen können morgen nach einem entsprechenden Beschluss als neuer letzter Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung aufgenommen werden. Dann ist die Frist eingehalten. Ich darf Sie um Abstimmung bitten, ob Sie meinem Vorschlag folgen und den Tagesordnungspunkt 16 von der Tagesordnung der heutigen Sitzung absetzen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 von der heutigen Tagesordnung abgesetzt, Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesbestätigt. Tagesordnungspunkt Regierungserklärung „Gemeinsam für Sachsen Neues ermöglichen, Ich übergebe das Wort an unseren Ministerpräsidenten Michael Kretschmer.

Protokoll ↗