Dagmar Heib
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon sehr viel Richtiges von Frau Schindelhauer gesagt worden, was ich nicht alles konkret wiederholen möchte. Aber ich möchte ganz kurz festhalten: Ihr Antrag ist dünn. Sie bedienen mit Ihrem Antrag eigentlich das, was wir von Ihnen kennen, nämlich das Narrativ von angeblicher Zensur, von Unterdrückung legitimer Meinungsäußerungen et cetera. Ich habe ein bisschen den Eindruck, Sie begeben sich gerne in die Opferrolle. Es ist aber nicht nur so, wie Kollegin Schindelhauer sagt, dass es in diesen Fällen zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kommt, sondern es kommt zu Anklagen und Verurteilungen. Es gibt darunter auch genügend Kollegen - ich will sie nicht namentlich nennen -, die Parteimitglieder Ihrer AfD sind. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass man gerade deshalb diese Thematik aufruft, weil Sie das als ungerecht empfinden und Sie von den Staatsanwaltschaften über die Gerichte insgesamt Justizschelte betreiben wollen und sagen, das sei ungerechtfertigt. Auch ich bin wie Kollegin Schindelhauer - ich glaube, das überrascht niemanden hier - Anhängerin unseres Rechtsstaates. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich stelle fest, es gibt noch mehr Fans unseres Rechtsstaats. Dieser Rechtsstaat ist grundgesetzlich garantiert, genauso wie die Meinungsfreiheit. Sie bestehen nebeneinander. Es ist (Abg. Heib (CDU)) deutlich ausgeführt worden, dass sie nebeneinander leben, sich gegenseitig bedingen und sich gegenseitig schützen - all das im Interesse der Menschen. Und das ist richtig! Auch Folgendes ist richtig, es wurde bereits gesagt: Wenn es zu Durchsuchungen und Ähnlichem kommt, dann geschieht das nicht aus heiterem Himmel, sondern das wird geprüft. Es ist selbstverständlich, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen. Die zuständigen Behörden tun das. Sie prüfen und die Rechte werden gewahrt. Bei solchen Durchsuchungen geht es um Äußerungen in den Netzwerken oder um digitale Endgeräte, die ja nicht überall rumliegen, aber zu Hause zu finden sind. Deshalb muss es auch Durchsuchungen von Wohnungen geben. Wir hören dann, dass es in diesen Fällen neben den eigentlichen elektronischen Geräten auch Zufallsfunde gibt. Das bedingt sich nicht gegenseitig, aber auch das erleben wir in der Realität. Ich denke, es ist deutlich geworden. Also gibt es für diese Maßnahmen meine volle Unterstützung. Ihr Antrag geht vollkommen ins Leere. Sie bedienen ein Narrativ. Herr Becker, Sie führen die Allensbach-Befragung an. Die Personen wurden darin nach ihrem Gefühl gefragt. Das ist aber eine subjektive Äußerung, die nicht mit tatsächlichen Gründen belegt ist. Auch von daher lehnen wir Ihren Antrag. Wir stimmen nicht zu. In dem Sinne Glück auf! (Beifall von der CDU und der SPD.)
