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Nadia Schindelhauer

SPD 20.05.2026 Sitzungen 17/48

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für den Hinweis. Herr Becker, ich habe es zu Beginn meiner Rede deutlich gemacht: Die Meinungsfreiheit schützt ausdrücklich auch zugespitzte und provokante Äußerungen. Das ist grundsätzlich alles von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ihr Vorwurf, Bürgerinnen und Bürger hätten Angst, ihre Meinung frei zu äußern, ist aus der Luft gegriffen beziehungsweise das ist ein Gefühl und damit subjektiv. Es gibt keinen Nachweis, keine Grundlage, die das stützt. Die Straftatbestände bei den Äußerungsdelikten sind doch in die Höhe geschossen. Das habe ich deutlich gemacht. Wenn man sich die Kommentarspalten in den sozialen Netzwerken anschaut, sieht man doch, dass es ein Straftatbestand nach dem anderen ist. Wenn ein Ermittlungsverfahren von einer Staatsanwaltschaft eingeleitet wird, dann setzt das einen Anfangsverdacht voraus. Ein Anfangsverdacht besteht, wenn die Möglichkeit einer Straftat vorliegt. Da muss man unterscheiden. Es ist wirklich eine Frechheit von Ihrer Partei und auch eine Frechheit gegenüber der Staatsanwaltschaft, solche Behauptungen hier vorzutragen. Die Staatsanwaltschaft macht nur ihre Arbeit. Wenn solche Äußerungen vorliegen, bei denen ein Straftatbestand infrage kommt, dann hat die Staatsanwaltschaft die Pflicht zu ermitteln. Es gibt keinen Nachweis für den Vorwurf der AfD. Die parlamentarische Frage wurde seitens des Ministeriums ausführlich beantwortet. Damit ist meinerseits alles gesagt. (Beifall von der SPD.)

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