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Nadia Schindelhauer

SPD 20.05.2026 Sitzungen 17/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Dieser Antrag beginnt mit den großen Worten der Meinungsfreiheit, mit Artikel 5 des Grundgesetzes, mit Demokratie und mit der Behauptung, Bürgerinnen und Bürger hätten Angst, ihre Meinung frei zu äußern. Dabei ist eines doch völlig unstreitig: Die Meinungsfreiheit ist ein konstituierendes Grundrecht unserer Demokratie. Sie schützt ausdrücklich auch unbequeme, provokante und auch überspitzte Äußerungen. Selbstverständlich stehen auch wir ohne jede Einschränkung zu diesem Grundrecht. Aber wenn man genauer hinschaut, dann merkt man sehr schnell, dieser Antrag handelt gar nicht von irgendeiner abstrakten Meinungsfreiheit. Er handelt von Ermittlungsverfahren beim Verdacht strafbarer Äußerungen. Genau diese bewusste Vermischung ist das eigentlich Problematische. Denn hier wird suggeriert, dass bereits strafrechtliche Ermittlungen ein Angriff auf Demokratie und Freiheit seien. Meine Damen und Herren, ein Ermittlungsverfahren entsteht nicht, weil jemand eine unbequeme oder politische Meinung äußert, nicht, weil jemand die Regierung kritisiert, und nicht, weil jemand eine harte Debatte führt. Ein Ermittlungsverfahren setzt einen Anfangsverdacht voraus, also den Verdacht, dass möglicherweise eine Straf- (Abg. Schindelhauer (SPD)) tat vorliegt. Deshalb ist die zentrale Erzählung dieses Antrags bereits falsch. Denn die steigenden Zahlen bei Volksverhetzung, bei Bedrohung oder auch bei Beleidigung bedeuten nicht automatisch, dass unser Staat autoritärer geworden ist. Sie können nämlich genauso bedeuten - und das ist deutlich plausibler -, dass Hass, Hetze und digitale Verrohung zugenommen haben. Ehrlich gesagt, wenn man sich die Kommentarspalten in den sozialen Netzwerken anschaut, dann weiß man doch, dass genau das passiert. Menschen werden beleidigt, sie werden bedroht und entmenschlicht. Ehrenamtliche ziehen sich zurück. Journalistinnen und Journalisten werden eingeschüchtert. Immer mehr Menschen werden Zielscheibe organisierter Hasskampagnen. Und dann stellt sich die AfD hier hin und erklärt nicht die Verrohung zum Problem, sondern deren Strafverfolgung! (Beifall von der SPD.) Nein, meine Damen und Herren, nicht der Rechtsstaat ist das Problem. Das Problem ist die zunehmende Verrohung unserer Sprache und unseres gesellschaftlichen Umgangs. Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders perfide ist dabei die Methode, mit der die AfD arbeitet. Der Antrag operiert permanent mit Andeutungen von abschreckender Wirkung, von staatlicher Kontrolle, von latenter Unsicherheit, von Einschüchterung und angeblicher Übersensibilität staatlicher Stellen. Aber was soll damit überhaupt erreicht werden? - Es soll der Eindruck entstehen, unser Rechtsstaat gehe politisch motiviert gegen Bürgerinnen und Bürger vor. Genau darum geht es, nicht um Meinungsfreiheit, sondern um Misstrauen, Misstrauen gegen Gerichte, Misstrauen gegen die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Misstrauen gegen die Polizei und auch gegen demokratische Institutionen. Das ist inzwischen ein altbekanntes Muster der AfD. (Beifall von der SPD.) Immer wieder versucht die AfD, den Menschen einzureden, unser Staat handele nicht neutral, sondern politisch gesteuert. Wenn Gerichte gegen Rechtsextremisten urteilen, seien sie angeblich politisch. Wenn Hasskriminalität verfolgt wird, sei die Staatsanwaltschaft voreingenommen. Wenn demokratische Institutionen funktionieren, erklärt die AfD genau diese Institutionen zum Problem. Entscheidungen unabhängiger Gerichte werden polarisiert, Ermittlungen delegitimiert und rechtsstaatliche Verfahren pauschal unter Verdacht gestellt. Meine Damen und Herren, das ist keine Verteidigung des Rechtsstaates. Das ist eine systematische Delegitimierung, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss man heute auch klar benennen. (Beifall von der SPD.) Liebe Saarländerinnen und Saarländer, Richterinnen und Richter entscheiden unabhängig. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte handeln auf Grundlage von Recht und Gesetz. Gerade eingriffsintensive Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen unterliegen hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen. (Zuruf des Abgeordneten Becker (AfD).) Unsere Justiz verdient Vertrauen. Der Antrag tut jedoch so, als würden solche Maßnahmen willkürlich gegen missliebige Meinungen eingesetzt. Für diese Unterstellungen liefert er keinen belastbaren Nachweis! Der Antrag arbeitet mit Stimmungen, mit Andeutungen, nicht mit belegbaren strukturellen Fehlentwicklungen. Stattdessen konstruiert die AfD ein diffuses Gefühl von angeblicher Unterdrückung: Man dürfe nichts sagen, die Menschen hätten Angst. - Auch das hören wir inzwischen ständig. Gleichzeitig wird in sozialen Netzwerken beleidigt, diffamiert und gehetzt wie selten zuvor. Die Realität sieht also anders aus. Meine Damen und Herren, eine Demokratie muss Meinungsfreiheit schützen. Selbstverständlich! Aber eine Demokratie muss auch Menschen vor strafbarer Hetze schützen. Genau dafür haben wir den Rechtsstaat. Genau dafür haben wir auch die Gerichte und die Strafverfolgungsbehörden. Meinungsfreiheit und Rechtsstaat stehen nicht im Widerspruch. Der Rechtsstaat schützt die Meinungsfreiheit und setzt zugleich dort Grenzen, wo aus Meinung strafbare Hetze wird. (Beifall von der SPD.) Wer den Eindruck erweckt, bereits strafrechtliche Ermittlungen bei Verdacht auf Straftaten seien ein Angriff auf Freiheit, schützt nicht unsere Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen, er beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat und deshalb lehnen wir diesen Antrag entschieden ab. - Vielen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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