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Sandra Quinten

SPD 20.05.2026 Sitzungen 17/48

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in den Redebeiträgen sehr deutlich geworden, welch verheerende Folgen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat. Ich möchte deshalb den Blick noch mal auf eine Entwicklung richten, die diese Straftaten zunehmend verändert und die unsere Schutzmaßnahmen und unsere Schutzmechanismen vor ganz neue Herausforderungen stellt: die Verlagerung der sexualisierten Gewalt in digitale Räume. Alwin Theobald hat es schon gesagt, sexualisierte Gewalt findet statt in Chaträumen, auf Gamingplattformen, in Messengergruppen, sozialen Netzwerken, direkt auf den Smartphones unserer Kinder, jeden Tag rund um die Uhr, denn unsere Kinder wachsen digital auf. Deshalb muss Kinderschutz auch digital mitgedacht werden. In der polizeilichen Praxis zeigt sich seit Jahren ganz deutlich, dass Täter diese Räume ganz gezielt nutzen, um Kinder anzusprechen, um Vertrauen aufzubauen, um Abhängigkeiten zu schaffen. Das ist eine Entwicklung, die sich rasant verschärft. Die Täter agieren international und zunehmend anonymisiert. Gleichzeitig entstehen durch künstliche Intelligenz völlig neue Formen digitaler Gewalt. Plattformen verstärken Inhalte zusätzlich über Reichweite und Algorithmen. Wir sprechen inzwischen nicht mehr nur über Cybergrooming oder die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen, wir sprechen auch über Sextortion, über bildbasierte sexualisierte Gewalt, über Deepfakes und über KI-generierte sexualisierte Inhalte. Daran zeigt sich, wie grundlegend sich digitale Gewalt gegen Kinder und Jugendliche inzwischen verändert hat und auch, wie dringend Schutzmechanismen, Strafverfolgung und auch Prävention darauf reagieren müssen. Ich spreche heute nicht nur als Abgeordnete zu diesem Thema, sondern auch als Kriminalbeamtin, die selbst im Bereich der Straftaten gegen Frauen und Kinder und Sexualstraftaten ermittelt hat. Wer in diesem Bereich ermittelt, der weiß, wie perfide, wie ekelhaft Täter vorgehen, wie belastend und wie zerstörend diese Verfahren für alle, insbesondere aber für Kinder und Jugendliche, sind. Gerade beim Cybergrooming werden Kinder ganz gezielt manipuliert. Sie werden unter Druck gesetzt, und zwar lange bevor diese kleinen Menschen überhaupt verstehen und realisieren, dass sie Opfer einer Straftat geworden sind. Genau deshalb dürfen wir diese Entwicklung auch nicht unterschätzen. Deshalb führen wir heute diese wichtige Debatte und deshalb auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön für die Initiative, die ihr ergriffen habt, der wir gerne beigetreten sind. Die aktuelle europäische Debatte zeigt uns sehr deutlich, vor welchen Herausforderungen wir inzwischen stehen. Durch das Auslaufen der europäischen Übergangsregelung ist diese rechtliche Unsicherheit entstanden, wie Darstellungen sexualisierten Kindesmissbrauchs künftig gemeldet und vor allen Dingen auch rechtssicher als Beweismittel verwendet werden können. Daraus ergibt sich eine ganz gezielte politische Frage für uns: Wie schützen wir auf der einen Seite unsere Kinder, unsere Jugendlichen, ohne dabei auf der anderen Seite die rechtsstaatlichen Prinzipien aufzugeben? Klar ist dabei auch, wir können die europäische Rechtslage hier aus dem Saarland heraus nicht ändern. Aber gerade bei schwersten Straftaten gegen Kinder und Jugendliche darf kein rechtliches und vor allen Dingen kein praktisches Vakuum entstehen. Deshalb ist es richtig, dass auf Bundesebene erste konkrete Schritte eingeleitet wurden. Ich will hier beispielhaft nennen den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur Einführung rechtssicherer Mindestspeicherfristen für IP-Adressen, der auf den Weg gebracht worden ist, denn bei Straftaten im Internet, im digitalen Raum ist die IP-Adresse meist der einzige Weg, der zur Ermittlung (Abg. Quinten (SPD)) des Täters führt. Das alles ist natürlich kein Allheilmittel. Das alleine reicht nicht aus, aber es ist ein ganz wichtiger Baustein, um schwerste Straftaten im Netz wirksamer verfolgen zu können. Auch hier gilt: Ermittlungsfähigkeit und Rechtsstaatlichkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Selbstverständlich muss ein Rechtsstaat im digitalen Raum handlungsfähig bleiben, gerade bei schwersten Straftaten gegen Kinder, und deshalb gehen wir bei diesem Antrag auch sehr gerne mit. (Beifall von der SPD und der CDU.) Aber für uns ist natürlich auch klar, wir bewegen uns hier in einem schwierigen Abwägungsprozess. Auf der einen Seite müssen wir unsere Kinder wirksam schützen, auf der anderen Seite aber gleichzeitig private Kommunikation, Verschlüsselung und Grundrechte bewahren. Diese Fragen darf man in der Diskussion nicht einfach wegwischen, denn ein freiheitlicher Rechtsstaat beweist sich gerade darin, dass er Sicherheit und Freiheit gemeinsam verteidigt. Deshalb ist der Ansatz auch so wichtig, dass Europa zu einer tragfähigen und rechtsstaatlich abgesicherten Lösung kommen muss, denn digitale Kriminalität endet nun mal nicht an Landesgrenzen. Internationale Meldestrukturen spielen inzwischen eine ganz zentrale Rolle bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Netz. Eine ganz wichtige Rolle spielt dabei seit Jahren das amerikanische National Center for Missing and Exploited Children, kurz NCMEC. Dort werden Hinweise und Verdachtsfälle internationaler Plattform-Meldungen gebündelt und an Ermittlungsbehörden weitergeleitet, auch nach Deutschland, auch ins Saarland. Viele Verfahren wären ohne diese internationalen Meldestrukturen überhaupt nicht möglich gewesen. In vielen Fällen konnten Kinder überhaupt erst durch diese Hinweise identifiziert und vor allen Dingen geschützt werden. Gleichzeitig zeigt die Debatte um NCMEC aber auch die Herausforderung solcher Systeme: Fragen nach Datenschutz, rechtsstaatlicher Kontrolle, Transparenz und natürlich auch der Verantwortung privater Plattformen. Diese Fragen werden zunehmend international diskutiert. Genau deshalb diskutiert die Europäische Union derzeit auch über eigene europäische Koordinierungs- und Meldestrukturen sowie über ein europäisches Zentrum zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Das halten wir grundsätzlich für richtig. Europa muss bei der internationalen Zusammenarbeit, bei Opferidentifizierung, Löschverfahren und Ermittlungsunterstützung handlungsfähig sein. Auch hier gilt: Es braucht klare rechtsstaatliche Kontrolle, es braucht Transparenz und verhältnismäßige gesetzliche Grundlagen. Meine Damen und Herren, SPD und CDU haben mit diesem Antrag ein gemeinsames Ziel. Wir wollen Kinder und Jugendliche besser schützen. Der vorliegende Antrag legt verständlicherweise einen starken Fokus auf Ermittlungsfähigkeit und Sicherheitsarchitektur. Für uns als SPD-Fraktion gehören aber noch weitere Dinge dazu: die wirksame Strafverfolgung und natürlich die Prävention, der Opferschutz, Plattformverantwortung und Grundrechtsschutz. Kinder- und Jugendschutzpolitik muss natürlich über das Strafrecht hinausgehen. Deshalb müssen Schutzmechanismen weiterentwickelt werden, nicht nur im Bereich der Strafverfolgung, sondern auch bei Prävention und auch bei Bildung. Hierzu erlaube ich mir den kurzen Hinweis auf den gleich folgenden Tagesordnungspunkt 12 und unseren Antrag dazu. Dort werden wir ebenfalls wichtige Punkte zum Thema Gewaltprävention ansprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinder und Jugendliche brauchen auch Medienkompetenz. Sie müssen wissen, wo sie Hilfe bekommen, wenn Grenzen überschritten werden. Genauso wichtig, und das ist richtigerweise schon angesprochen worden: Auch Eltern brauchen hier eine Unterstützung, ebenso Schulen und Jugendhilfe, gerade im Umgang mit digitalen Risiken. Wir alle wissen, Technik entwickelt sich so rasant schnell, dass die Schutzmaßnahmen meistens hinterherlaufen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer über diese Straftaten spricht, muss auch über diejenigen sprechen, die tagtäglich dagegenarbeiten, nämlich die Ermittlerinnen und Ermittler, die in diesem Bereich tätig sind und die Außergewöhnliches leisten. Sie arbeiten mit hochkomplexen digitalen Auswertungen. Sie sehen vor allen Dingen Material, das psychisch extrem belastend ist, und sie bewegen sich in Verfahren, die technisches Spezialwissen und eine enorme Belastbarkeit verlangen. Deshalb ist es wichtig, dass die Landesregierung die Personalstrukturen bei der saarländischen Polizei in den vergangenen Jahren gezielt gestärkt hat, insbesondere im Bereich Cybercrime und digitale Ermittlungsarbeit, auch wenn die Herausforderungen hier insgesamt groß bleiben. Meine Damen und Herren, ein weiterer zentraler Punkt ist die Verantwortung von Plattformen. Große Plattformen profitieren wirtschaftlich massiv von Reichweite und digitaler Vernetzung. Wer Milliarden mit digitalen Plattformen verdient, der darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen, wenn dieselben Systeme Gefahr und Missbrauch verstärken. Plattformen tragen deshalb auch Verantwortung für die Sicherheit in digitalen Räumen. Es reicht eben nicht aus, problematische Inhalte erst dann zu entfernen, wenn öffentlicher Druck entsteht. Betroffene erleben es häufig, dass Dinge viel zu lange online bleiben oder Beschwerden sogar ins Leere lau- (Abg. Quinten (SPD)) fen. Deshalb brauchen wir ganz klare Regeln, wir brauchen verbindliche Standards und eine wirksame Rechtsdurchsetzung. Kolleginnen und Kollegen, Kinderschutz endet heute nicht mehr an der Haustür, auf dem Schulhof oder im Klassenzimmer, Kinderschutz muss immer digital gedacht werden. Kinder müssen im digitalen Raum genauso geschützt werden wie im analogen Leben. Dafür braucht es starke Ermittlungsbehörden. Es braucht klare Regeln für Plattformen. Es braucht internationale Zusammenarbeit und eine moderne Kinder- und Jugendschutzpolitik. Diesen Anspruch gilt es, auch auf bundes- und europäischer Ebene weiter konsequent zu verfolgen, denn der Schutz von Kindern und Jugendlichen darf nicht enden, wo digitale Räume beginnen. - Vielen Dank.

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