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Alwin Theobald

CDU 20.05.2026 Sitzungen 17/48

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bei diesem Thema geht es nicht um politische Motive. Es geht auch nicht um ein abstraktes Digitalthema. Schon gar nicht geht es um Politikerbeleidigungen, um „Pinocchio“ oder „Schwachkopf“. Es geht um Kinder, es geht um Jugendliche, es geht um Schutz und Hilfe für sie, und es geht um unsere Verantwortung für sie. Sie, Herr Kollege Becker, haben das Thema hier eindeutig verfehlt. (Beifall von der CDU und der SPD.) Dass wir nicht über ein Problem sprechen, das weit weg ist, hat uns leider kürzlich die Beratung im Sozialausschuss eindrucksvoll gezeigt. Ich will dem laufenden Verfahren nicht vorgreifen, uns wurde aber ein Fall geschildert, in dem der Verdacht schwerster Taten gegen Kinder wohl erst durch eine Meldung aus dem digitalen Raum bekannt wurde. Das zeigt, dass Plattformmeldungen, internationale Meldestrukturen und digitale Spuren für den Kinderschutz mitnichten Nebensache sind. Sie können der entscheidende Hinweis sein, damit Ermittlungen beginnen, Täter identifiziert und Kinder geschützt werden können. Zugleich hat dieser Fall eine zweite bedrückende Dimension offengelegt: Pflegekinder können, wenn ihre Zuweisung aus einem anderen Bundesland erfolgt, in einer Familie im Saarland untergebracht sein, ohne dass das örtliche Jugendamt davon weiß. Kinder bleiben damit unter Umständen ausgerechnet in einer Situation, in der das Kinderschutzsystem besonders aufmerksam sein müsste, unter dem Radar. Das darf nicht sein, kein Kind darf im Zuständigkeitsdschungel verloren gehen. Kein Pflegekind darf weniger Schutz erfahren, weil Informationen zwischen Jugendämtern, Ländern oder Behörden nicht zuverlässig weitergegeben werden. (Beifall von der CDU.) Wir haben gemeinsam in dieser Legislaturperiode ein wirklich gutes Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht, in dem völlig zu Recht gerade auch die Netzwerke zum Kinderschutz ein wichtiger Baustein sind. Dieses Werkzeug und auch die Summe anderer wichtiger Regelungen, die wir in diesem Gesetz verankert haben, können ihre Wirkung nur entfalten, wenn Rechtslücken auf Bundes- und EU-Ebene nachhaltig ge- (Abg. Theobald (CDU)) schlossen werden. Noch einmal sei betont: Sexueller Missbrauch von Kindern gehört zu den schwersten Straftaten überhaupt. Werden solche Taten im Netz angebahnt, dokumentiert, gespeichert, verbreitet oder immer wieder neu geteilt, endet das Leid der Opfer nicht mit der Tat, sondern setzt sich fort mit jeder Datei, mit jeder Weiterleitung, mit jedem neuen Zugriff. Deshalb dürfen wir dieses Thema niemals abstrakt-technisch oder bürokratisch behandeln. Es geht nicht um Daten zum Selbstzweck, es geht um Kinder, die geschützt werden müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im digitalen Raum hat viele Erscheinungsformen: Missbrauchsdarstellungen, Cyber-Grooming, Sextortion, digitale Erpressung, Nötigung, bildbasierte sexualisierte Gewalt und fortgesetzte Viktimisierung durch weitere Speicherung und erneute Verbreitung. Täter nutzen Plattformen, Messengerdienste, soziale Netzwerke, internationale Serverstrukturen und immer neue technische Möglichkeiten. Darauf muss der Rechtsstaat antworten können - nicht schrankenlos, nicht unverhältnismäßig, nicht ohne Kontrolle, aber wirksam, rechtssicher und ausgestattet mit den notwendigen Instrumenten. Genau darum geht es in unserem Antrag. Ich bin sehr dankbar, dass die Sozialdemokraten dem Antrag beigetreten sind, das ist wirklich ein gemeinsames Anliegen und Zusammenarbeit ist der richtige Weg bei diesem wichtigen Thema. (Beifall von der CDU und der SPD.) Nach dem Auslaufen der bisherigen europäischen Regelung ist eine Rechtsunsicherheit entstanden. Hinweise aus dem Bereich digitaler Dienste und von Plattformen waren und sind für die Aufdeckung solcher Straftaten von erheblicher Bedeutung. Entfällt hierfür die Grundlage, entsteht Unsicherheit bei Plattformen, bei Strafverfolgungsbehörden, bei Kinderschutzeinrichtungen. Letztlich droht diese Unsicherheit zulasten der Kinder zu gehen. Das dürfen wir nicht hinnehmen, die entstandene Rechtslücke muss schnellstmöglich geschlossen werden. Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene und über den Bundesrat dafür einsetzen, dass es wieder eine klare, rechtssichere, aber auch verhältnismäßige und praxistaugliche Regelung gibt. Dabei sagen wir ausdrücklich: Kinderschutz und Grundrechtsschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir wollen keinen digitalen Generalverdacht, wir wollen keine unverhältnismäßige Überwachung privater Kommunikation, wir wollen keine pauschale Aushöhlung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Aber umgekehrt, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf der Schutz privater Kommunikation nicht dazu führen, dass der Staat bei schwersten Straftaten gegen Kinder faktisch blind ist. (Beifall von der CDU.) Des Weiteren sind - meine Kollegin Anja Wagner-Scheid hat es bereits angesprochen - für die Strafverfolgung Mindestspeicherfristen für IP-Adressen zentral. Können IP-Adressen nicht mehr zugeordnet werden, laufen Ermittlungen im digitalen Raum häufig ins Leere. Deshalb müssen solche Fristen zeitnah eingeführt werden, nicht als Selbstzweck, nicht zur anlasslosen Durchleuchtung der Bevölkerung, sondern als begrenztes und rechtsstaatlich kontrolliertes Instrument zur Verfolgung schwerster Straftaten. Aber wir dürfen nicht nur nach Berlin und Brüssel zeigen, auch das Saarland hat Verantwortung zu übernehmen. Wir müssen immer wieder unsere eigenen Strukturen überprüfen: Polizei, Staatsanwaltschaften, Jugendämter, Fachstellen, Beratungsangebote, Schulen und Kinderschutz-Netzwerke. Es geht um Ausstattung, es geht um Spezialwissen, um IT-Forensik, Auswertungskapazitäten, sichere Verfahren und schnelle Kommunikationswege. Dazu gehören auch Pilotprojekte mit KI-gestützten Analyse- und Auswertungssystemen, selbstverständlich rechtsstaatlich kontrolliert und transparent. Ausdrücklich muss es auch um Pflegekinder gehen. Nimmt eine Pflegefamilie im Saarland Kinder aus einem anderen Bundesland oder aus einem anderen Zuständigkeitsbereich auf, muss das örtliche Jugendamt davon wissen, und zwar nicht, weil es irgendwann zufällig etwas erfahren hat, sondern weil es regelhaft, verbindlich und rechtzeitig informiert wird. (Beifall von der CDU und der SPD.) Das Saarländische Kinderschutzgesetz setzt auf Netzwerke im Kinderschutz, auf Kooperation und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung. Genau diese Netzwerke müssen greifen, wenn Kinder besonders schutzbedürftig sind. Es genügt nicht, dass eine Lücke erst auffällt, sobald ein Strafverfahren im Raum steht; Kinderschutz muss schon vorher funktionieren. Kinder und Jugendliche brauchen Schutzräume, auch digitale Schutzräume. Sie brauchen Erwachsene, die hinschauen, Fachkräfte, die Warnzeichen erkennen. Es bedarf klarer Meldewege und es bedarf der Einrichtungen, die wissen, was im Verdachtsfall zu tun ist. Lieber Damhat, damit hast du vollkommen Recht. Aber auch Eltern und Sorgeberechtigte brauchen Unterstützung. Viele von ihnen wissen, dass digitale Gefahren existieren, aber sie wissen nicht immer, wie sie die konkrete Gefährdung erkennen können, wie sie reagieren sollen und wo sie Hilfe bekommen können. Für sie bedarf es verständlicher, niedrigschwelliger und praktischer Angebote. Besonders wichtig ist der Blick auf die Opfer. Wer von sexualisierter Gewalt im digitalen Raum betroffen ist, erlebt oft eine besondere Form der (Abg. Theobald (CDU)) Ohnmacht, weil Bilder weiterhin existieren könnten, weil Inhalte geteilt werden könnten, weil Betroffene nie sicher wissen, wo Material noch gespeichert ist. Deshalb muss Opferhilfe auch bei der Beweissicherung, der Plattformmeldung, bei Löschungs- und Entfernungsverfahren, bei schulischen und sozialen Folgen, familiären Belastungen und beim Zugang zu psychosozialer und therapeutischer sowie rechtlicher Hilfe unterstützen. Die Botschaft an Betroffene muss klar sein: Ihr seid nicht allein! Der Staat lässt euch nicht allein und wir nehmen euer Leid ernst! Liebe Kolleginnen und Kollegen, digitale Räume sind keine rechtsfreien Räume. Kinder dürfen dort nicht weniger geschützt sein als auf dem Schulhof, im Verein, in der Familie oder andernorts im öffentlichen Raum. Kinder und Jugendliche haben Anspruch darauf, dass wir handeln. Opfer haben Anspruch darauf, dass wir ihre Lage ernst nehmen. Ermittlerinnen und Ermittler haben Anspruch darauf, dass wir ihnen rechtssichere und wirksame Instrumente an die Hand geben. Unser Rechtsstaat hat die Pflicht, auch im digitalen Raum nicht machtlos zu werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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