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Dagmar Heib

20.05.2026 Sitzungen 17/48

Vielen Dank, Herr Kollege Schaufert. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2075. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Danke. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2075 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist, zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Drucksache 17/2150) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt, das Wort. Abg. Schmitt (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Drucksache 17/2150, wurde vom Plenum in seiner 47. Sitzung vom 29. April 2026 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Die Entsorgung und unschädliche Beseitigung tierischer Nebenprodukte, die einer Beseitigungspflicht unterliegen, ist vorrangig eine seuchenhygienische, das heißt dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier dienende, öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Sie muss von jederzeit funktions- und handlungsfähigen Institutionen wahrgenommen werden. Die saarländischen Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken sind seit 2015 Mitglied des Zweckverbandes Tierische Nebenprodukte Südwest. Dieser vertritt die Interessen der Kommunen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland im Hinblick auf die Entsorgung und unschädliche Beseitigung von Tierkörperteilen, Schlachtabfällen und nicht für den menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln, den so genannten tierischen Nebenprodukten. Die interkommunale Zusammenarbeit begründete sich dabei auf den Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände vom 9. November 1972. Im Interesse einer sicheren und kosteneffizienten Beseitigung tierischer Nebenprodukte streben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland eine länderübergreifende interkommunale Zusammenarbeit in (Abg. Schmitt (SPD)) diesem Bereich an. Hierfür ist ein Staatsvertrag über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte notwendig. Dieser Staatsvertrag bedarf laut unserer saarländischen Verfassung zur Inkraftsetzung eines Zustimmungsgesetzes. Dieser neu gestaltete Staatsvertrag ermöglicht es dem Saarland, seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte nachzukommen und dabei nur ein geringes Maß an eigener Verwaltung und Behördenorganisation vorhalten zu müssen. Zudem stärkt dieser Staatsvertrag die intergouvernementale Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus und konzentriert Ressourcen in klimaschonender Art und Weise. Letztlich werden auch Doppelstrukturen vermieden und es wird damit ein Beitrag zur Reduzierung von Ausgaben geleistet. Der zuständige Ausschuss hat das Gesetz in seiner 95. Sitzung am 8. Mai 2026 gelesen und beschlossen, keine Anhörung durchzuführen. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Drucksache 17/2150, wurde einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen beschlossen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall von der SPD.)

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