Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Kollege. Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen jetzt - - (Weitere Zurufe.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie bitten, dass Sie mich ungestört in der Sitzungsleitung fortfahren lassen. Es ist auch mir geholfen, wenn die Einwendungen hier vorne nicht lautstark ankommen. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/2195 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2195 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2076. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2076 unter Berücksichtigung des angenommen Abänderungsantrags Drucksache 17/2195 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2076 unter Berücksichtigung des angenommen Abänderungsantrags Drucksache 17/2195 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Landesplanungsgesetzes (Drucksache 17/2075) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff, das Wort. Abg. Waldraff (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat das von der Regierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Landesplanungsgesetzes, Drucksache 17/2075, in seiner 46. Sitzung am 18. März 2026 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden einerseits notwendige redaktionelle Anpassungen des Landesrechts an Änderungen des Raumordnungsgesetzes und dessen neue Paragrafenstruktur umgesetzt. In inhaltlicher Hinsicht wird insbesondere die gesetzliche Grundlage zur Aufstellung von gemeindlichen Wohnsiedlungsentwicklungskonzepten geschaffen, welche der Bereitstellung von Wohnbauflächen in den Kommunen dienen sollen. Sie können unter angemessener Öffentlichkeitsbeteiligung auch planerische Festlegungen der realisierbaren Wohnbauflächenpotenziale enthalten. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Landesplanungsgesetzes wurde mehrheitlich bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion und Ablehnung der CDU-Landtagsfraktion sowie der AfD-Landtagsfraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/2075 in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
