Sascha Haas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich fand es schon immer faszinierend, wie unterschiedlich Realitäten sein können. Ich finde es auch bemerkenswert, dass Sie hier sagen, die SPD-Landtagsfraktion hätte sich während der Anhörung nicht beteiligt und keine Fragen gestellt. (Abg. Wagner (CDU): Sie hat sich nicht mit dem Themenkomplex auseinandergesetzt. Es ist etwas ganz anderes, was ich gesagt habe.) Das ist einfach falsch. Das können Sie im Protokoll genau nachlesen. Ich finde, dass Sie auch heute wieder zeigen, dass es Ihnen nicht um den Kern dieses Gesetzes geht. Ich schließe an meine Rede zur Ersten Lesung des Gesetzes an. Dieses Gesetz ist wichtig, um die Weichen dafür zu stellen, dass wir im Saarland gerade in diesem digitalen Zeitalter eine verlässliche, handlungsstarke und vor allem unabhängige Medienlandschaft haben. Die Medienwelt von heute hat mit dem, was wir noch vor zehn oder fünfzehn Jahren kennengelernt haben, nichts mehr zu tun. Die digitale Transformation bringt nicht nur Fortschritt, sondern auch massive Gefahren für unsere Demokratie mit sich. Das erleben wir alle in diesem Raum tagtäglich. Es geht um Desinformation, Hass, Hetze und gezielte Spaltung unserer Gesellschaft. In Zeiten, in denen Algorithmen im Silicon Valley darüber entscheiden, was wir alle zu sehen bekommen, braucht es einen Rechtsstaat, der klare Leitplanken gibt. Es braucht aber auch wehrhafte Aufsicht, Strukturen und absolute Rechtssicherheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz gibt genau das vor, nämlich ein starkes und zukunftssicheres Fundament, das garantiert, dass Entsprechendes in Zukunft im Saarland möglich ist. Anders als es vom Kollegen Frank Wagner dargestellt wird, haben wir uns intensiv mit diesem Gesetz auseinandergesetzt. Wir haben es auf Herz und Nieren geprüft. Wir haben uns auch von Expertinnen und Experten aus der Praxis intensiv beraten lassen. Anders als es vom Kollegen Wagner dargestellt wird, haben wir uns nicht nur auf redaktionelle Änderungen verlassen. Wir haben auch andere Dinge geändert, auf die ich näher eingehen will. Unter anderem waren wir sehr froh, dass Professor Dr. Oster in seiner Stellungnahme unmissverständlich klargestellt hat, dass diese Novellierung rechtlich notwendig ist und die neuesten Entwicklungen des Medienstaatsvertrages und des Europarechts sauber nachvollziehbar und widerspruchsfrei in der täglichen Rechtsanwendung garantiert. Das lassen Sie vollkommen aus. Auch der Intendant des Deutschlandradios, Stefan Raue, hat ausdrücklich begrüßt, dass wir das (Abg. Haas (SPD)) saarländische Landesrecht präzise an das neue Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes angleichen. Wir schaffen zudem Klarheit. Wir sorgen dafür, dass die Landesmedienanstalt im Netz wirksame Aufsichtsmaßnahmen ergreifen kann, wenn gegen die Impressumspflicht oder den Jugendmedienschutz verstoßen wird. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dulden keine rechtsfreien Räume im Internet. Wir schauen hin und wollen zum Schutz der Menschen in unserem Saarland konsequent handeln. (Beifall von der SPD.) Wir haben noch etwas bestätigt bekommen, was hinsichtlich des Gesetzentwurfs nicht unerheblich war, nämlich das Kernanliegen. Es fand auch bei den Vertretern des Saarländischen Rundfunks breite Unterstützung. Es geht um den Bürokratieabbau beziehungsweise vor allem die Erleichterung bei der Finanzberichterstattung, die die Landesregierung vorgeschlagen hat. Der Rechnungshof hat hierzu in seiner Stellungnahme gesagt, er hätte gerne eine eher noch engere Finanzberichterstattung. Da haben wir gesagt, nein, wir wollen an dieser Stelle den Weg des Bürokratieabbaus mitgehen. Das hatten auch Sie in Ihrem Abänderungsantrag drin, Herr Wagner. Hier hat sich die Fraktion der SPD am Ende dazu entschieden, diesen Weg, den die Landesregierung eingeschlagen hat, gemeinsam mit der Landesmedienanstalt weiterzugehen, indem wir gesetzlich klarstellen, dass sie von den Berichtspflichten für große, rein profitorientierte Kapitalgesellschaften befreit wird. Damit entfällt auch unnötiger Verwaltungsaufwand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, ein starkes Parlament zeichnet sich dadurch aus, dass man den Anzuhörenden zuhört und ihre Impulse aufgreift. Ich weise zurück, dass die SPD-Landtagsfraktion das nicht getan hätte. Das haben wir. Es ist meiner Meinung nach an dieser Stelle wichtig, das noch einmal zu betonen. Deswegen will ich auf ein paar Punkte eingehen, die für uns ganz wichtig waren und die in unserem Abänderungsantrag enthalten sind. Erstens, wir haben die Kompetenzen bei der Rücknahme und beim Widerruf bundesweiter Zulassungen privater Rundfunkanstalten präzisiert. Hier gilt nun direkt der Medienstaatsvertrag. Er schafft verlässliche Standards und verhindert langwierige die LMS betreffende Rechtsstreitigkeiten. Zweitens - das ist der entscheidende ordnungspolitische Punkt -, wir haben die Anregungen aus den Anhörungen aufgegriffen und die Entsendungskriterien für den Medienrat konsequent an die strengen Maßstäbe des SR-Gesetzes angeglichen. Wir haben eine glasklare Unvereinbarkeitsregel im Gesetz verankert. Wer in Aufsichtsorganen oder Gremien eines öffentlichrechtlichen Rundfunksenders sitzt beziehungsweise dort arbeitet, darf künftig nicht zugleich im Medienrat der Landesmedienanstalt sitzen. Auch das ist ein konsequenter Weg und zeigt, dass wir dort hinschauen und sagen: Compliance und Staatsferne müssen eingehalten werden. Das war ein wichtiger Punkt, der sich in unserem Abänderungsantrag findet. Ich bin froh, dass er heute vorliegt. Ich finde, damit ziehen wir eine saubere, unmissverständliche Trennlinie zwischen der Aufsicht über den privaten Rundfunk und den Akteuren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist kein Misstrauen gegen irgendwen. Das ist institutionelle Vorsorge. Das ist konsequenter Schutz vor Interessenskonflikten. Das ist gelebte Staatsferne. Meiner Meinung nach handelt es sich um eine moderne Strukturreform, die wir heute im saarländischen Medienrecht beschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Anders als es der Kollege Wagner darstellt, warten wir nicht ab und verzögern auch nicht. Wir sind oft diejenigen, die medienpolitisch vor der Welle sind. Das haben wir schon in der Vergangenheit bewiesen und das machen wir mit diesem Gesetz noch einmal klar. Dass Sie jetzt wieder die Lex Meyer ansprechen, ehrt Sie als Generalsekretär der CDU Saar. Irgendwie habe ich damit auch schon fest gerechnet. Es ist aber durchschaubar. Es sind rein persönliche Argumente, die Sie immer wieder vortragen. Sie versuchen, eine Strukturdebatte zu einer rein parteipolitischen Schlammschlacht herunterzuziehen. (Abg. Wagner (CDU): Das ist es doch auch!) Ich sage Ihnen ganz deutlich, damit werden Sie der Bedeutung des Amtes des Direktors, der Direktorin und der Komplexität unseres Medienrechts in keiner Weise gerecht. (Beifall von der SPD.) Das hat Ihnen übrigens auch Professor Oster bestätigt. Ich habe mir das aufgeschrieben, er hat gesagt, dass es juristisch nicht zu beantworten sei. Selbst er als Medienrechtler hat gesagt, dass es mit den europäischen Vorgaben, mit den bundesrechtlichen Vorgaben so komplex geworden ist - - (Abg. Wagner (CDU): „Politisch entscheiden“ hat er gesagt.) Ja, genau, dass am Ende der Landtag entscheiden muss, welche Anforderungen er an dieses Amt stellt, (Abg. Wagner (CDU): Einen schönen Plan habt ihr euch da ausgedacht.) Um alle Enden des Medienrechts zusammenbinden zu können, um eine schlagfertige Landesbehörde hinzubekommen. Das hat er in der Anhörung gesagt. Das bestätigt doch den Weg, den wir mit diesem Gesetz gehen. (Abg. Haas (SPD)) (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).) Dann haben Sie in einer anderen Anhörung gesessen, Herr Wagner. Es tut mir leid, dass er Sie nicht so bestärkt hat, wie Sie es sich gewünscht hätten. (Beifall von der SPD. - Unruhe. - Abg. Schä- fer (CDU): Sozialdemokratisierung!) Ja ja, Sozialdemokratisierung. Herr Schäfer, es ist einfach, Sie sehen die Realität nicht. (Zuruf der Abgeordneten Wagner (CDU) und Toscani (CDU).)
