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Jutta Schmitt-Lang

CDU 20.05.2026 Sitzungen 17/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es bereits gehört, im vorliegenden Antrag schlägt die AfD ein Saarländisches Landesbetreuungsgeldgesetz vor, das Ihre Parteikollegen in anderen Bundesländern bereits eingebracht haben und wahrscheinlich noch weiter einbringen werden. Sie sehen vor, dass Familien, die ihre Kinder bis zum Ende des dritten Lebensjahres zu Hause betreuen, 259 Euro dafür bekommen. Sie sprechen dabei von Wahlfreiheit und Wertschätzung. Das klingt beim ersten Lesen gar nicht schlecht, denn die Familie ist der Kern, der unsere Gesellschaft zusammenhält und natürlich muss der Staat sie schützen und Familien in ihren Rechten schützen. Gerade in der frühkindlichen Bildung ist es wichtig, dass Familien selbst wählen, welchen Betreuungsweg sie gehen möchten, ob Elternteile selbst für eine gewisse Zeit zu Hause bleiben, ob die Oma einspringt, die es im Saarland Gott sei Dank an der einen oder anderen Stelle noch gibt und die immer wieder einspringen muss, ob man eine Kindertagespflege wählt oder ob und wann man sein Kind in die Kita gibt. Diese aktuelle, zumindest weitgehende Wahlfreiheit ist noch gar nicht so lange Realität in Deutschland. Seit meiner Kindheit haben sich bis heute überhaupt erst Wahlmöglichkeiten entwickelt. Vor 40 Jahren konnte ein Kind bis zum dritten Lebensjahr nur zu Hause bleiben, es wurde dabei meist von der Mutter betreut. Es konnte dann, so war das bei mir, mit drei Jahren in die Kita. Um 12.00 Uhr musste es abgeholt werden und jemand musste gucken, wie es was zu essen kriegt, dann konnte es vielleicht um 14.00 Uhr noch mal für zwei Stunden in die Kita. Das war mit Berufstätigkeit nicht vereinbar. Das war mit der Lebensrealität der Familien nicht vereinbar. Für die Eltern, die einen zweiten Verdienst gebraucht hätten, und für die Frauen, die heute wegen der Brüche in ihrer Erwerbsbiografie mit Altersarmut kämpfen, gab es keine andere Möglichkeit. Es gab keine Wahlfreiheit. Elterngeld gab es damals auch nicht, das heute ein wichtiger Baustein für Wahlfreiheit ist und das uns als CDU ein Herzensanliegen war und ist. Heute sind wir einen guten Schritt weiter, wir sind aber noch nicht dort, wo wir hinwollen, damit Wahlfreiheit richtige Wahlfreiheit ist. (Beifall von der CDU.) Wenn es in Ihrem Antrag heißt, dass der Staat fast ausschließlich auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Sinne einer möglichst frühen Fremdbetreuung reduziert, fühle ich mich als Vertreterin der CDU-Fraktion schlicht nicht angesprochen. Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nämlich unbedingt verbessern und fördern, weil es für Gerechtigkeit sorgt, weil es der Altersarmut gerade von Frauen vorbeugt und weil es den aktuellen Familienstrukturen Rechnung trägt. Ich habe es am Beispiel vorhin verdeutlicht. Das bedeutet natürlich, dass wir die Angebote ausbauen müssen, Qualität verbessern wollen, Verlässlichkeit sichern werden. Unser Ziel ist es, dass unsere Kindertageseinrichtungen endlich so ausgestattet und aufgestellt sind, dass Eltern, die auf sie angewiesen sind oder sich bewusst dafür entscheiden, hohe Qualität und Verlässlichkeit erleben, denn das ist wirkliche Wahlfreiheit. Dann können Familien ihre Kinder guten Gewissens in eine Einrichtung geben. Davon sind wir im Moment an einigen Stellen noch einige Schritte entfernt. Wir brauchen mehr qualifiziertes Personal und klare Prioritätensetzung, um Qualität zu sichern. Dafür müssen wir die Mittel im Saarland mit aller Kraft einsetzen. (Beifall von der CDU.) Diesem Teil stimme ich zu: Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf klar und deutlich fördern. Wir wollen aber nicht den Eltern reinreden, ob sie das Angebot für ihr einjähriges oder dreijähriges Kind in Anspruch nehmen. (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) Eltern haben die Wahl, aber wenn sie es tun, müssen sie es guten Gewissens tun können und deshalb brauchen wir Investitionen in der frühkindlichen Bildung. Wir können die gleichen Mittel nur einmal ausgeben, wir müssen Prioritäten setzen. Wir haben die deutliche Senkung der Elternbeiträge immer unterstützt, hielten es aber nicht für sinnvoll, den letzten Schritt zur vollständigen Beitragsfreiheit zu gehen, bevor wir nicht bei Qualität und Verlässlichkeit zumindest auf einem annehmbaren Niveau angekommen sind. Die einseitige Fokussierung der Landesregierung auf vollständige Beitragsfreiheit von morgens bis abends zu diesem Zeitpunkt halten wir der aktuellen Situation für problematisch. Ich habe es an dieser Stelle schon mehrfach gesagt. Genauso wenig sinnvoll ist es aber, das Geld im Sinne des AfD-Antrags zu verausgaben. Wir haben eine klare Priorität und wir halten Kurs: Investitionen in der frühkindlichen Bildung brauchen wir aktuell unbedingt und mit klarem Fokus auf Qualität und Verlässlichkeit des Betreuungsangebots. (Beifall von der CDU.) Erst die Pflicht, dann die Kür - das gilt für alle anderen Wünsche und Wohltaten, die wir Familien gerne mit auf den Weg geben wollen. Rechnen wir mal ganz grob mit 15.000 Kindern im Alter von zwei und drei Jahren und mit einer Betreuungsquote von 50 Prozent in diesem Alter: 7.500 mal 260 Euro mal 12 Monate, das wären rund 23,5 Millionen Euro im Jahr. Ausbezahlt würde das Geld an jeden, der sein Kind daheim lässt, egal ob er vorher berufstätig war oder nicht. Das ist Gießkannenförderung in Reinform ohne direkten positiven Effekt für die Kinder, um die es gehen sollte. Dieses Geld brauchen wir dringend für Qualität in der Bildungsinfrastruktur und für echte Wahlfreiheit - erst die Pflicht, dann die Kür. (Beifall von der CDU.) Ein wenig habe ich mich auch aus einem anderen Grund über Ihren Antrag gewundert. Wie oft haben wir in den letzten Monaten darüber diskutiert, dass viele Kinder mit extremen Sprachschwierigkeiten bei U-Untersuchungen und in Kindertagesstätten auffallen oder in der Schule ankommen. Ich spreche nicht nur von Kindern mit anderer Muttersprache, sondern auch von Kindern, mit denen zu Hause einfach keiner mehr spricht, die vor dem Tablet oder dem Handy geparkt sind. Um diese Entwicklung zu stoppen, kämpfen wir im Landtag seit Jahren für mehr Anstrengung und gezielte Förderung, und vor diesem Hintergrund ist Ihr Antrag ein falsches Signal. (Beifall von der CDU.) Wir können diese Entwicklung nicht bedauern und gleichzeitig dafür sorgen, dass vielleicht gerade Familien, in denen Kinder zu Hause keinerlei Förderung haben, zusätzliches Geld nur dafür bekommen, dass das Kind zu Hause bleibt. Wir kennen doch die Rückmeldungen über Kinder mit extrem auffälligem Sozialverhalten, die nicht mehr in der Lage sind, sich in Gruppen einzufügen, sich zurückzunehmen und mit anderen Kindern alltagsangemessen umzugehen. Wir wissen, dass sich die Familienstrukturen in den letzten Jahren massiv verändert haben. Auch hier setzen Sie ein falsches Signal, denn für viele Kinder ist der Kontakt mit Gleichaltrigen oder überhaupt mit Kindern, von denen sie lernen und an denen sie sich reiben können, zu Hause nicht gegeben. Jeder soll die Wahlfreiheit haben, aber wo der Staat wann Anreize setzt, muss klar überlegt sein. Sie benennen völlig richtig die aktuelle Situation in unseren Kitas, die weit entfernt davon ist, dass alles gut ist und dass jeder sein Kind gerne und ohne Gewissensbisse in der Kita abgibt, gerade wenn es noch so ein kleines Würmchen ist. Gerade deswegen müssen wir aber dafür sorgen, dass Eltern die Möglichkeit haben, ihr Kind guten Gewissens morgens dorthin zu geben und zu wissen, es erfährt gute Bildungsunterstützung, es ist gut betreut und es ist jemand mit viel Liebe und gutem Personal für es da. Dafür müssen wir kämpfen, darin müssen wir investieren. Deshalb geht Ihr Antrag einen Schritt in die falsche Richtung und wir lehnen ihn ab. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)

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