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Reinhold Jost

20.05.2026 Sitzungen 17/48

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. Februar 2026 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes im Rahmen der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder unter anderem auf die Gewährung zeitlich gestaffelter Erhöhungen der Entgelte geeinigt. Die Landesregierung hat daraufhin zugesagt, den Tarifabschluss zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Richterinnen und Richter im Saarland zu übertragen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Zusage eingehalten. Dementsprechend sieht der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen vor: Zum 1. April 2026 werden die Grundgehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro erhöht; der Familienzuschlag für Verheiratete und die Kinderstufen 1 bis 3 sowie sonstige dynamische Besoldungsbestandteile, zum Beispiel Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage, Mehrarbeitsvergütungen, werden ebenfalls um 2,8 Prozent erhöht. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 60 Euro. Zum 1. März 2027 werden die Grundgehälter, die genannten Familienzuschlagsbeträge sowie sonstige dynamische Besoldungsbestandteile einheitlich um weitere 2 Prozent erhöht. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich ebenfalls um weitere 60 Euro. Zum 1. Januar 2028 werden die Grundgehälter, die Familienzuschlagsbeträge sowie sonstige dynamische Besoldungsbestandteile wiederum einheitlich um 1 Prozent erhöht. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um weitere 30 Euro. Die Versorgungsbezüge erhöhen sich aufgrund der Koppelung an die ihnen zugrunde liegenden Bezügebestandteile entsprechend. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehen Maßnahmen stellen für die Dienstherren im Saarland einen finanziellen Kraftakt dar. In Beträgen ausgedrückt heißt das, dass sich infolge der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen - alleine für den Landeshaushalt - in diesem Jahr Mehrkosten in Höhe von rund 34,6 Millionen Euro, im Jahr 2027 in Höhe von 74,5 Euro und im Jahr 2028 in Höhe von rund 97,5 Millionen Euro ergeben werden. Insgesamt sprechen wir somit bis Ende 2028 von einer Summe in Größenordnung von 207 Millionen Euro Mehrbelastung. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge stellt sicher, dass die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Saarland auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Dies war nicht immer so und stellte auch in der Vergangenheit alles andere als eine Selbstverständlichkeit dar. Damit wird den Beschäftigten eine finanzielle Perspektive aufgezeigt und ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Attraktivität einer Beschäftigung im Beamten- oder Richterverhältnis im Saarland geleistet. Etwaige, darüber hinausgehende Anpassungen im Besoldungsrecht aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Beamten- und Richterbesoldung werden im Rahmen eines eigenständigen Gesetzgebungsverfahrens geprüft. Der zur amtsangemessenen Alimentation im vergangenen Jahr bereits erstellte Gesetzentwurf der Landesregierung muss nach der mit Beschluss vom 17. September 2025 grundlegend fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollständig überarbeitet werden. Eine Umsetzung dieser höchst komplexen Materie im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs hätte die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Richterbereich im Saarland deutlich verzögert. Dies will die Landesregierung ausdrücklich nicht. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster und Zweiter Lesung zuzustimmen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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