Reinhold Jost
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet das Zustimmungsgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Gemäß Artikel 95 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der gesetzlichen Zustimmung dieses Hauses. Mit dem vorliegenden Zustimmungsgesetz kann diese verfassungsrechtlich erforderliche Zustimmung erteilt und der Staatsvertrag in Landesrecht überführt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Zwischenbericht der Länder zur Evaluierung des Staatsvertrages hat uns materiell-rechtlichen Änderungsbedarf hinsichtlich der staatsvertraglichen Regelungen aufgezeigt. Mit der zweiten Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 sollen deshalb die glücksspielrechtlichen Aufsichtsinstrumente an die veränderten rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Ziel ist es, das illegale Glücksspiel effektiver zu bekämpfen, die Kriminalitätsprävention zu stärken und administrative Hürden abzubauen. Lassen Sie mich die wesentlichen Punkte der Neuregelung kurz zusammenfassen. Ein wichtiges Instrument im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel ist die Sperranordnung - das sogenannte IP-Blocking. Die bisherige Rechtsgrundlage stützte sich jedoch auf das veraltete Telemediengesetz und stieß vermehrt auf verwaltungsgerichtliche Bedenken. Hier soll nun die dringend benötigte Rechtssicherheit geschaffen werden. Durch die Harmonisierung mit dem europäischen Digital Services Act (DSA) und dem nationalen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) können Internetzugangsanbieter künftig rechtssicher in die Pflicht genommen werden, um illegale Glücksspielangebote konsequent zu unterbinden. Der Glücksspielmarkt wird zunehmend globaler und digitaler. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit von Anbietern stießen die Glücksspielaufsichtsbehörden gerade bei international agierenden, komplexen Unternehmensstrukturen auf Herausforderungen. Daher sollen die Abfragekompetenzen der Aufsichtsbehörden ausgeweitet werden. Dann werden nationale und internationale Strafverfolgungsbehörden explizit in den Informationsaustausch einbezogen, um eine lückenlose Kontrolle zu gewährleisten. Das Spielersperrsystem OASIS ist ein bedeutendes Instrument für den Spielerschutz und die Suchtprävention. In der Praxis kam es zuletzt jedoch leider vermehrt zu einer unzulässigen Weitergabe von Zugangskennungen, was die Integrität des gesamten Systems gefährdet hat. Dem soll nun begegnet werden. Ein striktes gesetzliches Weitergabeverbot sichert die Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit des Sperrsystems. Zusammen mit der effektiveren Bekämpfung illegaler Online-Angebote wird damit das Schutzniveau für Kinder, Jugendliche und vulnerable Gruppen massiv erhöht. Schließlich sollen die operativen Abläufe der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle effizienter gestaltet werden. Langwierige Abstimmungsprozesse mit allen 16 Landesrechnungshöfen werden reduziert. Durch Verfahrenserleichterungen bei Beschaffungen - insbesondere bei Kleinstbeschaffungen - und eine vereinfachte Prüferbestellung kann bürokratischer Aufwand abgebaut werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Änderungsstaatsvertrag erhöht die Erfolgschancen im Kampf gegen illegales Glücksspiel, sorgt für echten Bürokratieabbau und stärkt verlässlich den Spielerschutz. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
