Dr. Magnus Jung
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen.“ Das bekannte Zitat des Schriftstellers Max Frisch aus dem Jahr 1965 fasst die Erfahrungen der deutschen Anwerbepolitik ab Mitte der 1950er-Jahre zusammen, bei der die Bundesrepublik Arbeitskräfte anwarb, aber Menschen mit Familien, Kultur und Bedürfnissen einwanderten. Das machte Deutschland bereits de facto zum Einwanderungsland, lange bevor es das 2005 auch de jure mit dem Zuwanderungsgesetz wurde. Was war das für eine Zeit in den 1950er- bis 1970er-Jahren, in der sogenannte Anwerbeabkommen beschlossen wurden? - Es war die Zeit des sogenannten Wirtschaftswunders, die Zeit eines unerwartet schnellen und nachhaltigen Wirtschaftswachstums in Deutschland. Die wachsende deutsche Wirtschaft suchte damals händeringend Arbeitskräfte, während in der Türkei und Südeuropa Arbeitslosigkeit herrschte. Aufgrund seiner Bedeutung als Kohle- und Stahlproduktionsstandort setzte im Saarland die Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte deutlich früher ein als im übrigen Bundesgebiet. Durch die zudem wirtschaftlich erfolgreiche Anbindung an Frankreich erlebte das Saarland bereits 1945/1946 einen Aufschwung, der Ende der 1940er-Jahre zu einem Arbeitskräftemangel führte. Dadurch hat das Saarland insbesondere in den 50er- und 60er-Jahren Hunderte von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten angezogen, die erheblich zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes beigetragen haben. Wenn wir uns vergegenwärtigen, unter welchen Bedingungen die erste Generation von angeworbenen Menschen aus dem Ausland hier in Deutschland und im Saarland versucht hat, Fuß zu fassen, dann stellt man sich die Frage, wie das überhaupt zu schaffen war. Es gab keine Sprachkurse, keine Willkommenskultur und keine Vorstellung von der Notwendigkeit einer konzeptgeleiteten Integrationspolitik - und das, obwohl kritische Stimmen aus Wissenschaft und Politik bereits in den 1970er-Jahren und damit noch in der Anwerbephase auf die Dringlichkeit einer aktiven Integrationsförderung hinwiesen. Die Möglichkeit, Deutsch zu lernen, wie es heute durch die Integrationskurse der Fall ist, gab es damals nicht. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lernten die Sprache am Arbeitsplatz sowie über ihre alltäglichen Kontakte außerhalb der Arbeit. Dies führte dazu, dass sie lediglich die Wörter und Ausdrücke lernten, die sie für den Alltag benötigten. Das Erlernen umfassender Deutschkenntnisse blieb auf der Strecke, da weder Zeit noch Energie dafür übrigblieb. Die Menschen mussten das Erlernen der deutschen Sprache und vieles andere selbst stemmen. Integration war lange kein politisches Handlungsfeld und erst mit dem 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz, das sich erstmals mit Einwanderung und Integration befasste, wurde Integration auch als staatliche Aufgabe festgeschrieben. Die Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 de jure zum Einwanderungsland. Das Zuwanderungsgesetz legte den Grundstein für einen bundesweit einheitlichen Integrationskurs. Mit ihm erhielt das BAMF den Auftrag, die Integration in Deutschland systematisch zu fördern. Seit Einführung der Integrationskurse haben bundesweit insgesamt 3,6 Millionen Menschen an 235.000 Kursen teilgenommen und so einen Zugang zu Sprache und Werten der deutschen Gesellschaft erhalten - eine beispielslose Erfolgsgeschichte. Die Integrationskurs-Geschäftsstatistik für das erste Halbjahr 2025 verdeutlicht die aktuelle Tragweite. Rund 180.000 neue Kursteilnehmende begannen allein in diesem Zeitraum einen Integrationskurs. Nach dem 20-jährigen Jubiläum der Integrationskurse kam nun die Hiobsbotschaft. Mit Rundschreiben vom 9. Februar dieses Jahres hat das Bundesamt angekündigt, die seit dem 01.12.2025 gestellten und alle künftigen Anträge auf freiwillige Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz abzulehnen. Freiwillige, die mit guten Deutschkenntnissen in den Arbeitsmarkt einsteigen und von Sozialleistungen unabhängig werden wollen, fallen unter die Blockade. Selbstzahlerkurse, auf die das BMI beziehungsweise das BAMF verweist, helfen ihnen in der Regel nicht. Erst der Spracherwerb schafft die Voraussetzung dafür, eigene Einkünfte zu erzielen und Bildungsleistungen aus eigener Tasche bezahlen zu können. Außerdem sind weder Selbstlernangebote noch Erstorientierungskurse für einen systematischen Spracherwerb konzipiert. Ein Kursbesuch ist demnach nur noch Personen möglich, die auf Grundlage von § 44a Aufenthaltsgesetz dazu verpflichtet werden. Das BAMF rechnet mit über 40 Prozent weniger Kursteilnehmenden, wenn eine freiwillige Teilnahme nicht mehr zugelassen wird. Das Bundesinnenministerium teilt dementsprechend mit, dass es statt der ursprünglich geplanten 314.000 Kurseintritte in diesem Jahr nur noch 185.000 Kurseintritte geben wird. Vielfach kann allein mit Verpflichteten die vom BAMF vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für einen Kursstart nicht erreicht werden. Damit sind auch die anderen negativ betroffen, die sogar verpflichtet sind, entsprechende Integrationskurse wahrzunehmen. Hier möchte ich einen Bogen zu meinen anfänglichen historischen Ausführungen schlagen. Mit dem Zulassungsstopp zu den Kursen bewegen wir uns rückwärts in eine sogenannte Gastarbeiterära, in der die Menschen sich selbst überlassen bleiben. Das sind deutliche Rückschritte, und das in einer Zeit, in der, wie die Studien belegen, nur mit einer jährlichen Nettozuwanderung von 400.000 Personen das Arbeitskräfteangebot in Deutschland langfristig konstant bleibt. Dass es nicht sein kann, dass nur Arbeitskräfte einwandern, die schon Deutsch können, müsste uns allen klar sein. Also müssen wir etwas dafür tun, dass diejenigen, die hierherkommen, hier Deutsch lernen können. (Beifall von der SPD.) Das bewährte bundesdeutsche Sprachkurssystem wird nun massiv infrage gestellt. Somit werden faktisch neu zugewanderte Menschen aus der Ukraine, Personen im Asylverfahren, Geduldete sowie EU-Bürger ausgeschlossen, obwohl sie dringend eine systematische Sprachförderung benötigen, insbesondere dann, wenn zukünftig auch asylsuchende Menschen rasch eine Arbeit aufnehmen können. Wir alle wissen, dass gerade Menschen mit einer Duldung, aber auch Geflüchtete aus der Ukraine oft sehr lange in Deutschland leben. Ohne Deutschkenntnisse und ohne ein erstes Orientierungswissen zum hiesigen Alltagsleben sowie zu den Werten und Gepflogenheiten haben sie kaum eine Chance, ihren Platz in unserer Gemeinschaft und am Arbeitsmarkt einzunehmen. Damit werden insbesondere Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus faktisch vom Zugang zu Bildung ausgeschlossen. Integrationswillige, die Sprachkenntnisse erwerben wollen, um in den Arbeitsmarkt einzusteigen und von Sozialleistungen unabhängig zu werden, fallen unter die Blockade. Ebenso beabsichtigt das Bundesinnenministerium, bei den verbleibenden Integrationskursen das Sprachniveau B1 als Lernziel aufzugeben. Eine Absenkung des Zielniveaus erhöht das Risiko von prekärer Beschäftigung und dauerhafter Abhängigkeit von Transferleistungen und blockiert den beruflichen Aufstieg. Gute Deutschkenntnisse sind kein Nice-to-have, sondern die Grundlage für qualifizierte Beschäftigung und Teilhabe. Wer Zielniveau und Teilnehmerkreis senkt, sendet ein fatales Signal an Gesellschaft, Wirtschaft und Zugewanderte. So wird der Anspruch eines modernen Einwanderungslandes konterkariert und die Chance verspielt, die Fachkräftelücke zu schließen. Die Folgen sind gravierend. Für die betroffenen Migranten bedeutet der Stopp den Ausschluss von Sprachförderung, gesellschaftlicher Teilhabe und realistischen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Zudem bleibt die Abhängigkeit der von der Blockade betroffenen zuwandernden Gruppen von Transferleistungen. Personen aus der Ukraine, die nach dem 01.04.2025 nach Deutschland eingereist sind, beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da sie ohne Integrationskurs keine ausreichenden Sprachkenntnisse erwerben können, bleibt ihnen der Zugang zu qualifizierter Arbeit verwehrt mit der Folge dauerhafter Abhängigkeit von Transferleistungen. Ähnlich ergeht es denjenigen Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Asylanträgen liegt derzeit bei über einem Jahr und die bereinigte Schutzquote bei über 70 Prozent. Die Teilnahme an einem Integrationskurs in dieser Wartephase führt nach positiv ausgegangenem Asylverfahren zu einer schnelleren Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft. So wird die Wartezeit produktiv genutzt. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Entscheidung widersinnig. Händeringend werden Fachkräfte gesucht. Ohne Sprachkenntnisse bleibt qualifizierten Zugewanderten der Zugang zum Arbeitsmarkt jedoch versperrt. Der Zulassungsstopp ist damit auch ein Schlag ins Gesicht der Betriebe, die dringend Personal benötigen. Zudem versperrt die Entscheidung den Betroffenen den Weg aus der sozialen Bedürftigkeit in die Teilhabe am Arbeitsleben, in der sie in die Sozialkassen einzahlen und so den Staat entlasten. Die Folgen sind auch für die Lehrkräfte und die Träger von Kursangeboten fatal. Für die zahlreichen Weiterbildungsträger ist die seit Monaten ausbleibende Ausstellung von Teilnahmeberechtigungen existenzgefährdend. Träger müssen Lehrverträge kündigen, Lehrkräfte in Kurzarbeit schicken oder entlassen. Für Tausende Lehrkräfte bedeutet der Kursstopp ganz konkret den Verlust ihres Arbeitsplatzes und ihrer beruflichen Perspektive. Die Maßnahmen des Bundesinnenministeriums bedeuten für in diesem Bereich tätige Lehrkräfte, dass ihre Arbeitsplätze zusätzlich und unnötig gefährdet sind. Denn Geld für die Kurse ist ja ausreichend vorhanden. Nach einem Ende des Zulassungsstopps ist darüber hinaus für die Lehrkräfte eine Anstellung nach Tarifvertrag oder zumindest eine Erhöhung der Mindestlöhne notwendig. Aktuell stehen dem Bundesinnenministerium für die Integrationskurse über 1 Milliarde Euro zur Verfügung, ähnlich viel Geld wie 2025. Bei dem momentanen Rückgang der Zuwanderung müsste also genügend Geld da sein, um allen, die es wollen, einen Integrationskurs anzubieten und darüber hinaus die Lehrkräfte besser zu bezahlen. Länder und Kommunen tragen die Folgen auch für höhere Sozialkosten. Schauen wir uns die Situation im Saarland noch einmal genauer an. Hier ist die Zahl der Integrationskursteilnehmer aufgrund der zurückgehenden Einwanderung schon jetzt deutlich zurückgegangen. Wir hatten im Jahr 2023 ungefähr 5.100 Teilnehmer, im Jahr 2025 waren es 3.850. Wir hatten im Jahr 2023 250 Kurse und im letzten Jahr noch 210 Kurse. Wenn jetzt, wie befürchtet, die Zahl der Teilnehmer um 40 Prozent zurückgeht, werden wir zukünftig nur noch rund 2.300 Teilnehmer und etwas mehr als 100 Kurse haben. Damit sind ganz konkret rund 100 Arbeitsplätze im Saarland allein bei den Trägern gefährdet. Dafür ist das Lob, das Sie dem Bundesinnenminister ausgesprochen haben. Herr Schäfer, vielen Dank dafür. (Beifall von der SPD.) Es geht darum, dass wir den Menschen, die bei uns sind und von denen sehr viele auch bei uns bleiben werden, zum frühstmöglichen Zeitpunkt die Gelegenheit geben, die deutsche Sprache zu lernen, um am Arbeitsmarkt einen Platz zu finden und ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Ich finde, einen Punkt sollten wir uns noch mal sehr deutlich machen. Viele Menschen fragen sich, wenn sie durch ihre Stadt oder ihr Dorf gehen, warum es eine Zahl von Menschen gibt, die offensichtlich zugewandert sind und den ganzen Tag nichts zu tun haben, sondern einfach durch die Gegend laufen, weil sie keine Arbeit haben oder weil sie keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Wenn wir diesen Menschen den Weg in die Arbeit schwieriger machen, weil wir ihnen den Zugang zur deutschen Sprache verwehren, sorgen wir am Ende dafür, dass Ausländerfeindlichkeit und soziale Spannungen bei uns im Land weiter zunehmen. Das Gegenteil davon wäre richtig. Deshalb, Herr Kollege Schäfer, sind wir sehr dafür, die Zuwanderungspolitik besser zu ordnen, zu steuern und dort, wo es notwendig ist, zu begrenzen. Dazu gibt es überhaupt keinen Dissens. Wie allerdings der Ausschluss von Menschen, die sich bilden wollen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, ein Beitrag dazu ist, Zuwanderung besser zu ordnen oder zu steuern, können Sie gerne noch einmal erklären. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.) Vizepräsidenten Baltes: Vielen Dank, Herr Minister Jung, für Ihren Redebeitrag. Es kommt eine Wortmeldung von Herrn Schäfer.
