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Jutta Schmitt-Lang

CDU 18.03.2026 Sitzungen 17/46

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger informiert entscheiden, Zusammenhänge verstehen und Verantwortung übernehmen können. Gerade in Zeiten von Desinformation, zunehmender Polarisierung und extremistischen Narrativen braucht es Orientierung, Faktenwissen und vor allem demokratische Urteilskraft. Angefangen bei unseren Schülerinnen und Schülern muss politische Bildung in unserer Gesellschaft durchgehend einen besonderen Stand, einen besonderen Schutz haben. Sie darf nicht nur bei den Kindern anfangen, sondern muss Weiterbildung und Fortbildung im Blick haben und Lebensbegleiter sein. Die Aufgabe für politische Bildung ist klar: Menschen allen Alters und jeglicher Herkunft oder sonstiger Besonderheiten informieren und sie befähigen, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Sie darf keine politische Richtung vorgeben. Sie muss plural sein, sie muss kontrovers sein können und unterschiedliche Perspektiven sichtbar machen. Maßgeblich dafür ist der Beutelsbacher Konsens. Er steht für drei zentrale Grundsätze: keine Indoktrination, die Darstellung kontroverser Positionen und die Befähigung zur eigenständigen politischen Urteilsbildung. In diesem Geiste hilft politische Bildung dabei, Extremismus, Antisemitismus und demokratiefeindlichen Ideologien entgegenzutreten. Sie verbindet historische Aufklärung, Wertevermittlung und Medienkompetenz. Dieser Aufgabe müssen wir uns als Parlament und als Gesellschaft widmen. Es ist unsere Aufgabe als Politik, sicherzustellen, dass die- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) se Grundsätze beachtet werden und den Bürgerinnen und Bürgern seriöse und unabhängige Informationen und Angebote politischer Bildungsmöglichkeiten zugänglich sind. Das ist eine Hauptaufgabe unserer Landeszentrale für politische Bildung. Bisher - der Kollege Haas hat es angesprochen - fußte die Landeszentrale lediglich auf einem Erlass. Wir sind uns einig: Das ist kein dauerhafter Zustand. Die Gesetzesinitiative, diese wichtige Institution als eigenständige und weisungsfreie Einrichtung zu verankern, ist richtig und wichtig. Das haben wir von Beginn an positiv begleitet. Wir sehen das als notwendige Stärkung unseres demokratischen Immunsystems. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will ganz deutlich sagen: Ich freue mich, dass in diesem Gesetzgebungsverfahren Konsensbereitschaft der Regierungsfraktion zu spüren war und wir in diesem Fall gemeinsam zu guten Lösungen gekommen sind - ein kleiner, aber durchaus bemerkenswerter Moment parlamentarischer Harmonie im Bildungsbereich. Uns als CDU-Fraktion war es von Anfang an wichtig, größtmögliche Unabhängigkeit für die Landeszentrale zu sichern. In diesem Zusammenhang - das hatten wir in der Ersten Lesung gesagt - hätten wir uns auch vorstellen können, die Landeszentrale, anders als im Gesetzentwurf vorgesehen beim Bildungsministerium, eher beim Landtag als dem vom Volk gewählten Organ anzusiedeln. In der Anhörung haben wir Beispiele anderer Bundesländer für beide Varianten gehört. Wir haben zwar insgesamt leichte Präferenzen für die Landtagslösung heraushören können, gleichzeitig aber andere Mechanismen genannt bekommen, die gleichermaßen wirken, um Transparenz und Unabhängigkeit zu stärken. Wir haben deshalb in einem Vorschlag für einen Abänderungsantrag aufgegriffen, die Rolle des Parlaments zu stärken, etwa bei der Berufung des wissenschaftlichen Beirats, denn politische Bildung braucht Vertrauen und demokratische Legitimation. Gleichzeitig war uns unter Transparenzgesichtspunkten wichtig, dass Arbeit, Schwerpunkt und Reichweite der Landeszentrale nachvollziehbar bleiben und eine regelmäßige Berichterstattung an den Landtag erfolgt. In einem gemeinsamen Abänderungsantrag mit den Kollegen der SPD-Fraktion konnten diese Nachschärfungen aufgenommen werden. Unter anderem deshalb können wir dem Gesetz heute in Gänze zustimmen. Ein weiterer zentraler Punkt, der in diesem gemeinsamen Antrag aufgegriffen werden konnte, ist die verlässliche Ausstattung der Landeszentrale. Politische Bildung braucht dauerhafte und auskömmliche Rahmenbedingungen. Deshalb war es uns wichtig, dass die notwendige personelle und sachliche Ausstattung ausdrücklich im Gesetz verankert ist. Zudem haben wir darauf geachtet, dass die saarländische Demokratiegeschichte stärker sichtbar wird. Gerade die Darstellung der wechselvollen Geschichte und Gegenwart unseres Bundeslandes sowie das Wissen darum, dass demokratische Entscheidungen grundlegende Richtungsentscheidungen für unsere Region waren, sind wertvoll. Generell ist es wichtig - das wurde in der Anhörung deutlich -, Föderalismus und seine Rolle für das Land zu verstehen und auch, warum es gerade auf Länderebene maßgebend ist, sich politisch zu interessieren und zu engagieren. Klar ist auch: Demokratie wird für viele Menschen erst greifbar, wenn sie im eigenen Umfeld erlebbar wird. Deshalb ist es richtig, die Geschichte und Gegenwart des Saarlandes stärker als Teil der Demokratiegeschichte einzubeziehen. Schließlich geht es in einem weiteren Punkt des Abänderungsantrags um wissenschaftliche Unabhängigkeit. Der wissenschaftliche Beirat soll fachliche Expertise sichern. Gleichzeitig müssen mögliche Interessenkonflikte transparent behandelt werden, statt Expertise pauschal auszuschließen. Auch dem tragen wir mit dem gemeinsamen Abänderungsantrag Rechnung. Bei diesen wesentlichen Punkten konnten wir eine richtige Gesetzesinitiative gemeinsam besser machen, deshalb stimmen wir von der CDU-Fraktion sowohl dem Abänderungsantrag als auch dem Gesetz heute zu. Entscheidend wird nun sein, dass die Landeszentrale ihre Arbeit plural, unabhängig und nah an den Bürgerinnen und Bürgern ausrichtet, im Interesse einer starken politischen Bildung und einer lebendigen Demokratie. Für diese Aufgabe wünschen wir Ihnen, Herr Dr. Harms-Immand, und Ihrem Team viel Erfolg. Wir werden Ihre Arbeit auch in Zukunft im Parlament konstruktiv begleiten. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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