Dagmar Heib
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer und Zuhörer! Wir diskutieren heute Morgen eine grundsätzliche juristische Frage, die seit vielen Jahren diskutiert wird. Die Frage des Weisungsrechts ist seit Jahren, ich will nicht sagen umstritten, aber sie wird hin und her diskutiert. Kollegin Schindelhauer hat es angesprochen, es gab in der vergangenen Legislaturperiode einen Entwurf auf Bundesebene, der aber nicht zur Debatte steht, weil es ihn jetzt nicht gibt. Kollege Schaufert, Sie hatten die Entscheidung auf europäischer Ebene angesprochen, in der damals ausgeführt wurde, dass deutsche Staatsanwaltschaften genau wegen dieses Weisungsrechts keine europäischen Haftbefehle ausstellen können, weil ihnen keine hinreichende Gewährung einer Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive zugeschrieben wurde. Es klingt dieses Gefühlte durch, was dagegen spricht, nämlich die Gefahr, dass durch dieses Weisungsrecht politische Einflussnahme auf die Justiz genommen werden könnte. Ich möchte an der Stelle ganz deutlich für uns als CDU-Fraktion sagen: Wir gehen vollsten Vertrauens davon aus, dass in unserer Judikative - die Männer und Frauen in der Staatsanwaltschaft - rechtskonform gehandelt wird, dass die Verfahren entsprechend betrieben werden und dass es da keine Einflussnahme politischer Art gibt. Ich kann für unsere Zeit, in der wir Verantwortung im Justizministerium getragen haben, sagen, dass das immer der Fall gewesen ist und dass es keine Einflussnahme gab. Dieses Ver- (Abg. Heib (CDU)) trauen setzen wir natürlich auch in die derzeitige Justizministerin, dass das so gemacht wird. Es gibt Argumente, die für das Weisungsrecht sprechen. Es ist von der Legitimationskette gesprochen worden. Das gibt uns, natürlich gerade im Parlament, Kontrollfunktion. Es bleibt für das Parlament aufgrund der Zuständigkeit und aufgrund der Verantwortung des Ministeriums, der Minister, dass wir dieses Handeln politisch verantwortbar machen und begleiten können. Ich denke, hier ist ein wichtiges, notwendiges Instrument demokratischer Rückbindung vorhanden. Ich möchte noch einmal von der Historie her daran erinnern, dass die Staatsanwaltschaft gerade geschaffen wurde, um Anklage und Urteil voneinander zu trennen. Lassen Sie mich von einer gewachsenen Gewaltenteilung sprechen. Eine vollständige Zuordnung der Staatsanwaltschaften zur Judikative würde meines Erachtens nach dieser Sichtweise die Gewaltenteilung schwächen statt stärken. Das kann nicht im Interesse der Bürger und Bürgerinnen sein. Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und arbeitet eng mit Polizei, teilweise auch mit dem Verfassungsschutz zusammen. Gerade wegen dieser Stellung wird eine politische Kontrollinstanz für erforderlich gehalten. Sie haben es angesprochen, es gab den Fall Mollath. Diesen Fall meinten Sie wahrscheinlich. Es kann durchaus ein Instrument sein, um auf gravierende Fehlentwicklungen zu reagieren, wenn sich Behörden intern nicht mehr selbst korrigieren können. Das gehört auch dazu. Dann wäre das Weisungsrecht das geeignete Mittel. Das sind alles Gründe für uns, die dafür sprechen, das Weisungsrecht aufrechtzuerhalten und Ihren Gesetzentwurf abzulehnen. Weitere Gründe dazu: Herr Fraktionsvorsitzender Dörr, Sie haben heute Morge in Ihren Wortmeldungen zweimal von „weniger Bürokratie“ gesprochen, Bürokratie, die uns erwürgt, so haben Sie es bezeichnet. Mit Ihrem Gesetzentwurf schaffen Sie Registerfristen, Berichte, Dokumentationspflichten. Wenn das nicht ein Aufbau von Bürokratie ist, was ist es sonst? Hier bleiben Sie Ihren Äußerungen überhaupt nicht treu, was durchaus schon mal vorkommt. Ich möchte auch sagen, die ausschließliche Schriftform für Weisungen ist im Verfahren starr. Die Vertraulichkeit und Funktionalität werden dadurch beeinträchtigt. Ihr Vorgehen, die Nichtigkeit nicht dokumentierter Weisungen und Klagerechte für Staatsanwälte zu schaffen, schafft meines Erachtens neue Konflikte innerhalb der Strafverfolgung. Das ist möglich. Dadurch kann es zu mehr Rechtsstreit statt zu mehr Klarheit kommen, anders als Sie sich das in Ihrer Begründung denken. Ihre Begründung für einen solchen Eingriff, um diesen neuen Weg zu gehen, ist meines Erachtens zu dürftig gewesen. Ich denke, die Gründe, die ich genannt habe, warum wir ein Weisungsrecht haben, machen deutlich, dass es richtig ist, daran festzuhalten. Ich stelle nicht in Abrede, dass Sie es nur modifizieren wollten, aber auch Ihre Modifizierung ist nicht der Weg für uns. Wir wollen das Weisungsrecht, so wie es ist, in seiner Form erhalten. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
