Nadia Schindelhauer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wenn man den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD liest, könnte man wirklich glauben, im Saarland herrsche ein massives Problem politischer Einflussnahme auf unsere Staatsanwaltschaften. Es wird suggeriert, dass im Hintergrund geheime Weisungen erteilt werden, politische Interessen Ermittlungen steuern und die Bevölkerung dem Rechtsstaat deshalb misstrauen müsse. Liebe Saarländerinnen und Saarländer, das ist schlicht falsch. Genau deswegen müssen wir den Gesetzesentwurf heute klar zurückweisen. (Beifall von der SPD.) Zunächst einmal komme ich zu den rechtlichen Grundlagen. Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland Teil der Exekutive. Sie ist an Recht und Gesetz gebunden und unterliegt dem sogenannten Weisungsrecht der vorgesetzten Behörden. Dieses Weisungsrecht ist seit Jahrzehnten gesetzlich geregelt, und zwar in den Paragrafen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Dabei handelt es sich nicht um irgendein dunkles Instrument einer politischen Einflussnahme, sondern um einen Bestandteil der demokratischen Verantwortungsstruktur unseres Staates. Die Staatsanwaltschaft handelt nicht im rechtsfreien Raum, sondern in einer Legitimationskette vom Volk über das Parlament zur Regierung und zur Verwaltung. Genau deshalb existiert das ministerielle Weisungsrecht. Zugleich ist dieses Weisungsrecht rechtlich eng begrenzt. Weisungen dürfen nur im Rahmen des Legalitätsprinzips erfolgen. Sie dürfen nicht auf justizfremden Erwägungen beruhen und sind unzulässig, wenn das Gesetz keinen Entscheidungsspielraum zulässt. Mit anderen Worten: Politische Willkür ist bereits nach geltendem Recht ausgeschlossen. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der AfD-Gesetzentwurf behauptet, es gebe geheime oder nicht dokumentierte Weisungen, die das Vertrauen in die Justiz untergraben könnten. (Abg. Schaufert (AfD): Könnten.) Das habe ich gesagt - könnten. Aber allein diese Begründung zeigt doch, worum es der AfD in Wirklichkeit geht, nicht um eine Verbesserung des Rechtsstaates, sondern um eine reine Delegitimierung. (Beifall von der SPD.) Es ist ein altbekanntes Muster dieser Fraktion. Man konstruiert zunächst ein Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen, Parlamenten, Medien sowie den Gerichten und präsentiert dann scheinbare Lösungen für Probleme, die man zuvor selbst herbeigeredet hat. Liebe Saarländerinnen und Saarländer, der Rechtsstaat im Saarland funktioniert. (Beifall von der SPD.) (Abg. Schindelhauer (SPD)) Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeiten unabhängig, professionell und auf der Grundlage des Gesetzes. Ich sage es hier ausdrücklich: Wir vertrauen unserer Justiz. (Beifall von der SPD.) Hinzu kommt, dass die AfD so tut, als gebe es keinerlei Transparenz oder Kontrolle. Das stimmt nicht. Das Weisungsrecht ist bereits durch Rechtsprechung, gesetzliche Grenzen und parlamentarische Verantwortung abgesichert. Das Bild einer geheim agierenden politischen Steuerung der Strafverfolgungsbehörde ist schlicht realitätsfern. Meine Damen und Herren, wenn man sich die aktuelle rechtspolitische Diskussion auf Bundesebene ansieht, erkennt man außerdem, dass es Überlegungen gibt, Transparenzregeln für Weisungen weiter zu präzisieren. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz aus dem Jahr 2024 sah beispielsweise vor, Schriftform und Begründungspflichten für externe Weisungen ausdrücklich zu normieren. Dieser Entwurf hatte allerdings einen völlig anderen Ansatz als der AfD-Vorschlag hier im Saarland. Er zielte auf eine sachliche Weiterentwicklung im bestehenden System ab, nicht auf eine politische Skandalisierung. Genau das ist der Unterschied, liebe Kolleginnen und Kollegen, die demokratischen Parteien diskutieren die Reformen, um das System zu verbessern, die AfD versucht, Vertrauen zu zerstören, um politisch Kapital daraus zu schlagen. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist daher aus mehreren Gründen abzulehnen. Erstens, es gibt keinen belegbaren Missstand im Saarland, der eine solche Regelung überhaupt erforderlich macht. Zweitens, der Entwurf erzeugt einen falschen Eindruck systematischer politischer Einflussnahme und untergräbt damit auch bewusst das Vertrauen in unsere Strafverfolgungsbehörden. Drittens, er ignoriert die bestehenden rechtlichen Grenzen und Kontrollmechanismen des Weisungsrechts. (Abg. Schaufert (AfD): Viertens, er ist von der AfD.) Nein, das zwar auch, aber das meine ich nicht, sondern viertens, dieses Gesetz auf Landesebene übersieht die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz auf Bundesebene zum Gerichtsverfassungsgesetz. Der Bund hat eine abschließende Regelung getroffen, womit eine Sperrwirkung zulasten der Länder eintritt. Das heißt, dieses Gesetz könnte so auf Landesebene sowieso nicht erlassen werden. (Beifall von der SPD.) Fünftens, vielleicht am wichtigsten: Die AfD versucht erneut, die Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats in Zweifel zu ziehen. Dem stellen wir uns entschieden entgegen! (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Dieses Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass man ständig Misstrauen sät. Es entsteht durch verantwortungsvolle Politik, durch transparente Verfahren und durch starke Institutionen. Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verdienen dieses Vertrauen und sie verdienen es auch, dass wir diese Arbeit nicht aus parteipolitischen Gründen diskreditieren. Deshalb sage ich es für die SPD-Fraktion noch einmal ganz klar: Wir stehen zu unserem Rechtsstaat, wir stehen zu unserer Justiz und deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf entschieden ab. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
