Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet die Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme. Dieses Gesetz stellt die Grundlage für eine Vielzahl von Fach- und Funktionsweiterbildungen in den Gesundheits- und Pflegefachberufen dar, die in den jeweiligen einschlägigen Verordnungen näher konkretisiert werden. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, das Gesetz an die geltenden europarechtlichen Vorgaben anzupassen und damit mehr Rechtssicherheit und mehr Mobilität für Fachkräfte zu schaffen sowie eine ordnungsgemäße Umsetzung europäischen Rechts zu gewährleisten. Konkret geht es um die Umsetzung der Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie der EU. Diese Richtlinie regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union und soll sicherstellen, dass Fachkräfte ihre beruflichen Leistungen auch grenzüberschreitend erbringen können. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Berufsanerkennungsrichtlinie in landesrechtlichen sowie vereinzelt in bundesrechtlichen Vorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden ist. Dies betrifft unter anderem die vorübergehende Dienstleistungserbringung bei Weiterbildungsbezeichnungen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege. Nach europäischem Recht muss es Fachkräften aus anderen Mitgliedstaaten möglich sein, ihre Leistungen vorübergehend und gelegentlich auch ohne vorherige formale Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung zu erbringen. Das derzeitige saarländische Recht sieht diese Möglichkeit bislang nicht im erforderlichen Umfang vor. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf korrigieren wir diese Abweichung und tragen dazu bei, dass der Vorwurf der Europäischen Kommission gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus einem Vertragsverletzungsverfahren ausgeräumt werden kann. Künftig wird es gemäß den europarechtlichen Vorgaben möglich sein, dass Angehörige entsprechender Gesundheitsberufe aus anderen Mitgliedsstaaten vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen erbringen können, ohne zuvor ein vollständiges Anerkennungsverfahren für ihre Weiterbildungsbezeichnungen durchlaufen zu müssen. Dabei bleibt selbstverständlich gewährleistet, dass Patientensicherheit und Qualitätsstandards gewahrt bleiben. Dies wird durch eine vorgeschriebene Meldepflicht und dem hiermit im Zusammenhang stehenden Verfahren sichergestellt, wonach der zuständigen Behörde vor der erstmaligen Dienstleistungserbringung verschiedene Bescheinigungen vorzulegen sind, welche die zuständige Behörde auf die geeignete Qualifikation der dienstleistungserbringenden Person hin überprüft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist eine notwendige, sachgerechte und europarechtskonforme Anpassung unseres Landesrechts. Er trägt dazu bei, bestehende Regelungslücken zu schließen und unsere berufsrechtlichen Regelungen im Gesundheitswesen mit den Anforderungen des europäischen Binnenmarktes in Einklang zu bringen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens darf ich Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf bitten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
