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Reinhold Jost

18.03.2026 Sitzungen 17/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnen gehört zu den großen sozialen Fragen unserer Zeit. Die Wohnmöglichkeiten entscheiden beispielsweise darüber, ob Familien eine Zukunftsperspektive haben, ob junge Menschen im Saarland bleiben können und ob unsere Städte und Gemeinden lebendige Orte für alle Generationen sind. Im Saarland hat Wohnen eine ganz besondere Bedeutung: In kaum einem anderen Bundesland leben so viele Menschen in den eigenen vier Wänden wie bei uns. Das eigene Haus, die eigene Wohnung, das bedeutet für viele Saarländerinnen und Saarländer ein Stück Sicherheit, ein Stück Lebensleistung, ein Stück Heimat, umgangssprachlich: ein Geheischnis. Gleichzeitig aber stehen unsere Kommunen vor der Aufgabe, ausreichend Wohnraum zu schaffen und dabei verantwortungsvoll mit einer Ressource umzugehen, die nicht vermehrbar ist: unserer Fläche und unserem Grund und Boden. Genau hier setzt moderne Landesplanung an. Sie entscheidet mit darüber, wie sich unser Land entwickelt, wo neue Wohnungen entstehen können, wie wir unsere Landschaft schützen und wie wir Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Landesplanungsgesetzes leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Wir stellen zunächst sicher, dass unser Landesrecht wieder vollständig mit dem Bundesrecht im Einklang steht. Seit der letzten Änderung des Saarländischen Landesplanungsgesetzes im Jahr 2021 ist das Raumordnungsgesetz des Bundes mehrfach angepasst worden, zuletzt im August 2025. Diese Änderungen müssen selbstverständlich auch im Landesrecht nachvollzogen werden. Das ist notwendig für Rechtsklarheit, Planungssicherheit und eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und Kommunen. Dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, passen wir insbesondere Verweisungen an, gleichen zentrale Begriffe an und übernehmen die neue Paragrafenstruktur des Raumordnungsgesetzes. Doch der Gesetzentwurf geht über diese redaktionellen Anpassungen hinaus, denn er schafft auch eine inhaltliche Weiterentwicklung unseres Landesplanungsrechts. Künftig sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, sogenannte Wohnsiedlungsentwicklungskonzepte aufzustellen. In diesen Konzepten können - unter angemessener Öffentlichkeitsbeteiligung - auch realisierbare Wohnbauflächenpotenziale planerisch bestimmt werden. Damit geben wir den Kommunen ein wichtiges Instrument an die Hand, um ihre Wohnbauentwicklung strategisch zu steuern, denn die Kommunen wissen am besten, wo Entwicklung sinnvoll ist, wo Infrastruktur vorhanden ist und wo Wohnraum tatsächlich gebraucht wird. Für diese Möglichkeit wird in § 3 Absatz 4 des Gesetzentwurfs eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage geschaffen. Dies ist auch aus rechtsstaatlichen Gründen erforderlich, um dem Vorbehalt des Gesetzes Rechnung zu tragen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an diese Stelle nicht um den sprichwörtlichen Elefanten im Raum herumtänzeln. Lassen Sie mich ihn direkt ansprechen: Diese Regelung steht in engem Zusammenhang mit dem Landesentwicklungsplan Saarland. Die landesplanerischen Vorgaben zur Wohnsiedlungsentwicklung wurden dort grundlegend weiterentwickelt. Der bisherige Landesentwicklungsplan stammt aus dem Jahr 2006. Seitdem haben sich viele Rahmenbedingungen verändert: demografisch, wirtschaftlich, aber auch gesellschaftlich. Unser Ziel ist es deshalb, den Gemeinden gegenüber den bisherigen Regelungen des Landesentwicklungsplans aus dem Jahr 2006 mehr Flexibilität und eine stärkere Orientierung an den örtlichen Gegebenheiten zu ermöglichen. Der neue Landesentwicklungsplan trägt mehrere zentrale Leitgedanken. Erstens stärken wir die zentralen Orte und die Siedlungsachsen im Land. Städte und Gemeinden mit wichtigen Versorgungsfunktionen sollen weiterhin als leistungsfähige Zentren für Wohnen, Arbeiten, Bildung, Kultur und Dienstleistungen entwickelt werden. Damit sichern wir die Daseinsvorsorge und sorgen dafür, dass Infrastruktur, Mobilität und öffentliche Einrichtungen effizient genutzt werden können. Zweitens verfolgt der LEP das Prinzip einer kompakten und nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Neue Wohn- und Siedlungsflächen sollen sich vor allem an bestehenden Siedlungsstrukturen, zentralen Orten und gut angebundenen Verkehrsachsen orientieren. Dieses Prinzip der kurzen Wege trägt dazu bei, Verkehr zu reduzieren, vorhandene Infrastruktur besser zu nutzen und gleichzeitig den Flächenverbrauch zu begrenzen. Drittens stärken wir mit dem neuen Plan die Handlungsmöglichkeiten unserer Kommunen. Künftig können Gemeinden Wohnsiedlungsentwicklungskonzepte erarbeiten, in denen sie auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten und Bedarfe ihre Wohnbauflächenentwicklung strategisch planen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schlage ich nun den Bogen zu dem heute eingebrachten Gesetzentwurf. Genau für diese Wohnsiedlungsentwicklungskonzepte schaffen wir mit der Änderung des Saarländischen Landesplanungsgesetzes die notwendige gesetzliche Grundlage. Unser Ziel ist es, den LEP möglichst rechtssicher auszugestalten und die Wohnsiedlungsentwicklungskonzepte auf einem rechtssicheren Fundament aufzubauen. Der Gesetzentwurf ist damit das Ergebnis eines langen regierungsinternen, aber auch eines externen Entscheidungs- und Anregungsprozesses. Meine Damen und Herren, gleichzeitig umfasst der Landesentwicklungsplan selbstverständlich noch weitere wichtige Themenfelder der räumlichen Entwicklung unseres Landes. Dazu gehören etwa die Sicherung wertvoller Freiräume und regionaler Grünzüge, der Schutz von Natur- und Wasserressourcen sowie Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Ebenso berücksichtigt der Plan die Belange der Landwirtschaft und der Rohstoffsicherung, er schafft planerische Voraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklung und Infrastruktur und trägt den Anforderungen der Energiewende Rechnung, etwa beim Ausbau erneuerbarer Energien und der notwendigen Energie- und Infrastruktur. Der Landesentwicklungsplan verfolgt damit einen umfassenden Ansatz: Er bringt Wohnen, Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Landwirtschaft und Naturschutz in ein ausgewogenes räumliches Konzept für unser Land. Damit schließt sich auch gewissermaßen wieder der Kreis zu dem Punkt, mit dem ich begonnen habe: Wohnen gehört zu den zentralen Fragen unserer Zeit, es ist sozusagen der planerische „Circle of Life“ unserer Landesentwicklung. Nun wissen wir alle: Dieser Kreis hat sich in den vergangenen Jahren durchaus länger gedreht, als ursprünglich vorgesehen - zu lange, wie ich finde. Zeitweise hätte man fast den Eindruck gewinnen können, er entwickle sich zu einer Endlosschleife. Aber ich bin zuversichtlich: Wir sind auf den richtigen Weg und inzwischen auch auf der Zielgerade angekommen. Die nunmehr zweite Öffentlichkeitsbeteiligung ist inzwischen abgeschlossen und das zuständige Referat in meinem Haus arbeitet mit Hochdruck an der Auswertung. Mit der kommunalen Seite pflegen wir gute und konstruktive Gespräche, zuletzt gestern mit dem Präsidium des Städteund Gemeindetages. Die Rückmeldungen, die wir dazu bekommen haben, gehen in die richtige Richtung. Es gab Lob und Anerkennung für das, was man erreicht hat, und Bitten und Erwartungshaltungen für das, was noch erwartet wird. Wir werden versuchen, das aufeinander abzustimmen. Ich sage ganz bewusst: Wir haben ein Interesse daran, eine möglichst einvernehmliche Regelung zu finden, aber wir werden das nach rechtssicheren und klar nachvollziehbaren Kriterien ausrichten. Ich bin dankbar für jede Anregung und jeden Hinweis. Mit der kommunalen Anregung werden wir genauso verantwortungsbewusst umgehen wie mit anderen Anregungen aus der Runde der Träger öffentlicher Belange. Wir werden beispielsweise die von der kommunalen Seite kritisierten landesplanerisch vorgegebenen Korrekturfaktoren für die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs noch einmal auf den Prüfstand stellen, also auch nachvollziehen, dass sich die demografische Entwicklung in den letzten Jahren Gott sei Dank anders dargestellt hat, als das noch vor zehn Jahren prognostiziert worden war. Wir wollen und werden auch versuchen, mit Blick auf die Handhabbarkeit und den Nachweis dessen, was man beim Aktivieren von bereits baureifen Grundstücken unter Beweis gestellt hat, wollen und werden wir versuchen, ein Entgegenkommen zu zeigen wie in anderen Bereichen auch. Ich bin dankbar und froh für jeden Hinweis, ich sage aber auch: Es muss am Ende rechtssicher abgebildet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird auch weiterhin Möglichkeiten geben, Dinge, die in diesem relativ schlank gehaltenen Landesentwicklungsplan vielleicht nicht abgebildet sind, in die Umsetzung zu bringen. Es wird auch weiterhin Zielabweichungsverfahren geben, und wir werden auch mit Blick auf die Bestandsgarantie das, was bisher an Vorarbeiten, beispielsweise für die Baugebiete, Gewerbegebiete oder andere planerische Feststellungen geleistet wurde, berücksichtigen. Wir werden uns auch noch mal mit der einen oder anderen Vorranggebiets-Festlegung beschäftigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind fast am Ende eines sehr langen - wie ich finde auch zu langen - Verfahrens angelangt. Wenn wir uns mit den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung auseinandergesetzt haben, können wir einen weiteren wichtigen Meilenstein in diesem langwierigen Verfahren erreichen und auch das Parlament beteiligen. Wir sind und waren bemüht, das Parlament stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. So haben wir mehrfach im Innenausschuss zum Sachstand ausgeführt und haben zuletzt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung den aktuellen Entwurfsstand des LEP dem Landtag vorab zugeleitet - vorab deshalb, weil das offizielle Beteiligungsverfahren erst nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen kann. Eines kann ich Ihnen an dieser Stelle aber versprechen: Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird bei Weitem nicht mehr so viel Zeit in Anspruch nehmen, wie es bei der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung der Fall war. Wir streben eine Ministerratsbefassung bis zur Sommerpause an. So könnte der Landesentwicklungsplan noch im Laufe dieses Jahres in Kraft treten. Daran haben sowohl die Kommunen als auch das Land ein gemeinsames Interesse, damit endlich Klarheit besteht. Hierfür braucht es aber auch Ihre Zustimmung zum Entwurf zur Änderung des Saarländischen Landesplanungsgesetzes, der, wie bereits dargestellt, nicht nur die notwendige Anpassung unseres Landesrechts an das Bundesrecht schafft, sondern besonders auch eine moderne Grundlage für eine bedarfsgerechte und flächenschonende Wohnraumentwicklung im Saarland darstellt. - Ich bitte um Zustimmung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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