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Sascha Haas

SPD 18.03.2026 Sitzungen 17/46

Aller guten Dinge sind drei, Frau Präsidentin. Ich fahre in meiner Rede fort. Die Ministerpräsidentin hat es gesagt: Die Landesmedienanstalt hat ganz andere Aufgaben bekommen. Sie ist eine rechtsanwendende Behörde geworden. Sie vollzieht medienrechtliche Vorschriften. Sie erlässt Verwaltungsakte mit Außenwirkung. Sie ist in sehr komplexen Verfahren vertreten. Sie bewegt sich in einem Umfeld vom Digital Services Act über das Europäische Medienfreiheitsgesetz und vielen europäischen Vorgaben. Diese Aufgabe ist also juristisch anspruchsvoller geworden. Deswegen haben wir schon 2023 mit Regelungen begonnen, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Wir haben damals geregelt, dass keine Beamtin/kein Beamter auf Zeit mehr an die Spitze gewählt wird, sondern künftig eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mit einem Dienstvertrag. Ich möchte auch sagen: Wer sich mit den Finanzen der Landesmedienanstalt beschäftigt, der weiß, dass das die richtige Antwort darauf ist, die Landesmedienanstalt in Zukunft finanziell abzusichern. Damit wir überhaupt eine eigene Landesmedienanstalt haben können, gehört auch dieser Punkt dazu. Deswegen ist es richtig, dass die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf genau das regeln will: keine Beamten mehr, sondern Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. (Beifall von der SPD.) Genauso wichtig finde ich: Wenn es um den Medienrat geht, der die Hausspitze wählt, der aber auch das Selbstverwaltungsorgan ist, müssen wir genauer hinschauen. Es muss also Erlöschensgründe, Ausschlussgründe, aber auch gute Compliance-Regeln geben. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in Medienrat und Gremien des Saarländischen Rundfunks wird ausgeschlossen. Wer Rechtsgeschäfte mit der LMS führt, kann nicht im Medienrat sein, beziehungsweise wer im Medienrat ist, darf keine Rechtsgeschäfte mit der Landesmedienanstalt machen. Aber auch wirtschaftliche oder sonstige Interessen, die eine unabhängige Amtsführung gefährden können, werden stärker begrenzt. Das ist keine Kleinigkeit. Es ist eine saubere Institutionsgestaltung. Ich sage wieder: Wer Vertrauen in die Aufsichtsgremien will, darf am Ende nicht Interessenkollisionen verwalten, sondern muss sie verhindern. Das tut dieser Gesetzentwurf ganz klar. Schließlich - das wurde auch angesprochen - bauen wir Bürokratie ab. Berichtspflichten für die Landesmedienanstalt, aber auch für den Saarländischen Rundfunk werden vereinfacht. Bisher galten dieselben Regelungen wie bei großen Konzernen, in Zukunft ist es weniger Bürokratie. Auch das hilft, um einer kleinen Landesmedienanstalt unterstützend zur Seite zu stehen. Weniger Bürokratie heißt effizienter arbeiten, das heißt aber nicht weniger Kontrolle, sondern die Konzentration auf den eigentlichen Auftrag. Ich möchte zusammenfassen: Dieser Gesetzentwurf ist alles andere als das, was die CDU in ihrer Rede vorgemacht hat. Das ist ein wichtiges Gesetz für ein zukunftsfestes, modernes saarländisches Medienrecht. Es ist eine rechtssichere Grundlage für die Landesmedienanstalt. Es sichert ihre Unabhängigkeit, gibt klare Compliance-Regeln. Gremienklarheit und institutionelle Sauberkeit werden festgelegt. Am Ende muss man sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Während die Fraktion der CDU noch im alten Denken verhaftet ist, machen wir verantwortungsvolle Medienpolitik, (Sprechen der Abgeordneten Schäfer (CDU) und Toscani (CDU)) weil Medienpolitik für uns nicht irgendein Nebengeschäft ist, sondern etwas Wichtiges, um Vertrauen in die Demokratie zu stärken. Deswegen werbe ich um Zustimmung in Erster Lesung bei gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien. Wir können gerne in einer Anhörung darüber diskutieren, was Sie besser machen wollen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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