landtag-saar.de ↗

Sascha Haas

SPD 18.03.2026 Sitzungen 17/46

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wie gesagt, ich glaube, die Reaktion der CDU-Landtagsfraktion sagt an dieser Stelle mehr als jedes Wort, das ich dazu noch verlieren sollte. (Beifall von der SPD. - Zuruf der Abgeordne- ten Schmitt-Lang (CDU).) Süß ist etwas anderes, Frau Schmitt-Lang. Ich finde es nicht süß, wenn man das eigene Verhalten vielleicht nicht reflektiert, nicht nachdenkt, wie Sie es gerade zeigen. (Weitere Zurufe der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU).) Ich finde es auch schade, dass man aus dieser wirklich wichtigen Strukturreform - Frau Schmitt-Lang, reden Sie ruhig weiter - am Ende eine Personaldebatte macht. (Abg. Schäfer (CDU): Sozialdemokratisie- rung!) Ach, Sozialdemokratisierung, Herr Schäfer, kommen Sie! Sie machen am Ende aus diesem Gesetzentwurf eine Personaldebatte. Und das, muss ich echt sagen, ist traurig. (Beifall von der SPD.) Das zeigt, dass Sie in einem alten Denken verhaftet sind, dass Sie nicht wahrnehmen, was auf dieser Welt passiert, was in der Medienlandschaft passiert und dass wir hier im Saarland die Landesmedienanstalt eben so aufstellen müssen, dass sie genau auf diese Herausforderungen unserer Zeit anständig reagieren kann. Darüber sollten Sie sich mal Gedanken machen statt über irgendwelche Lebensläufe, die Sie am Rednerpult verteidigt haben. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Wagner (CDU).) Deswegen redet man hier nicht über einzelne Personen, man redet über ein Gesetz, das Rechtssicherheit, klare Strukturen, aber eben auch die Zukunftsfähigkeit der Landesmedienanstalt sichert. Dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich nichts weiter sagen. Ich glaube, (Abg. Haas (SPD)) der eigentliche Maßstab dieser Debatte ist damit benannt. Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, den auch die Ministerpräsidentin bei der Einbringung des Gesetzes genannt hat: Es ist kein Gesetzentwurf, der irgendwie vom Himmel fällt. Wir haben 2023 angefangen, das Medienrecht im Saarland zu modernisieren. Dazu gehörte das SR-Gesetz und dazu gehörten auch viele andere medienrechtliche Regelungen. Deswegen bin ich ein bisschen verwundert, dass Sie sagen, dass vieles von dem, was Sie jetzt erst bemerkt haben, ganz plötzlich vor der neuen Amtsperiode einer Direktorin, eines Direktors oder eben auch des Medienrats noch schnell auf den Weg gebracht worden wäre. (Abg. Wagner (CDU): Es waren doch zwei Jahre Zeit.) Ich weiß nicht, wo Sie bei der Debatte 2023 waren, denn da haben wir auch schon viele Dinge auf den Weg gebracht, auf die ich jetzt näher eingehen will. Ich glaube, es lohnt sich, auf den Kern des Gesetzes zu schauen. Am Ende schafft dieses Gesetz eine saubere Rechtsgrundlage. Es schafft eine Unabhängigkeit der Organisation und eben nicht mehr die parteipolitische Einflussnahme. Es schärft die Regelung für den Medienrat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, dass auch die Begründung des Gesetzes es gut zusammenfasst: Die Novelle dient der Stärkung einer staatsfernen Medienaufsicht, der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und auch der besseren Umsetzung des Mediengesetzes. Ein Punkt, den auch die Ministerpräsidentin angesprochen hat, ist: Das Digitale-Dienste-Gesetz verpflichtet uns, diese bundesrechtlichen Neuregelungen in unserem Landesrecht umzusetzen. Deswegen müssen wir neben Verweisen auch Zuständigkeiten und Aufsichtsbefugnisse anpassen. Das betrifft insbesondere die Möglichkeit der Landesmedienanstalt, bei Impressumsverstößen, aber auch bei Ordnungswidrigkeiten, die eben in der Einbringungsrede dargestellt wurden, wirksam tätig zu werden. Anders gesagt: Wer eine funktionierende Medienaufsicht in diesem Land will, der muss dafür sorgen, dass die zuständige Behörde auf einer belastbaren gesetzlichen Grundlage handeln kann. Rechtsstaatlichkeit beginnt eben nicht beim guten Willen, sondern bei klaren Zuständigkeiten. Deswegen ist auch ein zweiter Punkt politisch zentral. Wir haben damals, 2023, den parteipolitischen Einfluss im Rundfunkrat und auch im Medienrat bewusst zurückgedrängt. Ich sitze selbst im Rundfunkrat, wie auch der Kollege Wagner. Es ist richtig, dass die Fraktionen, die im Landtag vertreten sind, Mitglied des Rundfunkrates sind. Es war aber auch die richtige Entscheidung, dass diese Mitglieder nicht mehr stimmberechtigt sind, denn das schafft echte Staatsferne, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Der Gesetzentwurf sagt auch, dass die - - (Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).) Ja, das können Sie gerne Quatsch finden. Ich finde, es ist echte Staatsferne. Es ist auch wichtig, dass wir in diesem Gesetz regeln, dass die Mitglieder des Medienrates nicht mehr an Aufträge und Weisungen gebunden sind. Ich sage ganz klar an die CDU-Fraktion: Die Botschaft war damals klar und sie ist es jetzt genauso: Weniger parteipolitischer Zugriff heißt mehr unabhängige Selbstverwaltung. Genau diese Linie führen wir jetzt weiter. (Beifall von der SPD.) Das stärkt am Ende auch das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und in die Landesmedienanstalt. Das können Sie anders sehen. Ich finde, das ist ein wichtiger Punkt, gerade in der Debatte, wenn es um Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. (Beifall von der SPD. - Zuruf von der CDU.) Genau zu dieser Reformlinie gehört ausdrücklich, dass wir eine Neuregelung für die Hausspitze der Landesmedienanstalt treffen, denn Staatsferne zeigt sich nicht nur bei der Zusammensetzung der Gremien. Staatsferne zeigt sich auch darin, wer über die Leitung einer solchen Behörde entscheidet und nach welchen Regeln dies geschieht. Bereits 2023 haben wir gesagt - genauso wie beim Rundfunkrat, ich erinnere Sie gerne daran, Herr Wagner -: Nicht mehr der Landtag wählt die Hausspitze der Landesmedienanstalt, sondern der pluralistisch besetzte Medienrat. (Zuruf des Abgeordneten Wagner (CDU).) Das ist richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist staatsfern. (Beifall von der SPD. - Anhaltendes Spre- chen der Abgeordneten Commerçon (SPD) und Wagner (CDU).) Wenn wir die neue Amtsperiode vor uns haben und allein an der Anzahl der vielen Medienänderungsstaatsverträge, die wir in diesem Hohen Haus in letzter Zeit diskutiert haben, sehen, was sich alles verändert hat, dann muss sich auch das Anforderungsprofil an die Hausspitze dementsprechend anpassen. (Zuruf des Abgeordneten Toscani (CDU).) Deswegen ist es richtig, dass die Regierung in diesem Gesetzentwurf gesagt hat: Wir brauchen einen Volljuristen/eine Volljuristin mit der Befähigung zum Richteramt. Das ist kein Selbstzweck, sondern das ist wichtig, um diese Positi- (Abg. Haas (SPD)) on ordentlich ausführen zu können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD. - Lautes Sprechen der Abgeordneten Commerçon (SPD) und Wag- ner (CDU).) Ich kann noch mal auf das verweisen, was die Ministerpräsidentin gesagt hat: Die LMS - -

Alle Reden von Sascha Haas Protokoll ↗