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Frank Wagner

CDU 18.03.2026 Sitzungen 17/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das saarländische Medienrecht muss an das Digitale-Dienste-Gesetz angepasst werden. Das haben wir eben dargestellt bekommen. Es braucht klare Zuständigkeiten, klare Eingriffsbefugnisse und klare Sanktionen im digitalen Raum. Auch weniger unnötige Bürokratie bei Berichtspflichten und der Rechnungslegung ist grundsätzlich richtig. Diese Anpassungen sind schwerpunktmäßig im Aufgabenbereich der Landesmedienanstalt angesiedelt. Von daher ist es ein gutes Zeichen, dass die Direktorin Ruth Meyer heute Morgen anwesend ist. Ich will am Anfang kurz auf die Arbeit der vergangenen Jahre eingehen. In nicht einfachen beziehungsweise schwierigen Zeiten - das muss man jedem noch einmal vor Augen führen -, nämlich in Zeiten der Pandemie und in Zeiten von zunehmendem Hass und zunehmender Hetze - wir haben es eben von der Ministerpräsidentin gehört -, in Zeiten einer neuen Dynamik im Internet in unterschiedlichen Foren und in Zeiten von Einsparmaßnahmen wurde von der Direktorin und dem gesamten Team der Landesmedienanstalt ein hervorragender Job gemacht. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit der vergangenen Jahre. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Im Übrigen fand die Wahl damals zu Zeiten der Großen Koalition statt. Mit Stimmenmehr- (Abg. Wagner (CDU)) heit von CDU und SPD wurde die Direktorin gewählt. Direkt nach Amtsantritt wurden wertvolle Kooperationen im Bereich des DFKI abgeschlossen, die die Aufsichtsarbeit aller Medienanstalten bundesweit mit Hilfe von KI bereichern. Von daher ist es gelungen, federführend für die anderen Landesmedienanstalten eine zentrale Aufgabe in dem wichtigen Themenfeld KI zu übernehmen. Die Landesmedienanstalt Saarland wird bundesweit wieder ernst genommen und geschätzt. Das ist ein ganz wichtiges Zeichen. Darüber hinaus gibt es den Aufbau erfolgreicher Kooperationen. Die Nachfrage nach den bewährten Medienkompetenzangeboten ist weiterhin sehr hoch, obwohl diese Kooperationen durch die Novelle des Saarländischen Mediengesetzes mittlerweile kostenpflichtig sind. Trotzdem gibt es im Bereich der Kitas und Schulen, der HBK und des Gesundheitsnetzwerkes eine sehr hohe Nachfrage nach diesen Kooperationen. Ich komme nun zum Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur eine Anpassung an das Digitale-Dienste-Gesetz. Er ist schon gar nicht nur eine redaktionelle Überarbeitung. Die Landesregierung versucht, diese Novelle kleiner zu machen, als sie tatsächlich ist. In Wahrheit handelt es sich um ein inhaltliches Änderungsgesetz, das tief in die Organisation, die Personalstruktur und die personelle Zukunft der LMS eingreift. Genau das ist das Problem. Wenn diese Anpassung beim Digitale-Dienste-Gesetz notwendig ist - und das ist sie, das will ich an der Stelle betonen -, warum kommt sie dann erst jetzt? Warum wurde dieser Weg nicht frühzeitig eingeschlagen und sauber und schlank umgesetzt? - Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier eine notwendige Rechtsanpassung genutzt wird, um gleichzeitig institutionell und personell Fakten zu schaffen. Genau das geht an dieser Stelle zu weit, denn was hier als Stärkung staatsferner Medienaufsicht verkauft wird, ist in Wahrheit keine saubere Neuordnung, sondern eine erklärungsbedürftige Zwischenlösung. Keine neuen Beamtenverhältnisse mehr ab dem 01. Juni 2026 - das ist ein schwerer Eingriff in die Personalstruktur der LMS. Es wird sehr schwierig sein, dort gut zu besetzen. Gleichzeitig bleibt die Dienstherrenfunktion für bestehende Beamtenverhältnisse bestehen. Das ist nicht konsequent. Das ist nicht klar und schon gar nicht die große rechtspolitische Linie, die hier verkauft werden soll. (Beifall von der CDU.) Nun komme ich zu den neuen Vorgaben bezüglich des Direktoriums. Hier geht es ans Eingemachte. Ich habe von Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, eben vermisst, dass einmal dargestellt wird, warum man diesen Punkt jetzt so anpackt, wie es im Gesetz drin ist. Ich bin einmal gespannt. (Zuruf von der SPD: Das hat sie gesagt.) Ich habe vieles in Nebensätzen gehört, aber ganz klar ist es nicht herausgearbeitet worden. Besonders problematisch ist die neue Volljuristenpflicht bei den Direktoren der LMS. Natürlich braucht die Leitung einer Landesmedienanstalt hohe juristische Kompetenz. (Lachen bei der SPD.) Das Lachen wird Ihnen nachher noch vergehen. Warten Sie einmal ab, was gleich noch kommt. Darüber muss man nicht streiten, aber ich frage mich, warum das zwingend über die Befähigung zum Richteramt definiert werden muss. Warum wird dieses Bewerberfeld so eng gezogen und warum ausgerechnet jetzt, wenn die Begründung zugleich ausdrücklich auf die nächste Amtszeit im Jahr 2027 abgestellt ist? - Wer kurz vor der nächsten Leitungsentscheidung die Spielregeln so verändert, dass der Kreis möglicher Kandidatinnen und Kandidaten deutlich kleiner wird, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es hier nicht nur um Medienrecht geht, sondern auch um personelle Vorfestlegungen. (Beifall von der CDU.) Der Medienrat hat sich ganz klar dagegen positioniert, dass der Bewerberkreis durch die Vorschrift Volljurist jetzt so eng gefasst wird. Das ist ein klares Votum des Medienrates. Hinzu kommt, dass jede überzeugende Bestands- und Übergangslogik fehlt. Das ist ein entscheidender Punkt. Es geht nicht um einen Anspruch auf Wiederwahl, aber es geht sehr wohl um Fairness, institutionelle Kontinuität und die Frage, ob Erfahrung und bewährte Amtsführung überhaupt noch eine Rolle spielen. Das habe ich eben dargestellt. Dort besteht Erfahrung. Da hat jemand in den vergangenen Jahren gezeigt, dass man es kann, und hat die Landesmedienanstalt entsprechend weiterentwickelt. (Beifall von der CDU.) An der Stelle muss ich sagen, dass die Fairness fehlt. Die aktuelle Direktorin kann sich mit diesem Gesetzentwurf nicht mehr bewerben. Es ist keine Bewerbung mehr möglich. Wo ist dort ein fairer Prozess? - Es lohnt sich der Blick in die Gesetze anderer Bundesländer, unter anderem von Hamburg und Schleswig-Holstein. Darauf wurde eben eingegangen. Dort ist es möglich. Es besteht ein Bestandsschutz. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Medienrates kann im Falle der beabsichtigten Wiederwahl von einer Ausschreibung abgesehen werden. Das ist dort im Übrigen auch passiert. In Thüringen gibt es ebenfalls Bestandsschutz. Es ist festgeschrieben, dass eine Wiederwahl ermöglicht werden muss. Ich gebe eine Gesamtbetrachtung über alle Landesmedienanstalten. Nur drei Medienanstalten schreiben die Befähigung zum Richteramt ver- (Abg. Wagner (CDU)) bindlich vor, sechs machen dem Medienrat keinerlei Vorgaben und fünf sehen vergleichbare Voraussetzungen vor wie bislang die LMS - unter anderem die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst, wie sie bei der aktuellen Direktorin besteht. Wenn eine notwendige Digitale-Dienste-Gesetz-Anpassung nun genutzt wird, um gleichzeitig die personellen Spielregeln an der Spitze der LMS neu zu schreiben, dann drängt sich der Eindruck eines inhaltlichen Änderungsgesetzes auf. Dann drängt sich auch der Eindruck einer politischen Umfärbung auf. Hier ist sie wieder die oft zitierte Sozialdemokratisierung. Sie ist jetzt, sehr geehrte Damen und Herren, bei der Landesmedienanstalt angekommen. Auf kaltem Weg soll eine weitere Wahl der LMS-Direktorin verhindert werden. Wer so vorgeht, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es hier nicht alleine um Medienrecht, sondern auch um parteipolitische Personalsteuerung geht. Der Eindruck roten Klüngels ist jedenfalls nicht einfach wegzuwischen. (Beifall von der CDU.) Der Blick in die vergangenen Monate zeigt das eindrucksvoll. Ich schaue zum Innenminister. Was haben wir bei der Stelle des Polizeipräsidenten erlebt? - Darauf sind wir sehr intensiv eingegangen. Was haben wir beim Thema Saarstahl erlebt? - Alle führenden Positionen sind ausschließlich mit Sozialdemokraten besetzt. (Unmutsbekundungen bei der SPD.) Zum Mediengesetz kann ich nur sagen, dass der größte Schaden dort durch erheblichen Druck noch abgewendet wurde. (Zurufe der Abgeordneten Ahr (SPD) und Si- samci (SPD).) Es ist Ihnen nicht gelungen, an entscheidenden Personalstellen mit entsprechenden Veränderungen derartige Umstrukturierungen beim SR vorzunehmen. Ich gebe eines der neuesten Beispiele mit Blick auf die KEF. Jahrelang war der renommierte Experte im Verfassungsrecht Prof. Dr. Ulli Meyer Mitglied der KEF. Was ist passiert? - Er wurde abberufen - nicht wegen seiner Kenntnis und Kompetenz, sondern weil er das falsche Parteibuch hat. Das ist die Wahrheit, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall von der CDU. - Zuruf des Abgeordne- ten Commerçon (SPD).) Jetzt bringe ich noch ein Beispiel aus der jüngsten Geschichte. Ich bin davon überzeugt, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren der SPD, sich an dieses Beispiel angelehnt haben. Ich blicke in das Jahr 2016 und nach Nordrhein-Westfalen. Dort wurde die Wiederwahl des Direktors der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen von der damaligen rot-grünen Landesregierung verhindert, denn es gab in der entsprechenden Novelle die neue Vorschrift Volljurist - genau das Gleiche, was hier passiert ist. Wer war damals Direktor der Landesmedienanstalt? - Nicht irgendjemand, sondern Prof. Dr. Jürgen Brautmeier. Es lohnt sich, einmal nachzuschauen, welche Kompetenz dieser Herr Prof. Dr. Brautmeier mitbringt. CDU-Mitglied zu sein, war an der Stelle leider sein Pech. Er wurde durch dieses Gesetz abserviert. Das ist passiert. Es gab harte Debatten im Landtag Nordrhein-Westfalen und Rechtsstreitigkeiten, aber Brautmeier war weg. Man sprach damals von der Lex Brautmeier. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin überzeugt, die SPD im Saarland möchte hier eine Lex Meyer durchziehen, und das werden wir nicht mitmachen! (Beifall von der CDU.) Ich bin aber noch nicht am Ende, es geht weiter. Was ist mit dem zuständigen Staatssekretär - von der SPD, selbstverständlich - Marc Jan Eumann passiert? Er hatte damals dieses Gesetz auf den Weg gebracht und ihm ist die Idee mit dem Volljuristen eingefallen. Anmerkung: Er ist kein Volljurist. 2017 ist die rot-grüne Landesregierung abgewählt worden, die CDU ist wieder in die Staatskanzlei eingezogen und Herr Eumann hat sich auf den Weg nach Rheinland-Pfalz gemacht. Er wurde 2017 zum Direktor der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz gewählt. Was für ein Zufall! Er ist kein Volljurist. Im Übrigen wurde er kürzlich wiedergewählt. Mit dem Gesetz ist die Besoldung von B8 auf B9 angestiegen. Das passiert, wenn Sozialdemokraten ihre rote Personalpolitik durchziehen und das werden wir nicht mitmachen! Wir haben euch ertappt! (Beifall von der CDU.) Für das weitere Vorgehen gilt: Wir wollen eine Anhörung. Wir wollen die betroffenen Stellen hören und wir erwarten von der SPD, dass sie die vorgetragenen Einwände nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern dort, wo die Kritik trägt, den Gesetzentwurf auch korrigiert. Wer eine Anhörung ernst meint, muss auch bereit sein, aus ihr Konsequenzen zu ziehen. Berechtigte Kritik darf nicht einfach abgeheftet werden. Meine Damen und Herren, wir erkennen an, was an diesem Entwurf fachlich richtig ist. Aber die fachlich richtigen Teile reichen nicht aus, um die politischen und strukturellen Mängel des Gesamtentwurfs zu überdecken. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab! (Beifall von der CDU.)

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