Sandra Quinten
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition legt uns heute einen Gesetzentwurf zur Drohnenabwehr vor. Kollegin Wagner-Scheid hat es schon gesagt, wir diskutieren das Thema heute nicht zum ersten Mal. Bereits im November hat die CDU das Thema hier im Hohen Hause aufgerufen, damals in Form eines Antrags, heute in Form eines Gesetzentwurfs. Die Form hat sich geändert, die Argumentation allerdings nicht. (Zuruf von der CDU.) Schon im November sollte der Eindruck erweckt werden, es bestehe eine gesetzliche Lücke, eine Sicherheitslücke, und akuter Handlungsbedarf. Genau das gleiche Szenario soll auch heute entstehen, es soll der gleiche Eindruck erweckt werden. Dieser Eindruck hält keiner sachlichen Prüfung stand. Es ist völlig korrekt, dass sich die Sicherheitslage verändert hat. Das bestreitet niemand, das nehmen alle im Hohen Haus sehr ernst. Unbemannte Systeme, Drohnen und hybride Bedrohung sind Realität, das ist Fakt, aber genau deshalb stellt sich schon lange nicht mehr die Frage, ob wir handeln müssen, es stellt sich vielmehr die Frage, wie wir handeln. Die SPD-Fraktion jedenfalls wird sich auf Tempo ganz ohne System nicht einlassen. (Abg. Quinten (SPD)) Ebenso wenig tragen wir die wiederholte Darstellung mit, es gebe eine gesetzliche Leerstelle. Wer diesen Eindruck erweckt, zeichnet ganz bewusst ein Zerrbild der Realität, denn es ist festzustellen, dass wir keine gesetzliche Lücke haben. Sie sind kurz auf die Generalklausel eingegangen, Frau Kollegin Wagner-Scheid. Der § 8 des Saarländischen Polizeigesetzes, SPolG, erlaubt Maßnahmen zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Das heißt also, wenn im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird, darf gehandelt werden. Es ist nicht entscheidend, wovon oder von wem diese Gefahr ausgeht. Das Gesetz unterscheidet nicht, ob die Gefahr von einer Person, von einem Fahrzeug, von einem technischen System oder einer Drohne ausgeht, einzig und allein entscheidend ist die Frage, ob eine konkrete Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut vorliegt. Lautet die Antwort ja, darf die Polizei bereits jetzt die erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen ergreifen. Diese Generalklausel hält so lange stand, bis Lex specialis geschaffen ist. Das heißt für den Moment: Wenn eine Drohne, so wie es immer wieder Berichterstattungen zu entnehmen ist, kritische Infrastrukturen überfliegt, militärische Anlagen ausspäht, Menschenansammlungen gefährdet - das ist ganz besonders wichtig - oder sicherheitsrelevante Bereiche verletzt, wird in der Regel die konkrete Gefahr bejaht und es darf gehandelt werden. Wir haben also keine Schutzlücke und unsere Polizei ist handlungsfähig. Auch das wurde im Novemberplenum umfassend dargestellt, im Übrigen ebenso im Innenausschuss. Gerade deshalb ist es bemerkenswert, dass heute so getan wird, als würden wir bei der Debatte bei null anfangen und als wäre bislang überhaupt nichts passiert. (Abg. Wagner-Scheid (CDU): Das habe ich gar nicht gesagt.) So wird das hier gerne dargestellt. Das ist irritierend, denn schon im November hat der Innenminister ausführlich dargestellt, dass eine umfassende Reform des Saarländischen Polizeigesetzes sowie der notwendigen Datenverarbeitung vorbereitet wird und dass die Drohnenthematik, dieses ganz wichtige Sicherheitsthema, Bestandteil der strukturellen Überarbeitung sein wird. Damit ist die Antwort auf unsere damalige Debatte und die damaligen Anträge gegeben worden. Lex specialis ist in Vorbereitung. Deswegen ist es umso erstaunlicher, dass nun ganz isoliert ein einzelner Paragraf eingeschoben werden soll. Wenn eine systematische Reform bekannt ist, wenn ich weiß, das ist auf den Weg gebracht worden, wenn klar ist, dass dieses wichtige Thema eingebettet wird, und dennoch eine Einzelergänzung gefordert wird, stelle ich mir wie sicherlich viele andere die Frage, mit welchem Ziel das passiert. Ich glaube, das erfolgt nicht mit dem Ziel einer kohärenten Gesetzgebung. Ich möchte vorsorglich dem gelegentlich bemühten Narrativ entgegenstehen, sicherheitspolitische Reformen bedürften eines äußeren Anstoßes. Wir haben schon im November gesagt, dass das nicht der Fall war und ist. Das wird auch nie der Fall sein, weil wir, die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion, Entscheidungen auf Grundlage fachlicher Bewertungen und systematischer Planungen, nicht aufgrund politischer Inszenierung treffen. Das ist vielleicht weniger spektakulär, aber es ist verantwortungsvoll und ehrlich. (Beifall von der SPD.) Hinzu kommt, dass Befugnis nicht gleich Befähigung ist. Wir sprechen heute über rechtliche Grundlagen. Die Frage der technischen Ausstattung und der organisatorischen Vorbereitung ist davon ganz klar zu trennen. Sie wollen den Eindruck vermitteln, als sei in diesem Bereich bislang noch gar nichts passiert. Auch darauf wurde bereits im November und im Dezember in der Haushaltsdebatte im Plenum intensiv eingegangen. Das kann man mal vergessen, das kann man ausblenden, aber jeder hat doch die Möglichkeit, bei der Vorbereitung von Gesetzesanträgen oder in Vorbereitung auf das Plenum in den Protokollen nachzulesen. Darum ist es umso unverständlicher, wie heute vorgegangen wird. Es ist ganz klar dargestellt worden, dass das Saarland in engem Austausch mit dem Bund und den Ländern steht. Es gibt abgestimmte Arbeitsgruppen unter Einbeziehung von Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll, was auch deshalb wichtig ist, weil die Frage der Zuständigkeit nicht ausgeblendet werden kann. Die Innenministerkonferenz hat eine enge Koordination beschlossen, um solche Insellösungen zu vermeiden. Das ist doch bekannt. (Zuruf der Abgeordneten Wagner-Scheid (CDU).) Der Weg, der jetzt beschritten wird, ist richtig. Wir brauchen abgestimmte Lösungen, keine isolierten Einzelregelungen. (Beifall von der SPD.) Schaut man sich den vorliegenden Entwurf genauer an, wird ein weiteres Problem deutlich. Der vorgeschlagene § 8a SPolG entspricht nahezu wortgleich dem § 9b des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes von Rheinland-Pfalz, kurz POG. Man kann sich an bereits Vorhandenem orientieren. Es ist völlig okay, zu schauen, was andere machen und welche Ideen sie bringen, um das Bestmögliche herauszuholen. Das kann man alles machen, man sollte aber unbe- (Abg. Quinten (SPD)) dingt darstellen, was man tut. Man sollte dabei ehrlich bleiben. Mein Herz springt, wenn man sich in Rheinland-Pfalz bedient, das finde ich wunderbar. (Zuruf von der CDU: Das hat sie doch ge- sagt!) Nein, das hat sie nicht gesagt. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Das hat sie ge- sagt!) Sie hat es vielleicht gesagt, aber sie hat etwas ganz Entscheidendes vergessen: Rheinland-Pfalz hat nicht einfach einen § 9b geschaffen, sondern umfassend reformiert. Sie wollen einen einzelnen Paragrafen als Konzept für Ihre eigenständige saarländische Lösung vorlegen. (Sprechen bei der CDU.) Hören Sie doch einfach zu. Sie haben einen einzelnen bestehenden Paragrafen aus einem anderen Landesgesetz herauskopiert. (Zurufe der Abgeordneten Schmitt- Lang (CDU) und Wagner-Scheid (CDU).) Das ist nicht egal. Sie ignorieren völlig, wie das Ganze entstanden ist. Rheinland-Pfalz hat sein Polizeirecht umfassend reformiert. Neue Eingriffsbefugnisse wurden eingebettet in systematische Anpassungen. Systematische Anpassung ist ein wichtiges Stichwort, insbesondere im Bereich technischer Mittel und der Datenerhebung. Sie hätten genau gucken müssen, weil darin nämlich der Unterschied liegt. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Das ist unsäg- lich!) Frau Wagner-Scheid hat den winzigsten, den allerkleinsten Baustein aus dieser Reform kopiert, dabei aber vergessen, das tragende Grundgerüst zu beachten beziehungsweise ebenfalls zu kopieren. (Abg. Sisamci (SPD): So nämlich! - Beifall von der SPD.) Sie schaffen einen § 8a SPolG ohne systematische Anpassung und ohne Verzahnung mit dem saarländischen Polizeidatenverarbeitungsgesetz. Sagen wir es so, liebe CDU: Sicherheitspolitik ist kein Baukasten. (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) Sicherheitspolitik braucht Präzision und keine Schnellschüsse. (Sprechen bei der CDU.) Das habe ich schon in der Novemberdebatte gesagt. Vor allen Dingen sind Sicherheitspolitik und das Polizeirecht kein Provisorium. Man ändert doch das Polizeirecht nicht scheibchenweise, wenn man weiß, dass eine umfassende Reform auf dem Weg ist. Das ist doch völlig sinnfrei. Dass diese Reform kommt, ist im November dargelegt worden. Jetzt können Sie sagen: Das habe ich vergessen. (Unmutsbekundungen bei der CDU.) Wenn man das ganz bewusst ausblendet, dann handelt man wider besseres Wissen. Ich halte das für sehr gefährlich. (Beifall von der SPD.) Einen Aspekt möchte ich noch nennen. Mit Ihrer Regelung zu § 8a SPolG greifen Sie ganz tief in das Polizeirecht ein. Dabei muss man drei Dinge berücksichtigen: Man muss die Wechselwirkung, die Datensystematik und die Gesamtstruktur mitdenken. Der vorliegende Entwurf bleibt ganz klar hinter diesen Anforderungen zurück. (Beifall von der SPD.) Folgt man der Systematik unseres Polizeigesetzes müsste eine solche Regelung sachlich und - das ist wichtig - im Kontext gesehen werden. Diesbezüglich hätte man sich § 25 und auch § 32 SPolG einfach mal anschauen sollen. Das kann man nicht isoliert durch das einfache Einschieben eines § 8a SPolG regeln. (Sprechen bei der CDU.) Ich sage es noch einmal: Ich bin begeistert, wenn man sich an Rheinland-Pfalz orientiert - - (Unruhe.)
