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Raphael Schäfer

CDU 11.02.2026 Sitzungen 17/45

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte gestern Abend das Privileg und die Ehre, mit meinem Kollegen Frank Wagner eine Festveranstaltung anlässlich des 150. Geburtstages von Konrad Adenauer besuchen zu dürfen. Warum erwähne ich das am heutigen Tag? Der Enkel von Konrad Adenauer hat uns dort sehr anschaulich vor Augen geführt, wie wichtig das Thema Freiheit und alles, was damit zusammenhängt, für unseren ehemaligen Bundeskanzler gewesen ist. Gerade in der heutigen Zeit - der Minister ist darauf eingegangen, die Kollegin Holzner ist darauf eingegangen - hat das Thema Freiheit, das Thema Bewahrung und Sicherheit von Freiheit eine ganz zentrale Bedeutung. Die Freiheit ist im Grunde genommen wichtiger denn je. Sie alle, ich will Sie nicht langweilen, kennen die aktuellen Umfrageergebnisse und Bewertungen aus einem Bericht der Bertelsmann-Stiftung. Dort ist ganz klar beschrieben, dass Demokratien weltweit auf dem Rückzug sind. Demokratien sind mittlerweile gegenüber Autokratien in der Minderheit. - Ich glaube, wir alle sind wirklich dankbar, in Deutschland in einer Demokratie leben zu dürfen. Dennoch glaube ich, gerät auch bei uns oftmals in Vergessenheit, welche Vorzüge wir alle genießen dürfen und welche Freiheiten wir in einem demokratischen System haben. Es ist eben mehrfach gesagt worden, dass unsere Demokratie und unsere Freiheit von vielen Seiten unter Druck sind, dass sie sozusagen aktiv bekämpft werden, und dass wir deswegen unsere Demokratie, unsere Freiheit verteidigen müssen. Ich will Ihnen nur kurz ein paar Zahlen nennen. Martina Holzner hat eine Zahl aus dem Verfassungsschutzbericht des Landes genannt. Liebe Martina, du hast recht, wenn du sagst, aktuell ist der Rechtsextremismus tatsächlich vom Personenpotenzial, von den Straftaten, die verübt werden, das größte Problem, nicht nur bei uns im Land, sondern in ganz Deutschland. Die Wahrheit ist aber auch - das sage ich immer und der Minister hat das am Rande angesprochen -: Wir müssen beide Augen offenhalten, wenn wir durch die Welt gehen. Es gibt gerade im linksextremistischen Bereich deutliche Steigerungen der Straftaten. Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Im Jahr 2022 gab es nur eine Straftat, zwei Jahre später aber dann schon 25 Straftaten, und die Tendenz geht auch dort weiter nach oben; Alexander Dobrindt hat bundesweit darauf aufmerksam gemacht. Aber auch beim Thema Ausländerextremismus sind die Straftaten in den letzten zwei Jahren, von 2022 auf 2024 - das ist ja der letzte Zeitraum, für den uns ein Bericht vorliegt - von drei auf 34 Straftaten angestiegen. Genauso im Bereich islamistischer Straftaten, hier haben wir einen Anstieg in diesem Zeitraum von zwei auf 18 Straftaten alleine bei uns im Saarland. Es gibt auch zahlreiche Spionageaktivitäten bei uns im Saarland, Cyberattacken auf kritische Infrastruktur, und auch da wissen wir: Dahinter steckt nicht irgendwer, dahinter steckt ganz konkret unter anderem der russische Geheimdienst. Es werden mit Low-Level-Agenten, die hier für günstiges Geld angeworben werden, Sabotageakte auf unsere Infrastruktur verübt. Ich könnte viele weitere Dinge nennen. All das zeigt: Unsere Demokratie, unsere Freiheit stehen stark unter Druck. Um dem begegnen zu können, brauchen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, ordentlich personalisierte und mit ordentlichen Befugnissen ausgestattete Verfassungsschutzbehörden. Davon sind wir als CDU-Fraktion jedenfalls überzeugt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Ziel ist es, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu schützen, das ist klar, und ich habe es schon gesagt, dabei müssen sämtliche extremistischen Bestrebungen in den Blick genommen werden. Ich will noch auf etwas eingehen, der Minister hat es angesprochen, nämlich die zeitlichen Ab- (Abg. Schäfer (CDU)) läufe. Wir sind dankbar für eine enge Zusammenarbeit bei der Novellierung des Gesetzes. Trotzdem sage ich, das Bundesverfassungsgerichtsurteil datiert aus dem Jahr 2022. Da ist wirklich zu viel Zeit ins Land gegangen, dreieinhalb Jahre seit diesem entscheidenden Gerichtsurteil. Das ist zeitlich gesehen wirklich zu lange. Das heißt, die Reform des jetzigen Gesetzes ist überfällig. Herr Minister, ich mache Ihnen persönlich keinen Vorwurf, ich sage aber, dieser Gesetzentwurf - das gehört zur Wahrheit dazu - hat wirklich zu lang auf dem Schreibtisch des Staatssekretärs gelegen. Dadurch ist wertvolle Zeit verloren gegangen, das muss schon gesagt werden. Der Gesetzentwurf als solcher, das haben wir als Fraktion öffentlich vertont, geht vom Grundsatz her in die richtige Richtung. Herr Minister, Sie sagten, Sie hätten bereits sehr viel Kritikpunkte und Anregungen aus der regierungsexternen Anhörung übernommen, wir sind jedoch der Auffassung, dass wir zahlreiche einzelne Regelungen, die im Gesetzentwurf enthalten sind, noch einmal in den Blick nehmen und auch in einer Expertenanhörung hier im Parlament kritisch hinterfragen müssen. Das ist uns wichtig. Sie haben gesagt, dass der Bund parallel dabei ist, umfassende Reformbestrebungen im Bereich des Verfassungsschutzes auf den Weg zu bringen, auch mit Blick auf Kompetenzen und Befugnisse. Alexander Dobrindt hat kürzlich gesagt, dass er beabsichtigt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, zu einem echten Geheimdienst weiterzuentwickeln, mit operativen Fähigkeiten. Was das bedeutet, muss jedem hier klar sein: Das ist ein Paradigmenwechsel! Bislang darf das BfV nämlich keine operative Verantwortung übernehmen, künftig soll dies mit Blick auf Cyberattacken möglich sein. Damit das jeder praktisch nachvollziehen kann: Wenn Cyberattacken von ausländischen Diensten, von wem auch immer, auf die Bundesrepublik, auf staatliche Institutionen verübt werden, soll es dem BfV, also dem Verfassungsschutz, möglich sein, mit konkreten Abwehrmaßnahmen reagieren zu können, bis dahin, dass die technische Infrastruktur des Angreifers durch das BfV zerstört werden darf. Es ist beschrieben worden, dass die Welt sich verändert hat, in diesen Punkten leider zum Negativen, und deswegen müssen die Sicherheitsbehörden, muss auch der Verfassungsschutz angepasst werden. Deswegen unterstützen wir diese Überlegungen. Es sind aber Überlegungen, die zunächst in der Koalition gemeinsam geeint und nach vorne gebracht werden müssen. Die konkreten Befugnisse, die jetzt im Saarland durch die Gesetzesnovellierung zusätzlich für das Landesamt beziehungsweise die Abteilung Verfassungsschutz kommen sollen, unterstützen wir als CDU-Fraktion vollumfänglich, Herr Minister. Sie sagen richtigerweise aber auch, wenn man auf der einen Seite die Befugnisse erhöht, muss man in einem demokratischen System natürlich auch die Kontrolle stärken. Das ist der Fall. Die parlamentarische Kontrolle des Ausschusses wird gestärkt. Ein Punkt ist noch gar nicht richtig genannt worden, glaube ich. Im Gesetzentwurf ist auch eine Vorabkontrolle für eingriffsintensive Maßnahmen durch die G-10-Kommission enthalten. Das ist ein sehr entscheidender und wichtiger Punkt, auch das war Bestandteil des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2022, das wurde als Voraussetzung genannt. Ich will zwei konkrete Kritikpunkte aufgreifen, Herr Minister, von denen Sie sagten, dass Sie bereit sind, noch mal darüber nachzudenken. Ich hoffe, die SPD-Fraktion ist auch bereit, gemeinsam darüber nachzudenken. Ich glaube, wenn ich die Punkte gleich nenne, ist es wirklich nachvollziehbar, dass sie zentral sind. In § 52 des Gesetzes soll erstmals Mitarbeitern des Verfassungsschutzes die Möglichkeit eingeräumt werden, sich in dienstlichen Angelegenheiten an den Kontrollausschuss zu wenden. Jetzt kommt aber ein entscheidender Punkt: Diese Möglichkeit einer Eingabe ist nur dann eröffnet, wenn der Behördenleiter vorher der Eingabe nicht gefolgt ist. Jetzt komme ich zu dem Unterschied zu der Regelung im Kontrollgremiumgesetz , PKGrG. Im Grunde genommen wird gesagt, dass es eine gute Regelung ist, es wird aber unterschiedlich gehandhabt: Auf Bundesebene können sich die Mitarbeiter direkt, ohne Einhaltung des Dienstweges, an das Kontrollgremium wenden. Eine weitere Ergänzung dort ist, dass sie sich auch bei innerdienstlichen Missständen an das Kontrollgremium wenden können. - Ich sage klar, wir haben eine gewisse Affinität für diese Regelung auf Bundesebene im PKGrG und wollen in der Anhörung mit Experten nochmal darüber reden. In einer ersten Bewertung sagen wir, es ist nicht klug, im Vorfeld einer Eingabe den Behördenleiter einzubinden, es muss ein unmittelbarer, ein direkter Zugriff auf die Ausschussmitglieder möglich sein. Ich glaube, das ist entscheidend. Zweitens. Auch dort ist ein Auseinanderfallen zwischen der aktuellen und der künftigen Rechtslage festzustellen. Beim Thema Eingaben, also Petitionen an den saarländischen Landtag, ist die alte Regelung so, dass, wenn Eingaben, die den Verfassungsschutz betreffen, also auch Beobachtungsmaßnahmen et cetera, an den Petitionsausschuss des Landtages erfolgen, der Kontrollausschuss einzubinden, also zu informieren ist. In der Neuregelung im vorliegenden Gesetzentwurf steht aber, dass der VS-Ausschuss nur informiert werden kann. Das ist also ein Zurückfallen hinter die Regelung im alten Gesetz. Wir sagen ganz klar, wenn sich Bürger mit Petitionen an den Landtag wenden und diese (Abg. Schäfer (CDU)) die Verfassungsschutzbehörden betreffen, dann muss es auch möglich sein, dass der Kontrollausschuss konkret davon Kenntnis erlangt, dass er informiert wird. Das ist uns wichtig. Abschließend - ich komme zum Ende - will ich noch ein herzliches Wort des Dankes sagen an Uli Pohl, den Leiter der Abteilung Verfassungsschutz und all seine Mitarbeiter. Ich sage als Oppositionsabgeordneter im Kontrollgremium auch, dass sämtlichen Informations- und Kontrollbegehren Rechnung getragen wird, dafür sage ich ein herzliches Dankeschön. Ich will abschließend erwähnen: Wir brauchen wirklich einen starken Verfassungsschutz. Wir bekennen uns als CDU-Fraktion uneingeschränkt dazu und freuen uns auf die Anhörung, auf die Anregungen und hoffen, dass die SPD bereit ist, bei dem einen oder anderen Punkt gemeinsam nachzuschärfen. - Herzlichen Dank! (Beifall von der CDU.)

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