Martina Holzner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich würde Sie gerne noch einmal in das Jahr 1993 mitnehmen, der Minister hat das eben schon kurz getan: Der Kalte Krieg war damals gerade beendet, die EU wurde in Maastricht gegründet und ein relativ jung vereintes Deutschland musste sich damals als gemeinsame Nation noch finden. Das Internet war, wenn man ehrlich ist, nur etwas für Nerds und Computerfreaks und für die meisten von uns Neuland. Handys waren, vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch, große tragbare „Ziegelsteine“. Dass wir in nicht allzu ferner Zukunft alle Smartphones und damit permanent verfügbares Internet haben würden, war für uns damals, glaube ich, undenkbar. Im Saarland war damals Friedel Läpple Innenminister. In seiner Amtszeit wurde ein für die Sicherheitsarchitektur wesentliches Gesetz verabschiedet, nämlich das Verfassungsschutzgesetz des Landes. Meine Damen und Herren, damit (Abg. Holzner (SPD)) sind wir beim heutigen Thema, der Novellierung des mittlerweile in die Jahre gekommenen Landesverfassungsschutzgesetzes. Gewiss, das Gesetz wurde über die Jahrzehnte hinweg durch Anpassungen und Reformen fortlaufend ergänzt und überarbeitet. Den Anforderungen der heutigen Zeit wird es mit seinem aus dem Jahr 1993 stammenden Grundtenor jedoch nicht mehr gerecht. Deshalb werden wir es durch ein neues, durch ein komplett überarbeitetes Gesetz ersetzen. Zudem wurde die Neufassung auch aufgrund der Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Aus meiner Sicht ist sie aber durchaus auch aus pragmatischen gesellschaftspolitischen Gründen dringend notwendig: Unsere Demokratie ist in akuter Gefahr und wir müssen sie gegen die inneren Feinde besser schützen. (Beifall von der SPD.) Wir beobachten eine zunehmende ideologische Verhärtung aus den unterschiedlichsten extremistischen Richtungen. Wir beobachten die bewusste Infragestellung demokratischer Institutionen und deren Vertreter. Niemand hier wird verneinen, dass sich eine Verrohung der Gesellschaft beobachten lässt. Die Bereitschaft zur Gewalt, auch aus politisch motivierten Gründen, steigt. Das ist leider nicht bloß mein Gefühl, sondern sehr gut mit Zahlen belegbar. Allein die antisemitischen Straftaten beispielsweise haben sich laut Verfassungsschutzbericht in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Hierbei sticht das Jahr 2023 mit dem Überfall der Hamas auf Israel mit dem traurigen Höhepunkt von 77 antisemitischen Straftaten besonders negativ hervor. Der Verfassungsschutzbericht ist in diesem Haus schon mehrfach zitiert worden, aber ich möchte hier noch einmal betonen, dass die größte Gefahr für unsere Demokratie vom Rechtsextremismus ausgeht, dem wir entschieden entgegentreten! (Beifall von der SPD.) Mit diesem Gesetz stellen wir uns nun auf Ebene des Verfassungsschutzes noch deutlicher gegen Antisemitismus, gegen Antiziganismus und gegen jede weitere Form des Extremismus. Wir stellen uns gegen diejenigen, die die Art und Weise, wie wir hier leben, gefährden und uns auseinanderbringen wollen. Wenn wir noch mal gedanklich in die Neunzigerjahre zurückreisen, müssen wir feststellen: Die Welt, in der das damalige Gesetz entstanden ist, existiert heute nicht mehr. Extremistische Bestrebungen haben sich nicht nur ideologisch verändert, sondern sie haben sich zunehmend in die digitalen Welt verlagert, die eine rasante Verbreitung von News und leider auch Fake News ermöglicht. In Chatgruppen und Foren finden in Windeseile Vernetzungen über Landesund Staatsgrenzen hinaus statt. Sind wir einmal in einer solchen Informationsblase gefangen, ist der Algorithmus erbarmungslos und es werden uns immer extremere Inhalte angezeigt. Diese Radikalisierungen finden im Verborgenen statt, mitunter bereits in Kinderzimmern. Um dem Umstand der fortschreitenden Digitalisierung und nicht zuletzt der permanenten Erreichbarkeit Rechnung zu tragen, wurde auch hier das vorliegende Gesetz an die heutige Zeit angepasst. Sofern es zur Aufklärung einer beobachtungsbedürftigen Bestrebung oder Tätigkeit im Einzelfall notwendig ist, darf die Behörde technische Mittel einsetzen, um mobile Endgeräte oder - der Minister hat es auch schon gesagt - Kartennummern zu ermitteln. Darüber hinaus darf der Standort eines aktivgeschalteten Handys ermittelt werden, was insbesondere bei Observationen hilfreich sein kann. Ebenfalls an die heutige Zeit angepasst werden soll die Regelung zur Videoüberwachung des öffentlichen Raums, denn diese wird ja bereits vielerorts durchgeführt. Nun darf auch der Verfassungsschutz sie nutzen - natürlich situationsabhängig und unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - und in die jeweiligen aktuellen Livebilder Einsicht nehmen. Somit ist die heutige Lebensrealität beim Verfassungsschutz angekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes ist kein Routinevorgang. Sie berührt den sehr sensiblen Kern unseres Rechtsstaates - den Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit. Gerade deshalb ist es richtig, dass wir heute nicht nur über eine Behördenbefugnis sprechen, sondern auch über die parlamentarische Verantwortung und Kontrolle. Die Arbeit dieser Behörde kann nicht öffentlich kontrolliert werden, und genau hier kommt der Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes ins Spiel. Auch dessen Befugnisse wurden im Zuge der Neufassung des Gesetzes erweitert. Hier möchte ich zwei hinzugekommene Absätze erwähnen, die beispielhaft für die neuen Kontrollbefugnisse der Mitglieder stehen. Zum einen wird der Ausschuss auch über das Ende der Legislaturperiode hinaus bis zur Wahl der neuen Ausschussmitglieder Kontrolle ausüben. Damit lassen wir eben kein Kontrollvakuum zu, sondern garantieren künftig die lückenlose Handlungsfähigkeit des Ausschusses auch über Legislaturen hinweg. Zum anderen ist den Ausschussmitgliedern jederzeit Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde zu gewähren. Somit ist nun geregelt, dass unangekündigte, spontane Begehungen vor Ort stattfinden können. Dies soll aber nicht bedeuten, dass wir den Mitarbeitern der Behörde misstrauen. Im Gegenteil bauen wir mit diesen Maßnahmen Vertrauen auf, nämlich bei den Bürgerinnen und Bürgern, die zu Recht erwarten dürfen, dass eine Behörde, die poten- (Abg. Holzner (SPD)) ziell in Grundrechte eingreift, jederzeit kontrolliert werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Realität, mit der die Sicherheitsbehörden in der heutigen Zeit konfrontiert sind, ist eine andere als 1993. Die Ausstattung unseres Verfassungsschutzes mit mehr Personal in der Vergangenheit war ein erster, ein richtiger und ein wichtiger Schritt. Jetzt folgt der zweite. Mit diesem Gesetz wird Rechtssicherheit hergestellt. Mit diesem Gesetz wird weitreichende Kontrolle sichergestellt. Damit machen wir den Verfassungsschutz für die Anforderungen der heutigen Zeit handlungsfähig. Damit stärken wir die Akzeptanz der Behörde in der Bevölkerung. Wir halten zusammen gegen die inneren Feinde der Demokratie. Wir stärken die Rechte derer, die sie schützen. Wir sorgen für Sicherheit in diesem Land. Wir schützen mit dem nötigen Maß an Kontrolle einen der wichtigsten Pfeiler, der unsere Demokratie trägt: die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
