Reinhold Jost
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit ist das Fundament, auf dem unsere Freiheit steht. Ohne Sicherheit kann es keine Freiheit geben. Keine offene Gesellschaft und keine lebendige Demokratie sind ohne Freiheit denkbar. Dies setzt eine nicht nur personelle und organisatorische, sondern vor allen Dingen auch rechtliche Absicherung voraus. In einem Rechtsstaat, gerade auch in einer wehrhaften Demokratie, darf Sicherheit niemals eine Einbahnstraße sein. Sicherheitspolitik braucht Legitimation und Vertrauen. Sie braucht aber vor allen Dingen eines: klare verfassungsfeste Regeln. Das Gesetz, das ich Ihnen heute vorlege, macht genau das: Es stellt die Sicherheitsarchitektur unseres Landes auf ein verfassungsfestes Fundament und bringt Sicherheit und Freiheit in eine neue, moderne Balance. Warum gerade jetzt? Warum dieser Reformbedarf? Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Saarländisches Verfassungsschutzgesetz stammt in seiner Grundkonzeption aus dem Jahr 1993. Denken Sie - für alle, die damals schon geboren waren - zurück: 1993 war eine Zeit ohne Smartphones, ohne soziale Medien, ohne digitale Plattformen, über die sich Extremisten heute in Sekundenschnelle vernetzen können. Wir arbeiten im Jahr 2026 also mit einem rechtlichen Werkzeugkasten, der in Teilen noch aus der Ära des Faxgerätes stammt. Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage von Rechtsextremismus über Islamismus bis hin zu hybriden Bedrohungen und Spionage nicht mehr ausreichend und zielführend. (Zuruf aus der AfD.) Jetzt kommt schon die Frage: Warum nicht auch bei Linksextremismus? Wenn Sie zugehört hätten: Ich habe den Bogen sehr weit gespannt. Der Extremismus umfasst auch den Linksextremismus. Sie brauchen also nicht schon nervös zu werden, Sie sind ja schon Beobachtungsobjekt. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Dörr (AfD).) Meine sehr geehrten Damen und Herren, hinzu kommt ein zwingender verfassungsrechtlicher Auftrag. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen wegweisenden Entscheidungen, insbesondere zum Bundesverfassungsschutzgesetz und zum Bayerischen und Hessischen Verfassungsschutzgesetz, die Messlatte für alle Nachrichtendienste in Deutschland neu justiert. Karlsruhe hat uns Hausaufgaben aufgegeben. Mit diesem Gesetzentwurf erledigen wir diese nicht nur, wir nutzen sie als Chance für eine umfassende Modernisierung. Wir werden dieses Gesetz auf drei zentrale Säulen stellen: Rechtssicherheit, Modernisierung der Befugnisse und Ausbau der Kontrolle. Die erste Säule: Rechtssicherheit und Harmonisierung. Wir schaffen Rechtssicherheit durch Harmonisierung. Sicherheit darf in Deutschland kein Flickenteppich sein. Unsere Behörden arbeiten im Verbund mit Bund und Ländern. Dafür brauchen sie einheitliche Begriffe, klare Zuständigkeiten, aber vor allen Dingen verlässliche Regeln. Deshalb gleichen wir unser saarländisches Recht an die Standards des Bundes und der anderen Länder an, übernehmen bewährte Regelungen und schließen bestehende Lücken. Eines möchte ich klarstellen, auch ob der Berichterstattung, die wir heute nachlesen konnten: Es ist bereits jetzt sicher, dass nach Verabschiedung dieses Gesetzes - unter anderem wegen einer geplanten umfassenden Novellierung des Bundesgesetzes - weitere Anpassungen notwendig werden, um den Harmonisierungsbestrebungen gerecht zu werden. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Zyklen, in denen wir Sicherheitsgesetze aktualisieren müssen, verkürzen sich drastisch. Das ist die neue Realität. Das war in diesem Prozess von Anfang an aufeinander abgestimmt. Da gibt es keinen Dissens mit einem Hinweis nach dem Motto, man müsse den einen oder anderen erst zum Jagen tragen. Ich war, bin und bleibe dafür dankbar, dass es uns gelungen ist, in diesem Prozess gemeinsam die Dinge aufeinander abzustimmen. Dazu zählt auch die Erkenntnis, dass der Zeitpunkt nach der Verabschiedung dieses Gesetzes ein Zeitpunkt vor der Verabschiedung weiterer Anpassungen sein wird. Die zweite Säule: Befugnisse anpassen. Wir passen diese Befugnisse an die Realitäten an. Dabei wollen wir keinen „gläsernen Bürger“ schaffen, aber wir brauchen, meine sehr geehrten Damen und Herren, glasklare Sicht auf die Feinde unserer Verfassung. (Beifall von der SPD.) Schon bestehende Instrumente wie Observationen oder den Einsatz von Vertrauenspersonen benennen wir künftig ausdrücklich und präzise im Gesetz statt wie bislang nur in irgendwelchen Dienstvorschriften. Dies schafft neben Transparenz vor allem Rechtssicherheit. Zugleich führen wir dringend notwendige neue Befugnisse ein. Dazu zählt beispielsweise der Zugriff auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Es ist schwer vermittelbar, dass vorhandene Kameras genutzt werden dürfen, um Ordnungswidrigkeiten aufzuklären, aber nicht, um schwerste verfassungsfeindliche Bedrohungen abzuwehren. Des Weiteren erweitern wir die Möglichkeiten bei Finanzermittlungen um die Kontostammdatenabfrage. Will man Extremismus bekämpfen, muss man auch Finanzströme nachvollziehen können. Geld ist dabei oft der Schlüssel zur Aufdeckung von Netzwerken. Da gibt es eine Partei, die rechts von mir sitzt, die weiß, wovon ich rede, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD.) Zugleich setzen wir bewusst Grenzen, indem wir auf besonders eingriffsintensive Instrumente wie die Onlinedurchsuchung verzichten, denn wir haben Eingriffstiefe und Nutzen sorgfältig abgewogen. Sicherheit ja, aber immer verhältnismäßig - mit dieser Haltung sind wir nicht weniger handlungsfähig, jedoch grundrechtsschonender und auch eng am Maßstab der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung orientiert. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Gesetze allein schützen noch nicht die Demokratie. Befugnisse nützen nichts, wenn es an Menschen fehlt, die sie verantwortungsvoll anwenden. Genau deswegen haben wir den Verfassungsschutz in den zurückliegenden Jahren personell ganz konkret verstärkt: Wir haben zehn zusätzliche, zehn neue Stellen geschaffen. Damit haben wir auch einen Systembruch herbeigeführt, denn die Personalisierung des Verfassungsschutzes hat sich bisher im Grunde genommen immer mit einem Kannibalisierungseffekt zulasten der saarländischen Polizei vollzogen. Damit haben wir Schluss gemacht, und das merken wir auch beim Verfassungsschutz. (Beifall von der SPD.) Wir haben dabei auch klare Schwerpunkte gesetzt: mehr IT-Kompetenz, mehr Analysefähigkeit, mehr Expertise zu Extremismusformen und mehr Cyberabwehr. Denn die Bedrohungen von heute sind digital, also muss auch unsere Antwort digital sein. Die ersten extern rekrutierten IT-Spezialisten haben ihren Dienst in der Verfassungsschutzbehörde bereits aufgenommen. Weitere Kräfte verstärken die Auswertung, die Beobachtung extremistischer Szenen und die Spionage- und Cyberabwehr. Das ist eine ganz konkrete Investition in Sicherheit und Handlungsfähigkeit. Daran zeigt sich, dass wir insoweit nicht nur handlungsfähig, sondern auch einsichtig waren und sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns ist der Verfassungsschutz nicht etwas, das man mit spitzen Fingern anfasst, sondern etwas, zu dem man sich bekennt, weil er notwendig ist. (Beifall von der SPD.) Die dritte Säule betrifft Kontrolle und Transparenz. Mehr Befugnisse bedeuten in einem Rechtsstaat zwingend auch mehr Kontrolle. Deshalb bauen wir die parlamentarische und die unabhängige Kontrolle deutlich aus. Das Bundesverfassungsgericht hat eine unabhängige Vorabkontrolle für eingriffsintensive Maßnahmen gefordert, diese führen wir nun ein. Künftig wird die G-10-Kommission, ein erfahrenes und unabhängiges Gremium, prüfen, bevor bestimmte nachrichtendienstliche Mittel wie längerfristige Observation oder der Einsatz von Vertrauenspersonen zum Einsatz kommen. Zudem stärken wir die Rechte dieses Hohen Hauses: Der Parlamentarische Kontrollausschuss erhält mehr Informationsrechte, ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Verfassungsschutzbehörde und die Möglichkeit, Sachverständige hinzuzuziehen. Wir schaffen damit ein Niveau an demokratischer Kontrolle und Transparenz, das beispielgebend sein wird. Wir gehen aber auch mit Kritik und mit den Erkenntnissen der Anhörung angemessen um. Dieser Entwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Ergebnis eines sorgfältigen und offenen Prozesses. Wir haben eine umfangreiche externe Anhörung durchgeführt, wir haben die Anregungen von den Berufsverbänden, den Gewerkschaften und der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gehört und viele der Anregungen übernommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein Angebot an Sie, gemeinsam das Fundament unserer Sicherheit zu erneuern. Er ist aber auch eine Ansage an jede Art von Extremisten: Wir werden alle rechtsstaatlichen Mitteln nutzen, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele aufzudecken. Und er ist ein Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger: Ihr Verfassungsschutz handelt nicht willkürlich, sondern nach klaren Gesetzen, unter strenger Aufsicht und mit dem alleinigen Ziel, unsere Freiheit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sicherheit entsteht nicht nur durch Nachrichtendienste und Gesetze. Wir denken daher weiter: Die Radikalisierung beginnt nicht im Geheimen, sie beginnt oft im Alltag, im sozialen Umfeld, bei Perspektivlosigkeit und auch Ausgrenzung. Deshalb verfolgen wir bewusst einen breiteren Ansatz. Der Verfassungsschutz arbeitet im Präventions- und Deradikalisierungsnetzwerk PuDiS eng mit anderen Ressorts und zivilgesellschaftlichen Partnern zusammen, mit den Arbeits-, Bildungs- und Justizressorts ebenso wie mit Beratungsstellen und Präventionsträgern. Denn klar ist, dass Sicherheitsbehörden alleine die Ursache von Extremismus nicht beseitigen können, aber sehr wohl ihr Wissen einbringen, Entwicklungen früh erkennen und gemeinsam mit Partnern gegensteuern können. Die Bekämpfung von Extremismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Repression da, wo es nötig ist, Prävention dort, wo sie möglich und sinnvoll einsetzbar ist - genau diese Balance verfolgen wir mit unseren Maßnahmen und diesem Gesetzentwurf. Ich bin dankbar für die gute Zusammenarbeit im Vorfeld und erwarte mir eine wohlwollende Beratung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschüssen. Danke für die Aufmerksamkeit. Ich schließe mit einem herzlichen Glück auf! (Beifall von der SPD.)
