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Dagmar Heib

11.02.2026 Sitzungen 17/45

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2016. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2016 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2016 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Novellierung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und zur Änderung des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Drucksache 17/2006) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

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