Dagmar Heib
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer und Saarländerinnen! In der Kurzintervention ist etwas zum Ausdruck gekommen. Wir beschäftigen uns heute mit einem Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion zur Änderung der Verfassung, der wortgleich der Drucksache 17/1743 vom 11. September 2025 entspricht. Wir haben Verfassungsänderungen in einer Ersten Lesung diskutiert und ins Verfahren gegeben. In der Landtagsdebatte im September hat man sich inhaltlich mit der Präambel der AfD-Fraktion beziehungsweise mit dem Vorschlag auseinandergesetzt. Das wiederhole ich jetzt nicht. Man kann es gerne im Protokoll nachlesen. Herr Dörr, Sie haben selbst gesagt, Sie wollen ein neues Verfahren aufrufen und abschließen. Vom parlamentarischen Verfahren her ist es jetzt an allen, im Nachgang zur Anhörung zu den vorgelegten Gesetzentwürfen Abänderungsanträge einzubringen. Das ist der parlamentarische Prozess, dem wir alle im Parlament quasi unterworfen sind. Das bedeutet konstruktives und parlamentarisches Arbeiten. Da wird niemand ausgeschlossen. Es ist bereits gesagt wor- (Abg. Heib (CDU)) den und das unterstreiche ich. Jeder kann seine parlamentarische Arbeit einbringen. Wir diskutieren und dann gibt es eine Abstimmung darüber. Das ist Demokratie. (Beifall von der CDU und der SPD.) Die Anhörung ist im Februar im Ausschuss durchgeführt worden. Sie können mir glauben, ich habe in meinen Jahren hier so manche Anhörungen erlebt. Es war eine sehr gute Anhörung. Etwas fand ich erstaunlich, ganz toll und historisch. Heute sind Frau Katja Göbel und Herr Hofmann anwesend. Die Aktion ihrer beiden Religionsgemeinschaften war überwältigend. Auch die Synagogengemeinde und die Gemeinde der Muslime sind dabei. Sie haben uns einen Vorschlag gemacht, wie wir die Thematik Gottesbezug in einer Präambel aufnehmen können. Ich unterstreiche das. Sie haben es fertiggebracht. Ich glaube, es sind etwa drei Viertel der Bevölkerung im Saarland, die durch Sie vertreten werden und bei Ihnen in den Religionsgemeinschaften spirituell beheimatet sind. Sie haben Verbindendes zum Ausdruck gebracht. Dafür herzlichen Dank und meine Hochachtung und Chapeau, von mir und meiner Fraktion, dass das so möglich war. (Beifall von der CDU und der SPD.) Geben Sie das bitte auch an die anderen Beteiligten in diesem Verfahren weiter. Die Kollegin hat gesagt, was Präambel für uns bedeutet. Es ist nicht nur von Ihnen als Religionsgemeinschaften, sondern auch von Verfassungsrechtlern, die da waren, gesagt worden. Alle waren der Überzeugung, dass es einer Präambel guttut, diesen Gottesbezug aufzunehmen, Gottesbezug stellvertretend als Ausdruck von Demut und davon, dass es etwas über uns gibt, dass wir alle fehlbar sind, dass Politik nicht für sich in Anspruch nehmen kann, keine Fehler zu machen. Ich denke, das ist ein wichtiger Aspekt. Es war auch Gegenstand der LPK diese Woche. Wir sind in der CDU-Fraktion im Moment damit beschäftigt, die Anhörung auszuwerten. In diesem Punkt haben wir schon miteinander diskutiert und sind als Fraktion einen Weg nach vorne gegangen. Für uns ist das eine wichtige Anregung, die uns ins Herz getroffen hat, weil wir davon schon im Vorfeld gesprochen haben und es für uns immer eine wichtige Aussage einer Präambel war und auch weiterhin ist. Wir sind in diesem Verfahren. Im Februar werden wir uns im Ausschuss mit der Auswertung beschäftigen. Wir werden im Plenum auch noch einmal beraten, wenn es in die weiteren Lesungen zu den Verfassungsänderungen geht. Ihrer Präambel heute ist wie im September 2025 für uns nicht zuzustimmen. Sie ist inhaltlicher Art abzulehnen. Dazu habe ich im September im Plenum vieles gesagt. Sie können gerne nachschauen. Ich freue mich auf das weitere parlamentarische Verfahren und die Diskussion, die wir miteinander hier im Haus führen werden. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
